Hartmannbund warnt vor neuem Gesetz für Notfallsanitäter

Übertragung invasiver Maßnahmen an Nicht-Ärzte wäre ein Dammbruch

 

Berlin (19. Juli 2012) – Der Hartmannbund hat davor gewarnt, das Notfallsanitäter-Gesetz in der Form des vorliegenden Referentenentwurfes umzusetzen. Insbesondere die eigenständige Durchführung invasiver Maßnahmen wäre aus Sicht des Verbandes ein gefährlicher Dammbruch. „Damit würden erstmals einem nichtärztlichen Gesundheitsberuf hochspezifische ärztliche, mithin heilkundliche Aufgaben im Sinne einer Substitution übertragen“, sagte das Vorstandsmitglied des Hartmannbundes, Dr. Thomas Lipp.

 

Fähigkeiten zur Durchführung solcher invasiver Maßnahmen, so Lipp, seien als Inhalt einer Spezialausbildung aber selbst nach Abschluss des Medizinstudiums und mit dem Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bei Notärzten nicht automatisch vorhanden, sondern bedürften gesonderter Zusatzfortbildungen (Kurs „Invasive Notfalltechniken“) und der entsprechenden Praxis. „Das ist eben nicht mit einem Gesetz erledigt, dass eine solche Aufgabenübertragung an den Notfallsanitäter en passant mit dessen „beruflicher Qualifikation und entsprechenden Kompetenzen“ begründet wird “, sagte Lipp. Ein Gesetzesentwurf, der im sensiblen Bereich der Rettung Qualifikation aufweiche, irritiere besonders in Zeiten, in denen auf der anderen Seite intensiv ein Patientenrechteschutzgesetz zum Schutz von Patienten vor vermeintlichem ärztlichen Fehlverhalten diskutiert werde, so Lipp. Dies sei völlig unverständlich!

 

In diesem Zusammenhang hält der Hartmannbund auch die Vorgabe, für die hauptamtliche Leitung der entsprechenden Ausbildungsstätten sei ein Hochschulabschluss hinreichend, für nicht akzeptabel. Eine Schule für Notfallsanitäter erfordere ebenso eine ärztliche Leitung wie auch in anderen Gesundheitsberufen üblich, zumal möglicherweise in die Ausbildung integrierte Ärzte gemäß Berufsrecht keine fachlichen Weisungen von Nicht-Ärzten entgegennehmen dürften.

 

Lipp: „Insofern kommt das geplante Gesetz bei aller guten Absicht mit anderen gesetzlichen Regelungen sowie berufsrechtlichen Bestimmungen in Konflikt“. So schaffe man zwar möglicherweise Rechtssicherheit für die Notfallsanitäter, bringe aber neue rechtliche Unsicherheiten in das Zusammenspiel von Ärzten und Notfallsanitätern und potenzielle Risiken für die Patienten.

 

 


Quelle: Hartmannbund, 19.07.2012 (tB).

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