GKV-Spitzenverband

Gutachten zeigt:
Lieferengpässe bei Arzneimitteln lassen sich nicht Rabattverträgen anlasten

 

Berlin (10. Februar 2020) — In die Diskussion um Lieferengpässe bei Arzneimitteln könnte ein aktuelles Gutachten im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes neuen Wind bringen. Die Experten des Instituts der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) kommen nach der Untersuchung einer Wirkstoffauswahl in vier europäischen Ländern und einer internationalen Literaturrecherche zu zwei zentralen Erkenntnissen: Zum einen nehmen Lieferengpässe weltweit zu – ganz unabhängig von der jeweiligen Ausgestaltung der nationalen Gesundheitssysteme. Zum anderen lässt sich kein Zusammenhang zwischen Lieferengpässen und Ausschreibungsinstrumenten wie den Rabattverträgen in Deutschland ableiten. Ganz im Gegenteil: Bei den untersuchten EU-Staaten kam es bei Arzneimitteln aus einem Rabattvertrag seltener zu Lieferengpässen als bei Arzneimitteln ohne einen solchen Vertrag. Als Hauptursache für Lieferengpässe bei Arzneimitteln machen die Gutachter dagegen Produktions- und Qualitätsprobleme seitens der Hersteller aus.

„Das Gutachten bestätigt unsere Forderung, Lieferengpässe bei Arzneimitteln verpflichtend zu melden – und zwar nicht nur von den Herstellern, sondern auch von Großhändlern und Apotheken. Mit einem obligatorischen Melderegister, wie es die Gutachter als zentrales Instrument empfehlen, hätten wir endlich die notwendige Transparenz, um Lieferengpässe bewältigen oder sogar verhindern zu können. Von einem solchen Schritt würden Patientinnen und Patienten profitieren“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. Nach der bisherigen Regelung können Hersteller Lieferengpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anzeigen, müssen das aber nicht tun. Stoff-Ahnis: „Auch die Sicht der Gutachter auf Rabattverträge als wichtiges Instrument der Versorgung bestärkt uns. Richtigerweise hat die Politik bei ihnen bisher keine Änderungen vorgenommen. Denn auch Rabattverträge helfen, damit sich Patientinnen und Patienten auf eine gute Versorgung mit Arzneimitteln verlassen können.“

Als weitere Schlussfolgerungen für Deutschland empfehlen die Gutachter z.B. Sanktionen, wenn Meldungen über Lieferengpässe an ein Register nicht rechtzeitig erfolgen und wenn es zu Produktionsengpässen der Hersteller kommt. „Die Politik hat bereits erkannt, dass die Kombination aus verpflichtender Meldung und Sanktion richtig und zielführend ist, wie die geplanten Änderungen am GKV-FKG zeigen“, so Stoff-Ahnis weiter. Die Gutachter raten außerdem dazu, Lieferengpässe länderübergreifend zu diskutieren. „Durch die Ratspräsidentschaft in der EU bekommt Deutschland in der zweiten Jahreshälfte die Chance, diesen Punkt auf die Agenda zu setzen, um für alle Patientinnen und Patienten in Europa abgestimmte Strategien und Lösungen zu finden.“

 

Hintergrund: methodischer Ansatz der Studie

Die Wissenschaftler von GÖG sind von einer Literaturrecherche ausgegangen (globale Perspektive) und haben diese durch Fallbeispiele aus Europa vertieft. Für vier wirtschaftsstarke Länder (Finnland, Italien, Niederlande und Schweden) und anhand von sieben Wirkstoffen haben die Gutachter dann die Frage nach Lieferengpässen, deren Ursachen und mögliche Maßnahmen gegen Lieferengpässe diskutiert. Methodisch stützen sich die Gutachter auf Literaturrecherchen, Abfragen bei Melderegistern sowie Stakeholder-Interviews.

Das Gutachten „Lieferengpässe bei Arzneimitteln: Internationale Evidenz und Empfehlungen für Deutschland“ finden Sie auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes im Internet.

 

Dokumente und Links

 


Quelle: GKV-Spitzenverband, 10.02.2020 (tB).

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