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Glinide weiterhin in Diabetestherapie einsetzbar
Berlin (2. März 2011) – Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) und diabetesDE begrüßen die aktuelle Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), den vollständigen Verordnungsausschluss der Glinide durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) abzuweisen. Am 1. April 2011 sollte dieser Beschluss in Kraft treten. Im Gegensatz zum G-BA vertritt die DDG die Ansicht, dass es Patientengruppen gibt, bei denen der Nutzen dieser Antidiabetika den möglichen Schaden durch unerwünschte Wirkungen oder hohe Kosten übersteigt. DDG und diabetesDE haben sich intensiv dafür eingesetzt, um diesen Patienten auch weiterhin eine individuelle Diabetestherapie zu ermöglichen. Die DDG bedauert hingegen den forthin geltenden Verordnungsausschluss der Glitazone, was die Therapie bei einigen Patienten erschwert.
Gemäß den Empfehlungen der DDG beschloss das Bundesministerium für Gesundheit den Antrag des G-BA zum Verordnungsausschluss der Glinide abzuweisen. Die Begründung: Der G-BA konnte die Unzweckmäßigkeit und Unwirtschaftlichkeit der Glinide nicht nachweisen. „Wir sind froh, dass sich das BMG bei dieser Entscheidung von den medizinischen Anforderungen leiten ließ. Denn Glinide sind weder mit höheren Kosten verbunden noch anderen Therapiealternativen unterlegen“, erklärt Professor Dr. med. Thomas Danne, Präsident der DDG und Vorstandsvorsitzender von diabetesDE. Wäre das Ministerium dem Beschluss gefolgt, hätten bestimmte Patientengruppen künftig auf eine individuell vorteilhafte Behandlung verzichten müssen.
Letztes Jahr beschloss der G-BA einen Verordnungsausschluss von Gliniden und Glitazonen. Der Ausschuss begründete diese Entscheidung mit der unzureichend nachgewiesenen Wirksamkeit dieser Antidiabetika. Kosten und Nutzen seien in einem Missverhältnis und für das Gesundheitssystem sowie die Patienten untragbar. Die DDG wies in ihren Stellungnahmen wiederholt darauf hin, dass es sehr wohl Patienten gebe, die von diesen Antidiabetika profitieren und für die es derzeit keine gleichwertigen medikamentösen Alternativen gibt. Beispielsweise ist Repaglinid, ein Glinidpräparat, bei Diabetikern mit fortgeschrittener Niereninsuffizienz derzeit die einzige Therapiemöglichkeit mit Tabletten und ohne Injektion. Bereits nach der ersten Bekanntgabe des G-BA-Beschlusses im Juni 2010 hatte die DDG darauf hingewiesen, dass ein Verlust der Verordnungsmöglichkeit daher zu einer deutlichen Verschlechterung der individuellen Diabetesbehandlung führen würde.
Für Glitazone tritt der Verordnungsausschluss unverändert am 1. April 2011 in Kraft. Die DDG bedauert, dass diese Wirkstoffgruppe vom BMG nicht mitberücksichtigt wurde. Pioglitazon ist wichtiger Therapiebestandteil bei Patienten, die beruflich bedingt kein Unterzuckerungsrisiko haben dürfen und die mit anderen Therapien ohne Unterzuckerungsrisiko keine guten Blutzuckerwerte erreichen. „Es ist wünschenswert, dass das BMG seinen Beschluss hinsichtlich der Glitazone überdenkt“, fordert Danne. „Alleine oder in Kombination mit anderen Antidiabetika wie Metformin oder DPP4-Antagonisten weist Pioglitazon kein Unterzuckerungsrisiko auf und ist ebenfalls bei fortgeschrittener Niereninsuffizienz einsetzbar.“ Auch die Kombination mit Insulin hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn Metformin wegen Kontraindikationen oder Unverträglichkeit als Kombinationspartner nicht in Frage kommt.
Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft, 02.03.2011 (tB).