Hoher Pflege-Mindestlohn führt zu Versorgungslücken

 

Essen (15. Juli 2009) – Ein hoher Mindestlohn für Pflegehilfskräfte könnte bis zum Jahr 2020 zu einer Versorgungslücke von 260.000 Pflegeplätzen (ca. 16 %) führen, wenn dadurch Insolvenzen zunehmen und sich Kapital teilweise aus dem deutschen Pflegemarkt zurückzieht. Dies ergibt eine Sonderauswertung des "Pflegeheim Rating Report 2009" von RWI, ADMED GmbH und HCB GmbH. Sie zeigt, dass ein derzeit diskutierter bundeseinheitlicher Mindestlohn von 9,68 Euro pro Stunde insbesondere auf Anbieter in Ostdeutschland, private Anbieter und ambulante Dienste massive negative Effekte hätte.

 

Die Einführung eines Mindestlohns von 9,68 Euro für Pflegehilfskräfte könnte in Pflegeheimen zu einer Versorgungslücke von rund 100.000 Plätzen im stationären und 160.000 Plätzen im ambulanten Bereich bis 2020 führen. Entsprechend wären bis dahin 22 % der Pflegebedürftigen in Ostdeutschland und 7 % der Pflegebedürftigen in Westdeutschland ohne Heimplatz. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Sonderauswertung des "Pflegeheim Rating Report 2009" von RWI, ADMED GmbH und HCB GmbH. Da der Mindestlohn die Arbeit der Pflegehilfskräfte verteuern würde, könnten Entlassungen und Einstellungsstopps in diesem Bereich die Folge sein. Zudem ist zu erwarten, dass die Insolvenzwahrscheinlichkeit von Pflegeheimen steigen würde und sich insbesondere private Kapitalgeber teilweise aus dem Pflegesektor zurückziehen würden. Im Jahr 2007 lag der Anteil stationärer Plätze in privater Trägerschaft bei 39%, 45% aller ambulant Pflegebedürftigen wurden von privaten ambulanten Diensten betreut.

Besonders stark von der Einführung von Mindestlöhnen betroffen wären Anbieter in Ostdeutschland, private Anbieter und ambulante Dienste. Dies könnte dazu führen, dass der Grundsatz "ambulant vor stationär" gefährdet würde. Die durch Einführung des Mindestlohns entstehende Versorgungslücke könnte geschlossen werden, indem die Preise für Pflegeleistungen angehoben werden. Würden die höheren Personalkosten vollständig auf die Preise umgelegt, kämen auf Pflegebedürftige, deren Angehörige und Sozialämter in den Jahren 2010 bis 2020 kumulierte Mehrkosten von 3,3 Milliarden Euro zu. In der Folge würden Angehörige voraussichtlich vermehrt auf illegale oder halblegale Pflegeangebote zurückgreifen, somit würde die Schwarzarbeit gestärkt.

In der Studie werden zwei verschiedene Szenarien berechnet

Für die Untersuchung wurden Daten des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) für über 13.000 Beschäftigte von stationären und über 700 Beschäftigte von ambulanten Einrichtungen verwendet. Es wurden zwei Mindestlohn-Szenarien berechnet: ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 9,68 Euro, wie er von Vertretern der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und der AWO befürwortet wird, sowie ein Mindestlohn von 8,50 Euro in West- und 7,50 Euro in Ostdeutschland. Da die Pflegebranche seit Februar 2009 unter das Arbeitnehmerentsendegesetz fällt, soll eine achtköpfige Kommission bis Ende dieses Jahres einen Vorschlag zur Höhe des Mindestlohns erarbeiten. Vertreter privater Anbieter sind in diesem Gremium unterrepräsentiert.

Ein regional gestaffelter Mindestlohn würde voraussichtlich zwar ebenfalls zu einer Versorgungslücke führen, diese wäre mit rund 20.000 Plätzen im stationären und 50.000 Plätzen im ambulanten Bereich bis 2020 jedoch nur gut ein Viertel so groß wie bei einem Mindestlohn von 9,68 Euro. Entsprechend würde sich auch die Insolvenzwahrscheinlichkeit privater Pflegeheime im gestaffelten Szenario geringfügiger erhöhen.

Auch gestaffelte Mindestlöhne führen zu Einbußen bei der Versorgung

Abgesehen von den wirtschaftlichen Folgen würde ein hoher Mindestlohn die Lohnunterschiede zwischen Pflegefach- und Pflegehilfskräften verringern. Hierdurch hat ein gering qualifizierter Arbeitnehmer geringere Anreize, sich zusätzliche Qualifikationen anzueignen. Angesichts des zusätzlichen Bedarfs von rund 50.000 Pflegefachkräften im stationären und 27.000 im ambulanten Bereich bis 2020 wäre dies kontraproduktiv.

Aus den genannten Gründen raten wir dringend von der Einführung eines Mindestlohns ab. Insbesondere weisen die Ergebnisse der Untersuchung darauf hin, dass die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von 9,68 Euro drastische Konsequenzen für die Versorgung mit Pflegeplätzen haben dürfte. Es ist zu vermuten, dass sich im Verhandlungsprozess regional differenzierte Mindestlöhne auf etwas niedrigerem Niveau ergeben. So würde sich beispielsweise eine Festsetzung von Mindestlöhnen von 8,50 Euro in West- und 7,50 Euro in Ostdeutschland in etwa an den bestehenden Lohnunterschieden orientieren. Die Berechnungen legen nahe, dass in diesem Falle die Konsequenzen ebenfalls negativ, allerdings weniger drastisch wären. Auch hier muss man jedoch eine spürbare Einschränkung der Versorgung befürchten, weil höhere Arbeitslöhne die Kosten steigern und letztlich zu einer Verminderung der Zahl der verfügbaren Pflegeplätze führen. Es wird nicht gelingen, mit der Einführung eines Mindestlohns den Interessen der Arbeitnehmer und der Patienten gleichermaßen zu dienen.

RWI Essen, ADMED GmbH und HCB GmbH haben gemeinsam bereits mehrere Gutachten im Gesundheitsbereich erstellt, in jüngster Zeit unter anderem den "Krankenhaus Rating Report 2009" und den "Pflegeheim Rating Report 2009".


 

Quelle: Presseinformation des Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 15.07.2009.

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