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Hochdosierte, estradiolhaltige Cremes
Neue Überprüfung der Risiken
- PRAC bestätigt seine Empfehlung nach erneuter Überprüfung
- Begrenzung der Anwendung auf einen einmaligen Zeitraum von maximal vier Wochen
Bonn (17. Januar 2020) — Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat seine Empfehlung bestätigt, die Anwendung von hochdosierten Cremes mit 100 Mikrogramm/Gramm (0,01%) Estradiol auf einen einmaligen Behandlungszeitraum von bis zu 4 Wochen zu beschränken. Diese Einschätzung folgt auf eine erneute Überprüfung der Empfehlung vom Oktober 2019, die von einem der Unternehmen beantragt wurde, die hochdosierte estradiolhaltige Cremes vermarkten.
Der PRAC überprüfte die verfügbaren Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit von hochdosierten estradiolhaltigen Cremes, die zur Behandlung von Symptomen der vaginalen Atrophie bei Frauen in den Wechseljahren angewendet werden. Diese Daten zeigten, dass bei postmenopausalen Frauen, die diese Cremes angewendet hatten, die Estradiolspiegel im Blut höher waren, als die normalerweise zu erwartenden Werten in der Postmenopause.
Der PRAC kam zu dem Schluss, dass die Aufnahme von Estradiol in die Blutbahn Anlass zur Sorge gibt und zu ähnlichen Nebenwirkungen führen könnte wie bei der Hormonersatztherapie (HRT). Zu den Nebenwirkungen der oral oder transdermal (als Pflaster) angewendeten Hormonersatztherapie gehören venöse Thromboembolien (Bildung von Blutgerinnseln in den Venen), Schlaganfall, Endometriumkarzinom (Krebs der Gebärmutterschleimhaut) und Brustkrebs. Darüber hinaus gibt es nur begrenzte Sicherheitsdaten zur Langzeitanwendung von hochdosierten estradiolhaltigen Cremes. Aus diesen Gründen empfahl der PRAC, diese Cremes nur für eine einmalige Behandlungsdauer von maximal 4 Wochen zu verwenden.
Die Produktinformationstexte für diese Cremes werden mit den neuen Empfehlungen aktualisiert. Auf der Außen- und Innenverpackung wird ein Warnhinweis angebracht, dass das Arzneimittel nur für einen einzigen Behandlungszeitraum von bis zu 4 Wochen verwendet werden soll; die Größe der Tube wird auf 25 Gramm begrenzt, um eine längere Anwendung als empfohlen zu verhindern.
Informationen für Patientinnen
- Hochdosierte estradiolhaltige Cremes (100 Mikrogramm/Gramm), die in der Scheide angewendet werden, sollten nur für einen einzigen Behandlungszeitraum von maximal 4 Wochen verwendet werden. Dies ist darin begründet, dass das Hormon Estradiol in diesen Cremes in die Blutbahn aufgenommen werden kann und damit das Risiko für Nebenwirkungen wie Blutgerinnsel, Schlaganfälle und bestimmte Krebsarten erhöhen kann, wenn diese Cremes über einen längeren Zeitraum angewendet werden.
- Verwenden Sie keine hochdosierte estradiolhaltige Creme, wenn Sie bereits ein anderes Arzneimittel zur Hormonersatztherapie anwenden.
- Wenn Sie Fragen zu Ihrer Behandlung haben, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker.
Informationen für Angehörige der Heilberufe
- Hochdosierte estradiolhaltige Cremes sollten wegen der Risiken, die mit einer systemischen Wirkung von Estradiol assoziiert sind, nicht länger als für einen einzigen Behandlungszeitraum von 4 Wochen verschrieben werden.
- Pharmakokinetische Daten über hochdosierte estradiolhaltige Cremes (100 Mikrogramm/Gramm) für den intravaginalen Gebrauch weisen auf eine erhebliche systemische Estradiolresorption hin, deren Werte über dem normalen postmenopausalen Bereich liegen (bis zu fünfmal über der Obergrenze des Referenzwertes für postmenopausale Estradiol-Serumwerte von 10-20 pg/ml).
- Die systemische Exposition des Estradiols könnte mit Nebenwirkungen verbunden sein, die denen von oralen und transdermalen HRT-Arzneimitteln ähnlich sind, wie z.B. endometriale Hyperplasie/Karzinom, Brust- und Eierstockkrebs und thromboembolische Ereignisse.
- Hochdosierte estradiolhaltige Cremes sollten nicht mit anderen HRT-Medikamenten verschrieben werden.
Mehr über die Arzneimittel
Die in diesem Überprüfungsverfahren behandelten estradiolhaltigen Cremes enthalten 100 Mikrogramm Estradiol pro Gramm Creme.
Sie können als topische Hormonersatztherapie betrachtet werden: Sie enthalten das weibliches Hormon Estradiol, das verwendet wird, um das natürliche Estradiolhormon zu ersetzen, dessen Konzentration im Körper nach der Menopause abnimmt. Diese hochdosierten estradiolhaltige Cremes sind seit einigen Jahren in der EU zur Behandlung von Symptomen der Vaginalatrophie bei postmenopausalen Frauen zugelassen. Sie werden in Bulgarien, Deutschland, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Österreich, Slowakei, Tschechien und Ungarn unter den folgenden Markennamen vertrieben: Linoladiol, Linoladiol N, Linoladiol Estradiol, Estradiol Wolff und Montadiol.
Mehr über das Verfahren
Die Überprüfung von hochdosierten estradiolhaltigen Cremes (0,01% w/w) wurde am 11. April 2019 auf Antrag der Europäischen Kommission gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.
Im Jahr 2014 hatte die EMA eine Überprüfung des Risikos zur systemischen Aufnahme hochdosierter estradiolhaltigen Cremes abgeschlossen und Maßnahmen zu deren Minimierung empfohlen, einschließlich einer Anwendungsbegrenzung der Cremes für bis zu 4 Wochen. Im März 2019 hat der Europäische Gerichtshof jedoch die Schlussfolgerungen der Überprüfung aus verfahrensrechtlichen Gründen teilweise für nichtig erklärt. Obwohl der Gerichtshof die wissenschaftlichen Schlussfolgerungen nicht in Frage gestellt hat, führte die partielle Nichtigerklärung dazu, dass einige der zur Risikominimierung getroffenen Maßnahmen außer Kraft gesetzt wurden.
Die neue Überprüfung wurde vom PRAC, durchgeführt, der eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen hat. Nach einer von einem der Zulassungsinhaber beantragten erneuten Überprüfung bestätigte der PRAC anschließend seine wissenschaftlichen Schlussfolgerungen für hochdosierte estradiolhaltige Cremes.
Da diese Arzneimittel alle auf nationaler Ebene zugelassen sind, werden die PRAC-Empfehlungen nun an die Koordinierungsgruppe für gegenseitige Anerkennung und dezentrale Verfahren (CMDh) weitergeleitet, um eine Entscheidung über ihre Umsetzung zu treffen. Die CMDh ist dafür verantwortlich, harmonisierte Sicherheitsstandards für Arzneimittel zu gewährleisten, die nach nationalen Verfahren in der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen zugelassen sind.
07.10.2019 – Empfehlung des PRAC
12.04.2019 – Start des Verfahrens
Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der EMA abgerufen werden:
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 17.01.2020 (tB).
Schlagwörter: BfArM, Patientensicherheit