GKV-Spitzenverband

Heilmittelversorgung verbessern

Berlin (9. Juni 2016) – Für gesetzlich Versicherte besteht ein umfassender Anspruch auf ärztlich verordnete Heilmittel wie beispielsweise Physiotherapie oder Logopädie. Insbesondere aufgrund der soziodemografischen Entwicklung wird die Bedeutung dieses Leistungsbereichs weiter zunehmen. Das überproportionale Wachstum dieses Leistungsbereichs mit plus 6,6 Prozent im Mittel der letzten drei Jahre weist bereits darauf hin. Für eine weiterhin angemessene Patientenversorgung müssen die bereits bestehenden Herausforderungen angegangen werden. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes in seiner gestrigen Sitzung Positionen für eine verbesserte und zugleich finanzierbare Versorgung mit Heilmitteln beschlossen.


Evidenz der Heilmittel stärker in den Blick nehmen

Trotz des hohen Stellenwertes der Heilmittel in der Patientenversorgung ist der therapeutische Nutzen der im Heilmittel-Katalog enthaltenen Maßnahmen bis heute nur unzureichend geklärt. Eine Prüfung des tatsächlichen Patientennutzens der verschiedenen Maßnahmen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Heilmittelversorgung als Teil des GKV-Leistungskataloges ist es erforderlich, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um hier eine umfassende Transparenz herzustellen. Deshalb sollte der Heilmittel-Katalog in den kommenden Jahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss umfassend überprüft werden.


Ausbildungen für Heilmittelerbringer aufwerten

Die unterschiedlichen Ausbildungsinhalte und -schwerpunkte in den einzelnen Bundesländern sollten abgebaut und an das aktuelle Leistungsgeschehen angepasst werden. Dazu gehört, dass beispielsweise Manuelle Lymphdrainage und Manuelle Therapie fester Bestandteil der Ausbildung werden sollten. Die für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten derzeit mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand verbundenen Weiterbildungen für solche Leistungen könnten dann wegfallen.

Wirkung bereits beschlossener Vergütungsanhebungen abwarten

Die Leistungsausgaben für Heilmittel steigen seit Jahren überdurchschnittlich an (2013: +5,1 Prozent; 2014: +8,2 Prozent; 2015: +6,3 Prozent). Die jüngst im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beschlossenen Regelungen zu gesetzlichen Heilmittelpreisuntergrenzen werden bereits zu Vergütungssteigerungen oberhalb der Grundlohnsummenentwicklung führen. Mit einer generellen Herausnahme der Heilmittel vom Grundsatz der Beitragssatzstabilität, wie sie derzeit von den Leistungserbringern gefordert wird, wären Ausgabenzuwächse in diesem ohnehin sehr dynamischen Leistungsbereich zunehmend unkalkulierbar, was sich spürbar erhöhend auch auf die Zusatzbeiträge auswirken kann.


Diskussion um Blanko-Verordnung und Direktzugang verfrüht

Die aktuellen Forderungen nach eigenverantwortlichen Therapieentscheidungen durch Heilmittelerbringer im Rahmen einer Blanko-Verordnung oder gar eines Direktzugangs erscheinen verfrüht, da die hierfür erforderlichen berufsrechtlichen Voraussetzungen derzeit nicht gegeben sind. Auch sind wesentliche Fragen der Patientensicherheit sowie der Effektivität und Wirtschaftlichkeit eigenverantwortlicher Therapieentscheidungen durch Heilmittelerbringer noch völlig ungeklärt. Erkenntnisse aus den hierzu laufenden Modellvorhaben liegen noch nicht vor. Aus Sicht der Krankenkassen müssen die Berufsgesetze daher zunächst zwingend um Kenntnisse in der eigenständigen Indikationsstellung und Therapieplanung erweitert werden. Dabei sollten auch die noch ausstehenden Ergebnisse aus den bereits laufenden Modellvorhaben mit einbezogen werden.


Dokumente und Links


Quelle: GKV-Spitzenverband , 09.06.2016 (tB).

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