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Hebammenverband
Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF) besorgt über neue Gentests in der Schwangerschaft
Karlsruhe (23. Juli 2013) – Im letzten Sommer wurde er eingeführt: der sogenannte Praena-Bluttest. Mit ihm lassen sich im Blut der werdenden Mutter Genveränderungen des Fötus testen. Z.B. die Chromosomenveränderung Trisomie 21, die zum sogenannten Down-Syndrom führt. Inzwischen wird mit demselben Test auch auf Trisomie 13 und 18 untersucht. Der sogenannte PanoramaTest bietet zusätzlich Auskunft über das sogenannte Turner-Syndrom (Monosomie X). Der Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF) befürchtet, dass die neuen Tests die Frauen verunsichern und Menschen mit Behinderungen oder Leistungseinschränkungen immer schwerer einen Platz in unserer Gesellschaft finden.
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) ist Mitglied im Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF). "Auch wir haben Bedenken, dass mit dem Bluttest einer gezielten Selektion von nicht wünschenswertem und wünschenswertem Leben Vorschub geleistet wird", sagt Susanne Steppat, DHV-Beirätin für den Angestelltenbereich. Bereits jetzt beeinflussten etablierte Verfahren wie Fruchtwasser- und Ultraschalluntersuchungen das Schwangerschaftserleben der Frau ganz erheblich. Mit den neuen Test werde es künftig vermutlich immer schwerer, einfach nur "guter Hoffnung" zu sein.
Bislang müssen die Tests, die rund 1.000 Euro kosten, von den Frauen selbst bezahlt werden. Da bei der Fruchtwasseruntersuchung jedoch das Risiko besteht, dass Frauen ihr Kind verlieren, könnte der Bluttest bald Standard werden – auch bei Frauen, bei denen kein erhöhtes Risiko für eine Anomalie im Erbgut besteht. "Was das bedeutet, mag ich mir gar nicht ausmalen", sagt Susanne Steppst. "Dann ist es doch nur ein nächster Schritt, sich auch gleich das Geschlecht des Kindes auszusuchen."
Der Arbeitskreis Frauengesundheit fordert eine unabhängige und ergebnisoffene Beratung zu den Gentests. Außerdem müssten die Tests strengeren Qualitätsanforderungen genügen, als dies bislang der Fall ist. Bevor Forschungsprojekte zur Pränataldiagnostik mit öffentlichen Geldern gefördert würden, müssten diese auch ethisch begutachtet werden. Wichtig sei außerdem eine unbürokratische Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern. Der Deutsche Hebammenverband unterstützt die Forderungen des AKF.
Weitere Informationen
Quelle: Deutscher Hebammenverband, www.hebammenverband.de, 23.07.2013 (tB).