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Innovative Therapie von Rückenschmerzen
Recht der Patienten auf Behandlung und Konsequenzen für die Therapie
Frankfurt am Main (18. März 2010) – Siebzig Prozent der Bundesbürger leiden unter Rückenschmerzen. Chronische Schmerzen lähmen die individuelle und soziale Aktivität des Patienten, machen ihn ängstlich und depressiv, können ihm das Leben zur Qual werden lassen. „Unterlassene oder nicht ausreichende Schmerztherapie verletzt die Würde des Menschen und sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Alle Patienten haben einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf Schmerztherapie“, eröffnet Klaus Kutzer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D., seinen Vortrag im Rahmen der Pressekonferenz „Innovative Therapie von Rückenschmerzen“ auf dem Deutschen Schmerz- und Palliativtag 2010 in Frankfurt am Main.
„Ein Verstoß gegen dieses Recht ist nicht nur haftungs- und versicherungsrechtlich, sondern auch strafrechtlich von Bedeutung“, so Kutzer. Wer durch Verletzung seiner Handlungspflicht zur Aufrechterhaltung erheblicher Schmerzen beiträgt, macht sich der Körperverletzung schuldig. Der Schmerztherapeut darf unter bestimmten Voraussetzungen zur Linderung schwerer Schmerzen sogar Behandlungsmethoden anwenden, die (noch) nicht zum Standard der Schmerztherapie gehören.
„Der Bundesgerichtshof räumt einer wirksamen Schmerzbekämpfung einen so hohen Rang ein, dass er die Ermöglichung eines Todes in Würde und Schmerzfreiheit als höherwertiges Rechtsgut ansieht als die Aussicht, unter schwersten Schmerzen noch kurze Zeit länger leben zu müssen (indirekte Sterbehilfe)“, erläutert Kutzer.
Lebensqualität gilt als zentrales Ziel sinnvoller Schmerztherapie und ist Behandlungswunsch der meisten Schmerzpatienten. Das bedeutet für die Betroffenen adäquat gelinderte Schmerzen, nachts durchschlafen können, wieder aktiv sein, den Arbeitsalltag bewältigen, mehr Lebensqualität. Dies ist mit Tagesvigilance, Aufnahmefähigkeit, Lern- und Konzentrationsvermögen und Reaktionsfähigkeit verbunden.
Neue Erkenntnisse der Grundlagenforschung haben dazu beigetragen, Mechanismen der Schmerzentstehung und -chronifzierung aufzuklären und Möglichkeiten der pharmakologischen Intervention aufzuzeigen. „Gleichzeitig werden natürlich auch die fatalen Folgen für den Patienten aufgezeigt, wenn Schmerztherapie nicht an der Ursache von Schmerz und Übererregbarkeit angreift“, betont Prof. Dr. med. Jürgen Sandkühler, Abteilung für Neurophysiologie an der Medizinischen Universität Wien.
Insbesondere Rückenschmerzen haben mehr als andere Schmerzformen eine hohe Tendenz zu chronifizieren. Die Weichen werden bereits in der ersten Woche gestellt: „Wenn es hier nicht gelingt, ursachenorientiert und effizient zu behandeln und die Patienten zu mobilisieren, droht aus den meist funktionellen Problemen ein Dauerbrenner zu werden – mit einer langen Patientenkarriere und weiterer Immobilisierung“, erläutert Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e. V. (DGS) und Leiter des Schmerz- und Palliativzentrums Göppingen. Werden Rezeptoren in der Muskulatur zum Beispiel bei schmerzhaften Muskelverspannungen und Fehlhaltungen erregt, kommt es zu einer Sensibilisierung und Reorganisation in Teilen des Rückenmarks und des Gehirns. Dadurch werden zentrale Schmerzreaktionen weiter verstärkt. Die Sensibilisierung kann bestehen bleiben, auch wenn die primäre Ursache bereits ausgeheilt und vollständig verschwunden ist. Schmerz ist dann nicht länger Symptom einer Erkrankung oder Schädigung, sondern bekommt einen eigenständigen Krankheitswert. Ein Schmerzgedächtnis hat sich ausgebildet und man spricht von einer Schmerzkrankheit.
Es ist von großem klinischen Interesse, Mechanismen zu identifizieren, die das Schmerzgedächtnis wieder löschen bzw. überschreiben. Nach dem heutigen Kenntnisstand sind die Sensibilisierung im Rückenmark oder eine gestörte Hemmung nicht irreversibel, sondern können sich innerhalb von Tagen bis Jahren wieder zurückbilden. Eine ausreichende Schmerztherapie ist erforderlich, um ein Auffrischen des Schmerzgedächtnisses zu verhindern und eine spontane Rückbildung zu ermöglichen. Eine moderne Behandlung kann entsprechend der Vielzahl der möglichen beteiligten Ursachen kaum unimodal angelegt sein, sondern sollte viele Angriffspunkte berücksichtigen (multimodal).
Therapeutisch haben sich für funktionelle Veränderungen der Muskulatur und daraus resultierende Schmerzchronifizierung Substanzen bewährt, die sowohl Muskel entspannend und analgetisch wirken, als auch die Schmerzchronifizierung nachhaltig verhindern und unterbrechen, wie beispielsweise Flupirtin (Katadolon® S long).
Das Wirkprinzip von Flupirtin unterscheidet sich grundlegend von anderen analgetisch wirksamen Substanzen. Flupirtin ist der erste klinisch genutzte Vertreter der als SNEPCO (Selective Neuronale Potassium Channel Opener) bezeichneten Substanzklasse. Flupirtin stabilisiert das Membranpotenzial von Nervenzellen und hemmt die Erregungsleitung – auch an Motoneurone. Eine nachhaltige Lösung verspannter Muskulatur ist die Folge. Damit qualifiziert sich Flupirtin als ein Basisanalgetikum, insbesondere für Schmerzen, die durch schmerzhafte Muskelverspannungen verursacht sind.
Seit fast vier Jahren steht Flupirtin als moderne Einmalgabe Katadolon® S long zur Verfügung und kann von Anfang an bei akuten und chronischen Rückenschmerzen eingesetzt werden. Die Tablette enthält 400 mg Flupirtin. Nach der Einnahme der Tablette werden 100 mg unmittelbar freigesetzt und sichern die sofortige starke analgetische Wirkung. 300 mg werden langsam (verzögert) freigesetzt und gewährleisten den langen, über 24 Stunden andauernden Effekt.
In einer großen nicht-interventionellen Studie wurde die Therapie von 1.343 Patienten mit akuten und chronischen Rückenschmerzen mit entzündungshemmenden NSAR von den Ärzten zum größten Teil mit nur befriedigend (41 % der Patienten), mangelhaft (32 % der Patienten) und ausreichend (13 % der Patienten) bewertet. Die medikamentöse Umstellung der Rückenschmerztherapie dieser Patienten auf Flupirtin 1x täglich für 12 Wochen führte zu einer deutlichen Verbesserung des Therapieeffektes und wurde für 80 % der Patienten von den behandelnden Ärzten mit sehr gut bis gut bewertet.
Priv. Doz. Dr. med. Michael A. Überall, Vizepräsident der DGS und medizinischer Leiter des Instituts für Neurowissenschaften, Algesiologie und Pädiatrie in Nürnberg verweist darauf, dass Flupirtin 1x täglich bei schmerzbedingten Schlafstörungen zur Normalisierung des Nachtschlafs beitragen konnte. Bisher gibt es nur wenig Untersuchungen zur Objektivierung schmerzbedingter Schlafstörungen und deren Konsequenz auf die Tagesmüdigkeit der betroffenen Patienten. Im Rahmen einer Pilotstudie wurde an drei schmerztherapeutischen Schwerpunkteinrichtungen in Deutschland (Chemnitz, Göppingen und Nürnberg) der Behandlungsverlauf von Patienten mit subakuten/chronischen Schmerzen des Haltungs- und Bewegungssystems über einen Zeitraum von vier Wochen begleitet. Insgesamt wurden 32 Patienten analysiert, 25 Patienten (78,1 %) erhielten zum Zeitpunkt der ersten Evaluation bereits eine Therapie mit anderen Analgetika, die sich jedoch in keinem Fall als therapeutisch ausreichend erwies.
Die Patienten erhielten über zwei Wochen Flupirtin (Katadolon® S long) als Einmalgabe. „Unter der Flupirtin-Therapie zeigten 26 Patienten (81,3 %) bereits innerhalb der ersten Behandlungswoche eine signifikante und klinisch relevante Schmerzlinderung, 75 % der Patienten berichteten über eine Normalisierung des Nachtschlafes, die mit einer deutlichen Normalisierung der Schlafqualität sowie mit einer signifikanten Reduktion der Tagesmüdigkeit bei 76 % der Patienten einherging“, erläutert Priv. Doz. Dr. med. Michael Überall während der Pressekonferenz seine aktuellen Studienergebnisse.
Die Detailanalyse der Daten ergab, dass die Normalisierung des Nachtschlafes sowie des veränderten EEG-Profils durch Flupirtin 1x täglich nur bei Patienten mit Schmerzlinderung gemessen wurde.
Manche Patienten sprechen bei Beginn einer wirksamen Schmerztherapie manchmal die Müdigkeit an. Dies ist häufig jedoch nur ein Nachholbedarf. Übermüdete Schmerzpatienten können dank der Besserung ihrer Beschwerden endlich wieder schlafen und sind danach wieder aktiv am Tag.
Download
Klaus Kutzer: „Anspruch auf Schmerztherapie – aktuelle Rechtslage“
Abstract: Abstract Herr Kutzer.pdf (8.47 KB)
Prof. Dr. med. Jürgen Sandkühler: “Folgen insuffizienter Schmerztherapie – neueste neurobiologische Grundlagen“
Abstract: Abstract Prof. Sandkuehler.pdf (13.92 KB)
Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe: „Ursachenorientiert therapieren, Chronifizierung verhindern – moderne Therapieoptionen“
Abstract: Abstract Dr Mueller-Schwefe.pdf (13.57 KB)
PD Dr. med. Michael A. Überall: „Lebensqualität und wieder aktiv durch umfassende Therapie – neue Studiendaten“
Abstract: Abstract PD Dr Ueberall.pdf (13.40 KB)
Quelle: Pressekonferenz der Firma AWD.pharma (TEVA Gruppe) zum Thema “Innovative Therapie von Rückenschmerzen – Recht der Patienten auf Behandlung und Konsequenzen für die Therapie“ am 18.03.2010 in Frankfurt am Main (BPI Service) (tB).