Logo_Deutsche_Palliativ_StiftungGroßer Erfolg für die Deutsche PalliativStiftung

Änderung am Betäubungsmittelrecht geplant

 

Fulda (23. Januar 2012) – Ein Jahr nachdem die Deutsche PalliativStiftung eine Petition zur Änderung der Rechtslage bei der Betäubungsmittelsabgabe an den Deutschen Bundestag gerichtet hat, ist ein erster Etappensieg geschafft: Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) soll nach Auskunft eines Sprechers des Bundesgesundheitsministeriums geändert werden. Anfang Februar solle die Verordnung durch das Kabinett, meldete heute die „Ärzte-Zeitung“. Zustimmen müsse dann noch der Bundesrat. In einem weiteren Schritt sei in der Folge eine entsprechende Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes geplant, hieß es weiter. „Aus meiner Sicht ist eine verdiente Sensation geschafft“, kommentierte Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung (DPS), die Meldung erfreut.

 

Bislang dürfen nur Apotheker Schmerzmittel abgeben, Ärzte machen sich bei der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden in deren Zuhause in solchen Fällen strafbar – auch wenn sie nur zur Überbrückung nachts, an Wochenenden oder Feiertag den Patienten eine Art Notration überlassen, bis die nächste Apotheke wieder geöffnet hat oder dieses Medikament liefern kann. „Diese absurde Rechtslage wollten und wollen wir ändern, um unnötiges Leid für Patienten zu verhindern und Ärzte nicht mehr mit Dealern gleichzusetzen“, so Sitte. „Es war ein sehr harter Kampf, der viel Kraft und Geld gekostet hat. Jetzt feiern wir das Ergebnis und danken den Politikern, die den Mut haben, eine mittelalterliche Tradition an die moderne Zeit anzupassen.“

 

In den vergangenen Monaten hatte sich nach Auskunft des Vorstandsvorsitzenden der DPS eine breite Front von Unterstützern für die Petition quer durch alle Parteien, Verbände und gesellschaftlichen Schichten gebildet. „Aber ein wesentlicher Schritt für die geplanten Änderungen war aus meiner Sicht die klare Stellungnahme des Deutschen Richterbunds Anfang Juni 2011. Dies war ein Durchbruch in der notwendigen öffentlichen Anerkennung.“

 

Sitte weiß zwar noch nicht, welche Änderungen konkret vorgenommen werden, doch es sehe so aus, dass die medizinisch wichtige Abgabe von Betäubungsmitteln durch Ärzte künftig nicht mehr bestraft wird. „Wir können endlich Leiden lindern ohne Angst vor Gefängnis.“

 

Bedenken von Apothekern, wonach die geplante Neuregelung eine völlige Aufweichung des sogenannten Dispensierrechts und damit eine unkontrollierte Abgabe von Betäubungsmitteln mit sich bringen werde, trat Sitte entgegen: „Apotheker werden aus meiner Sicht entlastet. Denn eigentlich müssten alle Apotheker für viel Geld die notwendigen Medikamente bereithalten und liefern können, wenn die Abgabe durch Ärzte nun nicht ermöglicht würde.“

 

Link zum Artikel in der Ärzte-Zeitung


Quelle: Deutsche PalliativStiftung (DPS), 23.01.2012 (tB).

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