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GKV-Spitzenverband
Transparenz über Medikamentenwirkung statt Geheimpreise für die Pharmaindustrie
Berlin (9. März 2017) – Heute wird der Deutsche Bundestag das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz beschliessen. Mit Blick auf die gerade noch eingearbeiteten Änderungsanträge erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:
„Doch keine Geheimpreise und das Praxisinformationssystem kommt, das ist eine überaus positive Entscheidung des Gesetzgebers. Die Einführung von Geheimpreisen hätte lediglich den Gewinninteressen der Pharmaindustrie gedient. Gut, dass dieses Instrument zur Industrieförderung mit Beitragsgeldern nun doch nicht kommt! Richtig ist auch, dass die Ärzte wissen, welche neuen Arzneimittel wirklich besser sind. Nur dann können sie ihre Patienten gut versorgen. Deshalb kann sich das Praxisinformationssystem zu einem Meilenstein für die bessere Patientenversorgung entwickeln.
In dem Kompromisspaket wurde allerdings die bislang vorgesehene Umsatzschwelle wieder gestrichen. Mit der Umsatzschwelle wäre ein erster, zaghafter Schritt in Richtung faire Preise ab dem ersten Tag gemacht worden. Dass diese Umsatzschwelle gestrichen wurde, kommt den Herstellern besonders teurer und umsatzstarker Medikamente entgegen. Die Grundsatzfrage, warum die Krankenkassen Phantasiepreise selbst dann bezahlen müssen, wenn ein eventuell negatives Ergebnis der frühen Nutzenbewertung längst vorliegt, bleibt unbeantwortet. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die realistischen Preise rückwirkend ab dem ersten Tag der Zulassung gelten.
Auch mit dem Streichen der Rabattverträge für Impfstoffe ist die Politik der Pharmaindustrie entgegen gekommen und hat den Krankenkassen ein Instrument genommen, für mehr Wirtschaftlichkeit in der Versorgung zu sorgen. Das ist bedauerlich.“
Dokumente und Links
Quelle: GKV-Spitzenverband, 09.03.2017 (tB).