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Hygiene-Tipp der DGKH, März 2012
Handschuhe
Berlin (1. März 2012) – Handschuhe sollen immer dann getragen werden, wenn ein Kontakt mit Blut, Sekreten oder kontaminierten Gegenständen anzunehmen ist (immer bei Blutentnahme!). Zwischen verschiedenen Patienten müssen Handschuhe gewechselt werden. Der Handschuhwechsel ist auch zwischen verschiedenen Tätigkeiten an einem Patienten erforderlich, insbesondere wenn von unreinen Tätigkeiten zu reinen gewechselt wird.
Handschuhe sollen nur angezogen werden, wenn die Hände trocken sind. Befindet sich noch Händedesinfektionsmittel auf den Händen, kann dieses nicht verdunsten und es können verbrennungsähnliche Hauterscheinungen auftreten, die häufig als allergische Reaktion missgedeutet werden.
Vor dem Anziehen von Handschuhen, insbesondere aus Latex, sollten Hautschutz- oder Pflegepräparate nicht benutzt werden, da sie den Handschuh schädigen können. Gepuderte Latexhandschuhe sind nicht mehr gestattet (nach TRG 401). Wenn Latexhandschuhe mit weniger als 30 µg Protein pro Gramm Handschuhmaterial verwendet werden, sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung aufgrund der Latexexposition nicht erforderlich. Thiuramfreie Handschuhe reduzieren zusätzlich das Risiko allergischer Kontaktzekzeme.
In Handschuhen können kleine Kanäle bis 5 µm Durchmesser nachgewiesen werden, so dass grundsätzlich Viren passieren können. Etwa 1 % der neuen Handschuhe zeigen Mikro-Perforationen. Aus diesem Grund muss auch nach dem Tragen von Handschuhen eine Händedesinfektion erfolgen. Handschuhperforationen beim Tragen sind von der der Art des Eingriffs abhängig: Länger dauernde Eingriffe, besonders in der Tiefe und an Knochen, führen zu Perforationsraten bis zu 70 %. Sie betragen bis zu 10 % bei laparoskopischen und endoskopischen Eingriffen sowie 30 bis 40 % bei herzchirurgischen Eingriffen.Doppelte Behandschuhung reduziert das Blutkontaktrisiko um den Faktor 10.
Die Qualität von Handschuhen ist in diversen technischen Regelwerken definiert, so die Dichtigkeit (EN 455), die Freiheit von Latexpuder (TRGS 450) und die Chemikalienfestigkeit (EN 374). Latexhandschuhe sind grundsätzlich nicht geeignet zum Umgang mit Chemikalien, auch nicht für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten. Nitril-Handschuhe können, je nach Auszeichnung, dafür geeignet sein. PVC-Handschuhe sind ungeeignet, wenn hohe Anforderungen an die Reißfestigkeit und Beständigkeit bestehen. Eine Hilfe zur Auswahl von Handschuhen kann die Website www.handschuhliste.de bieten.
Licht und Wärme lösen Oxidationsprozesse aus und verringern die Reißfestigkeit. Aus diesem Grund müssen Handschuhe vor Licht und Wärme geschützt aufbewahrt werden.
W. Popp, K.-D. Zastrow
Weitere Informationen
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), 01.03.2012 (tB).