Hauptstadtkongress der DGAI

5 Jahre CIRS-AINS – Modellprojekt für mehr Patientensicherheit bei Narkosen etabliert sich

 

Berlin (15. September 2015) Patientensicherheit wird in der Anästhesie groß geschrieben. Diverse Konzepte tragen nachweislich zu einem effizienten Risikomanagement und einer kontinuierlichen Fehlervermeidung bei. Als fester Bestandteil dieser Sicherheitsstrukturen haben sich Ereignis-Meldesysteme, Critical Incident Reporting System (CIRS), etabliert. Alle im Gesundheitswesen Tätige können damit freiwillig, anonym und sanktionsfrei über sicherheitsrelevante Ereignisse berichten.


Aus der Zusammenarbeit des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA), der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) und des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) ist das Modellprojekt CIRSmedical Anästhesiologie (CIRS-AINS), eine der größten fachspezifischen Plattformen in Deutschland, entstanden. Online gegangen ist CIRS-AINS im Jahr 2010. Aktuelle Zahlen vom HAI belegen den Erfolg: 97 Kliniken sind mittlerweile beteiligt – Tendenz steigend. 4.000 Berichte wurden veröffentlicht und über 1.200 davon durch ein BDA/DGAI-Expertenteam analysiert. Zudem haben sich die Besucherzahlen seit dem Start nahezu vervierfacht [1]. „In der Anästhesiologie setzen wir uns mit Weitsicht für Risikoprävention ein und haben in den letzten Jahrzehnten eine Schlüsselrolle bei der Optimierung der perioperativen Patientensicherheit eingenommen“, erklärte Professorin Dr. Thea Koch, Präsidentin der DGAI.

Seit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 23. Januar 2014 sind Fehlermeldesysteme ein verpflichtender Bestandteil des klinischen Risiko- und Qualitätsmanagements in deutschen Krankenhäusern [2]. Mittels dessen können sicherheitsrelevante Ereignisse anonym von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gemeldet werden. Die enthaltenen Informationen werden systematisch erfasst und analysiert. CIRS bieten somit die Chance, aus unerwünschten Vorkommnissen von und mit anderen zu lernen, Wiederholungen desselben lassen sich so vorbeugen. Das Ziel: Sicherheitsrelevante Ereignisse frühzeitig erkennen, bewerten sowie bewältigen und damit die Patientensicherheit nachhaltig weiter erhöhen [3].


Vom reinen Fehlermeldesystem hin zum Berichts- und Lernsystem

Eines der größten medizinischen Ereignis-Meldesysteme in Deutschland ist CIRSmedical Anästhesiologie (CIRS-AINS) [4]. Es ist Teil des Netzwerkes CIRSmedical.de, das vom G-BA als qualitativ hochwertiges Fehlermeldesystem bewertet wurde [5]. CIRS-AINS, ein gemeinsames Modellprojekt des BDA, der DGAI und des ÄZQ, zeichnet sich vor allem durch Maßnahmen aus, die ein kollektives, bundesweites „Lernen aus Fehlern“ ermöglichen: So werden die Meldungen systematisch von einem Expertenteam ausgewertet und mit Verbesserungsvorschlägen ergänzt veröffentlicht. Zudem wird einmal monatlich ein exemplarischer Fall aus anästhesiologischer und juristischer Sicht ausführlich vorgestellt („Fall des Monats“). Auch werden in regelmäßigen Abständen Fälle aufgearbeitet, die in ähnlicher Form mehrfach gemeldet wurden („CIRS-AINS Spezial“). In keinem anderen deutschsprachigen System wird eine derartig diversifizierte Lernfunktion angeboten [6]. „Es ist gelungen, ein reines Fehlermeldesystem zu einem Berichts- und Lernsystem mit hohem Mehrwert und Vernetzungsgrad weiterzuentwickeln. Die Patientensicherheit kann so aktiv und nachhaltig gesteigert werden“, erläuterte Universitätsprofessor Dr. Dr. Kai Zacharowski, Kongresspräsident des diesjährigen HAI.


CIRS-AINS: Ein erfolgreiches Modellprojekt in der Anästhesiologie

Grundprinzip des Meldesystems ist nicht „wer“, sondern „was“ den (Beinahe-) Fehler verursacht hat. Nur durch die Meldung von sicherheitsgefährdenden Umständen und Bedingungen, können deren Ursachen analysiert und systematisch behoben werden. CIRS-AINS wurde in den letzten Jahren, beispielweise durch Fallvorstellungen und Analysen, zunehmend zum gemeinsamen Lernen in anästhesiologischen Abteilungen und Klinken verwendet. Dies dokumentieren auch die Besucherzahlen der Online-Plattform: Seit dem Start des Berichts- und Lernsystems haben sich diese nahezu vervierfacht (2010: 6.174 vs. 2014: 22.627). Die „Fälle des Monats“ werden dabei inhaltlich am häufigsten frequentiert [1]. Doch auch Organisationen wie BDA und DGAI lernen aus den eingehenden Meldungen und lassen die gewonnenen Erkenntnisse in Entschließungen und Empfehlungen einfließen [6]. Das trägt seinerseits auch zur Optimierung der Patientensicherheit in der Anästhesiologie bei. Zusätzlich unterstützt die DGAI das gemeinsame Lernen auch interdisziplinär: CIRS-AINS, das anfänglich nur in Kliniken initialisiert war, wurde zunächst auf den ambulanten Bereich (CIRS-AINS Ambulant), und dann abteilungs- bzw. einrichtungsübergreifend auf die komplette Institution (CIRS-AINS plus) ausgeweitet.

 

Weitere Informationen im Internet

 

 

Veranstaltung zum Thema am HAI 2015:


Sondersitzung „5 Jahre CIRS-AINS – Was haben wir gelernt?“

Vorsitz:
Dr. St. Pierre, Erlangen; Dr. Biermann, Nürnberg
Termin:
Donnerstag, 17. September 2015, 12.00 bis 13.30 Uhr
Ort:
Estrel Convention Center Berlin, Saal 30241 (2. OG)
Sonnenallee 225, 12057 Berlin

 

 

Über die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI)

 

Die im April 1953 gegründete Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e. V. (DGAI) vereinigt über 14.988 Mitglieder und ist damit die drittgrößte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft Deutschlands. Nach ihrer Satzung hat sie die Aufgabe, „Ärzte zur gemeinsamen Arbeit am Ausbau und Fortschritt der Anästhesiologie, lntensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie zu vereinen und auf diesen Gebieten die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen“. Gemeinsam mit dem Berufsverband Deutscher Anästhesisten e. V. (BDA) trägt die DGAI die Deutsche Akademie für Anästhesiologische Fortbildung e. V. (DAAF), die regelmäßig Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen für Anästhesisten durchführt. Die DGAI veranstaltet jährlich den Deutschen Anästhesiecongress (DAC), den Hauptstadtkongress der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (HAI) und richtet darüber hinaus internationale Anästhesiekongresse aus. Präsidentin der DGAI ist Prof. Dr. med. Thea Koch, Dresden.


Quellen 

  1. Zahlen, Daten, Fakten rund um CIRS-AINS – Berichten und Lernen. Online unter: https://www.cirs-ains.de/cirs-ains/cirs-ains-informationen/fakten-zu-cirs-ains.html Zuletzt aufgerufen am: 25.08.2015.
  2. Gemeinsamer Bundesausschuss. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB V über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser: Umsetzung des § 137 Absatz 1d Satz 1 SGB V. Online unter: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-1919/2014-01-23_KQM-RL_137-1d_BAnz.pdf. – Zuletzt aufgerufen am: 25.08.2015.
  3. Rhaiem T. Das Patientenrechtegesetz, der Gemeinsame Bundesausschuss und CIRS. Anästh Intensivmed 2014; 55:552-556.
  4. Rhaiem T, Rohe J, Sanguino Heinrich A, Schleppers A. Fehlermanagement mit CIRS. Ein Beispiel aus der Anästhesie. XX 2014;3 (1): 18-23.
  5. Gemeinsamer Bundesausschuss. Tragende Gründe zum Beschlussentwurf des Gemein-samen Bundesausschusses über eine Änderung der Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztlicher Versorgung: Umsetzung des § 137 Absatz 1d Satz 1 SGB V, Stand: 23. Januar 2014; Online unter: https://www.g-ba.de/downloads/40-268– 2667/2014-01-23_AEQMRL_Umsetzung-137-1d_TrG.pdf.  Zuletzt aufgerufen am: 25.08.2015.
  6. St. Pierre M. 5 Jahre CIRS-AINS in der Anästhesie – was haben wir gelernt? In: Current congress. 17. Hauptstadtkongress der DGAI für Anästhesiologie und Intensivmedizin mit Pflegesymposium und Rettungsdienstforum 2015; S.12.

 

 


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI), 15.09.2015 (tB).

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