GKV-Spitzenverband

Keine Beitragsgelder für Aufgaben der Kommunen

Berlin (28. Juni 2016) – Heute hat das Bundeskabinett mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz die nächste Stufe der Pflegereform beschlossen. Damit soll erstens der Geltungsbereich des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch auf die Sozialhilfe ausgeweitet werden, was sinnvoll und richtig ist. Zweiter zentraler Inhalt des Gesetzes ist die Verschiebung von Zuständigkeiten und Beitragsgeldern von der Pflegeversicherung hin zu den Kommunen. Das wird abgelehnt.

Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Ein einheitlicher Pflegebedürftigkeitsbegriff, der sowohl bei den Leistungen der Pflegeversicherung als auch der Sozialhilfe angewendet wird, ist notwendig. Wir wollen, dass für die Menschen dieselben Grundlagen bei der Beurteilung der Frage gelten, wie viel Hilfe sie aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit benötigen.“


Kompetenzen nutzen statt zu vermischen

Bisher gibt es in der Versorgung Pflegebedürftiger eine klare Aufgabenteilung: Die Kommunen stellen für Pflegebedürftige im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge die notwenige Infrastruktur, wie beispielsweise altengerechte Busse oder Beratungen zum altersgerechten Wohnen. Finanziert aus Steuermitteln. Die Pflegekassen übernehmen neben den eigentlichen pflegerischen Leistungen auch die aus Beitragsmitteln finanzierte Pflegeberatung und das Fallmanagement für den Einzelnen. Mit dem Gesetz soll jetzt für 60 Modellkommunen die Möglichkeit geschaffen werden, dass sie mit Geldern der Pflegeversicherung in die individuelle Versichertenberatung einsteigen.

Dazu Gernot Kiefer: „Es kann nicht sein, dass die Kommunen aus den Portemonnaies der Beitragszahler gesponsert werden. Der Weg für eine sinnvolle Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege liegt nicht in der Verlagerung von Kompetenzen der Pflegeversicherung auf die Kommunen bei Beibehaltung der Finanzierung durch die Pflegekassen. Vielmehr ist ein abgestimmtes Handeln im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten notwendig und auch möglich.“

Bereits heute können auf der Grundlage des geltenden Rechts die Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen gemeinsam darauf hinwirken, eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung zu gewährleisten. Vielfach mangelt es jedoch auf kommunaler Ebene an der konsequenten Umsetzung der bestehenden Regelungen auch aufgrund fehlender Ausstattung mit ausreichenden Finanzmitteln seitens der Länder.


Pflegekassen werden im Kampf gegen Betrug gestärkt

Mit dem Gesetz sollen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen erstmals die Möglichkeit bekommen zu prüfen, ob Leistungen aus der Häuslichen Krankenpflege auch korrekt erbracht werden. Hintergrund sind die in den letzten Monaten bekannt gewordenen Betrugsfälle. „Wir unterstützen die schärferen Regelungen zu den Qualitäts- und Abrechnungskontrollen der häuslichen Krankenpflege. Es darf nicht sein, dass die gesamte Pflegebranche darunter leidet, wenn einzelne Anbieter bewusst falsch abrechnen“, so Gernot Kiefer.


Quelle: GKV-Spitzenverband, 28.06.2016 (tB).

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