MEDIZIN

DOC-CHECK LOGIN

Hersteller legt keine besseren Daten vor

Regorafenib bei metastasiertem Darmkrebs: Weiterhin Anhaltspunkt für geringen Zusatznutzen

 

Köln (4. Januar 2016) – Regorafenib (Handelsname Stivarga) ist seit August 2013 für Erwachsene mit metastasiertem Darmkrebs zugelassen, bei denen die bisherigen Behandlungsalternativen nicht mehr wirken oder für die diese Alternativen nicht geeignet sind. Nach einer ersten frühen Nutzenbewertung im Januar 2014 hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nun erneut überprüft, ob der Wirkstoff gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen bietet. Grund dafür war eine Befristung des entsprechenden Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die im Juli 2015 auslief.

 

Demnach sieht das IQWiG – wie bereits 2014 – einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen von Regorafenib. Zwar haben die Patientinnen und Patienten einen Überlebensvorteil, allerdings treten auch bestimmte schwere Nebenwirkungen häufiger auf.


„Best supportive care“ ist zweckmäßige Vergleichstherapie

Als zweckmäßige Vergleichstherapie hat der G-BA erneut „best supportive care“ (BSC) bestimmt. Darunter wird diejenige Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und zur Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet.

In seinem zweiten Dossier legt der Hersteller Daten aus den beiden randomisierten kontrollierten Studien CORRECT und CONCUR vor. CORRECT war bereits Bestandteil des ersten Dossiers, der Hersteller ergänzt jedoch neue Auswertungen zu Symptomen, Lebensqualität und unerwünschten Ereignissen.

In beiden Studien wurde eine Gruppe mit Regorafenib plus BSC behandelt, die Kontrollgruppe bekam ein Scheinmedikament plus BSC. Weitere systemische Anti-Tumor-Therapien durften im Rahmen von BSC allerdings nicht eingesetzt werden.


Verminderte Aussagesicherheit: Maximal Anhaltspunkt ableitbar

Die Aussagesicherheit der Ergebnisse von CORRECT und CONCUR ist eingeschränkt und deshalb lässt sich maximal ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen ableiten. Zum einen bleibt unklar, ob die ausgeschlossenen Anti-Tumor-Therapien die Symptome hätten lindern können und insofern Bestandteil der – palliativ ausgerichteten – BSC hätten sein sollen. Zum anderen konnten an den Studien nur Patientinnen und Patienten mit besserem Allgemeinzustand (gemäß ECOG PS 0 oder 1) teilnehmen, obwohl Regorafenib auch bei schlechterem Allgemeinzustand (ECOG PS ≥ 2) zugelassen ist.


Noch immer keine validen Daten zu Symptomen und Lebensqualität

Indem er keine Daten zu Patienten mit schlechterem Allgemeinzustand (ECOG PS ≥ 2) vorlegt, hat der Hersteller Auflagen des G-BA nicht erfüllt. Denn der G-BA hatte die Befristung seines Beschlusses 2014 u. a. damit begründet, dass Daten zu solchen Patientinnen und Patienten fehlten.

Ebenfalls zur Auflage gemacht hatte der G-BA aussagefähige Daten zu Symptomen und Beschwerden (Morbidität) sowie zur Lebensqualität. Im ersten Dossier waren die Daten zu diesen Endpunkten nicht verwertbar gewesen, weil für einen erheblichen Teil der Patienten unklar blieb, warum sie die Behandlung beendet hatten. Zwar enthält das zweite Dossier nun zusätzliche Analysen aus der Studie CORRECT. Allerdings wurden diese nicht angemessen durchgeführt: Denn die Auswertung missachtet Vorgaben des Manuals zum Fragebogen, mit dem die Daten erhoben wurden – anders als im ersten Dossier, in dem die Auswertung in dieser Hinsicht adäquat gewesen war.


Vorteil beim Überleben, aber Nachteil bei schweren Nebenwirkungen

Auch wenn man die Daten von CONCUR einbezieht, haben die Bewertungsergebnisse zu den Endpunkten Gesamtüberleben und Nebenwirkungen Bestand: Beim Gesamtüberleben gibt es einen statistisch signifikanten Unterschied zugunsten von Regorafenib, woraus sich ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen ableiten lässt.

Zugleich treten schwere Nebenwirkungen unter Regorafenib häufiger auf. Das gilt insbesondere für bestimmte Hautausschläge (Exantheme), das Hand-Fuß-Syndrom sowie für schwere Müdigkeit (Fatigue) und Durchfall. Das IQWiG sieht für schwere Nebenwirkungen insgesamt einen Anhaltspunkt für einen höheren Schaden mit dem Ausmaß erheblich.

Dieser Nachteil wiegt den Überlebensvorteil jedoch nicht völlig auf. Wie bei der ersten Dossierbewertung sieht das IQWiG deshalb in der Gesamtschau einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen von Regorafenib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie.


G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Diese Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der G-BA verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch und fasst einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens.
Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt folgende Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem allgemein verständliche Informationen.

 

 

Weitere Informationen

 

 


Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), 04.01.2016 (tB).

MEDICAL NEWS

IU School of Medicine researchers develop blood test for anxiety
COVID-19 pandemic increased rates and severity of depression, whether people…
COVID-19: Bacterial co-infection is a major risk factor for death,…
Regenstrief-led study shows enhanced spiritual care improves well-being of ICU…
Hidden bacteria presents a substantial risk of antimicrobial resistance in…

SCHMERZ PAINCARE

Hydromorphon Aristo® long ist das führende Präferenzpräparat bei Tumorschmerz
Sorgen und Versorgen – Schmerzmedizin konkret: „Sorge als identitätsstiftendes Element…
Problem Schmerzmittelkonsum
Post-Covid und Muskelschmerz
Kopfschmerz bei Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln

DIABETES

Wie das Dexom G7 abstrakte Zahlen mit Farben greifbar macht…
Diabetes mellitus: eine der großen Volkskrankheiten im Blickpunkt der Schmerzmedizin
Suliqua®: Einfacher hin zu einer guten glykämischen Kontrolle
Menschen mit Diabetes während der Corona-Pandemie unterversorgt? Studie zeigt auffällige…
Suliqua® zur Therapieoptimierung bei unzureichender BOT

ERNÄHRUNG

Positiver Effekt der grünen Mittelmeerdiät auf die Aorta
Natriumaufnahme und Herz-Kreislaufrisiko
Tierwohl-Fleisch aus Deutschland nur mäßig attraktiv in anderen Ländern
Diät: Gehirn verstärkt Signal an Hungersynapsen
Süßigkeiten verändern unser Gehirn

ONKOLOGIE

Strahlentherapie ist oft ebenso effizient wie die OP: Neues vom…
Zanubrutinib bei chronischer lymphatischer Leukämie: Zusatznutzen für bestimmte Betroffene
Eileiter-Entfernung als Vorbeugung gegen Eierstockkrebs akzeptiert
Antibiotika als Störfaktor bei CAR-T-Zell-Therapie
Bauchspeicheldrüsenkrebs: Spezielle Diät kann Erfolg der Chemotherapie beeinflussen

MULTIPLE SKLEROSE

Multiple Sklerose: Aktuelle Immunmodulatoren im Vergleich
Neuer Biomarker für Verlauf von Multipler Sklerose
Multiple Sklerose: Analysen aus Münster erhärten Verdacht gegen das Epstein-Barr-Virus
Aktuelle Daten zu Novartis Ofatumumab und Siponimod bestätigen Vorteil des…
Multiple Sklerose durch das Epstein-Barr-Virus – kommt die MS-Impfung?

PARKINSON

Meilenstein in der Parkinson-Forschung: Neuer Alpha-Synuclein-Test entdeckt die Nervenerkrankung vor…
Neue Erkenntnisse für die Parkinson-Therapie
Cochrane Review: Bewegung hilft, die Schwere von Bewegungssymptomen bei Parkinson…
Technische Innovationen für eine maßgeschneiderte Parkinson-Diagnostik und Therapie
Biomarker und Gene: neue Chancen und Herausforderungen für die Parkinson-Diagnose…