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Geburtshilfe in Gefahr

Haftpflichtproblematik für Hebammen verschärft sich weiter

 

Karlsruhe / Frankfurt am Main (5. September 2013) – Die Haftpflichtprämien für in der Geburtshilfe tätige Hebammen erhöhen sich weiter dramatisch. Immer mehr Hebammen ziehen sich deshalb aus ihrem originären Arbeitsbereich zurück. Und das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht. Krankenkassen und die Politik müssen endlich handeln.

 

Zum 1. Juli 2013 ist die Prämie für die berufliche Haftpflichtversicherung der Mitglieder des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) 10 Prozent teurer geworden und beträgt nunmehr 4.480 Euro. Zum 01.07.2014 müssen auch die rund 18.000 Hebammen des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) mit einer Steigerung im zweistelligen Prozentbereich rechnen.

Gleichzeitig hat die Vorarlberger Versicherung rund 400 freiberuflichen deutschen Hebammen ihre vergleichsweise günstigen Verträge gekündigt. Für sie und die Hebammen des BfHD entstehen so Mehrbedarfe von insgesamt über einer Million Euro. Betroffen sind davon schon jetzt rund ein Fünftel aller freiberuflichen geburtshilflich tätigen Hebammen. Auch wenn die Mehrbelastungen individuell verschieden sind, können die Hebammen diese keinesfalls tragen. Dasselbe gilt für die Kostensteigerungen, die den DHV-Hebammen drohen.

„Wir beobachten, dass immer mehr Kolleginnen die Geburtshilfe aufgeben“, sagt Katharina Jeschke, DHV-Beirätin für den freiberuflichen Bereich. Sie schätzt, dass allein 2013 fünf bis zehn Prozent der freiberuflichen Hebammen aus der Geburtshilfe aussteigen werden. Das betreffe nicht nur die Hausgeburtshebammen und Hebammen der Geburtshäuser, sondern auch die Beleghebammen in den Krankenhäusern. Diese betreuen zurzeit zwischen 20 und 25 Prozent aller Klinikgeburten. „Künftig wird es für die Frauen noch schwerer, eine Beleghebamme für die Geburt zu finden“, sagt Katharina Jeschke.

Die Krankenkassen und die Politik sind dringend gefordert, das Problem anzugehen. Kurzfristig muss der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) dafür sorgen, dass zumindest die zusätzlichen Kosten sofort ausgeglichen werden. Darüber hinaus brauchen die Frauen und Hebammen eine langfristige tragbare Lösung, für die der Gesetzgeber die Grundlage schaffen muss.

 


 

Quelle: Gemeinsame Presseerklärung des DHV und des BfHD, 05.09.2013 (tB).

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