Hecken wirbt für Fortsetzung des konstruktiven Dialogs

Drei Jahre AMNOG

 

Berlin (30. April 2014) – Bei einer Fachtagung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind bisherige Ergebnisse und künftige Herausforderungen bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln umfassend dargelegt worden. Zu der Veranstaltung am Mittwoch in Berlin mit dem Titel „Drei Jahre frühe Nutzenbewertung: Erfahrungen – Standortbestimmung – Weiterentwicklung“ hatten sich mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wissenschaft, Fachöffentlichkeit und Industrie angemeldet, um an der Fachtagung, deren Programm auch Statements von auf europäischer Ebene tätigen Experten vorsah, teilzunehmen.

 

„Das Verfahren der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln – dies lässt sich nach drei Jahren Praxis sagen – ist etabliert und stabil. Dennoch zeigt sich immer wieder Verbesserungspotenzial. Der G-BA steht seit Einführung der gesetzlichen Regelung für einen konstruktiv-kritischen Dialog mit allen Beteiligten und will auch mit dieser Veranstaltung ein Forum schaffen, auf dem die unterschiedlichen Anliegen der am Verfahren Beteiligten Gehör finden“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses zu Beginn der Tagung.

 

„Auch mit Blick auf die Vereinbarungen zur Arzneimittelversorgung im Koalitionsvertrag ist es unser Anliegen, Weiterentwicklungen und neue Herausforderungen, die sich im nach wie vor lernenden System der Nutzenbewertung ergeben, mit den Beteiligten gemeinsam anzugehen und hierzu auch gemeinsame Antworten zu finden“, so Hecken weiter.

 

Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) ist seit drei Jahren in Kraft. Neu zugelassene Arzneimittel werden in Deutschland seitdem grundsätzlich einer Nutzenbewertung unterzogen. Der G-BA hat seit dem Jahr 2011 rund 70 entsprechende Bewertungsverfahren abgeschlossen.

 

Die Dokumentation der AMNOG-Fachtagung kann in Kürze auf der Website des G-BA abgerufen werden. Zudem sind unter www.g-ba.de ausführliche Informationen zur Nutzenbewertung und eine Auflistung von Wirkstoffen im Verfahren verfügbar. Beschlüsse zu Nutzenbewertungen werden auch auf der englischsprachigen Website des G-BA veröffentlicht.

 


 

Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschus (G-BA), 30.04.2014 (tB).

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