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GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Verband der privaten Krankenversicherung (PKV)
Krankenhaus-Fallpauschalenkatalog für das Jahr 2013 vereinbart
Berlin (29. Oktober 2012) – Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf das Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2013 verständigt.
Der DRG-Katalog wurde vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) fortgeschrieben. Verhandlungsgegenstand auf Spitzenverbandsebene war vor allem die Vergütung bei der Behandlung mit Blutgerinnungsfaktoren – ein extrem konfliktäres Thema auf Orts- und Landesebene. Hier konnte erstmals eine bundesweite Lösung getroffen werden, wobei künftig zwischen zwei Zusatzentgelten, das heißt für Leistungen, die neben den DRG-Fallpauschalen abgerechnet werden können, unterschieden wird: Behandlung von Blutgerinnungsstörungen bei Blutern einerseits und Gabe von Gerinnungsfaktoren andererseits. Für die Gabe von Gerinnungsfaktoren ist ein Schwellenwert vorgesehen.
Die Abrechnungsbestimmungen entsprechen im Wesentlichen denen des Vorjahres. Die Verhandlungen konzentrierten sich primär auf das Thema „Fallzusammenführung aufgrund von Komplikationen“. Aufgrund zweier Urteile des Bundessozialgerichtes vom 12.07.2012 sah hier die DKG Handlungsbedarf. Da die Urteilsbegründungen des BSG noch nicht vorlagen, verständigten sich die Selbstverwaltungs-partner darauf, Gespräche über eine Neuregelung der Fallzusammenführung aufzunehmen.
Die Vereinbarung einschließlich der Entgeltkataloge sowie der ergänzenden Klarstellungen zu den Abrechnungsbestimmungen sind auf der Homepage des InEK (http://www.g-drg.de) abrufbar.
Quelle: GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Verband der privaten Krankenversicherung (PKV), 29.10.2012 (tB).