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Integrative Versorgung von Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen
Leipzig (12. November 2009) – In den letzten Jahren haben einschneidende Veränderungen die Versorgung von Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen deutlich erschwert. Der BUB-Beschluss und die Einführung des EBM 2000 plus im Jahre 2005 führten in Sachsen-Anhalt zur Entscheidung der großen Krankenkassen, Polysomnographien nahezu ausnahmslos nur noch ambulant zu bezahlen. Da aber ambulante Strukturen nur rudimentär oder gar nicht bestanden, mussten Wege gefunden werden, die Versorgung der Patienten aufrecht zu halten. „In enger Kooperation mit der Schlafapnoekommission der KV Sachsen-Anhalt war die flächendeckende Ermächtigung der bisherigen stationären Schlaflaborleiter der erste Schritt dazu. Bald zeigte sich aber, dass die Plausibilitätszeiten nicht ausreichten. Unser Schlaflabor in Halle verfügte über 7 Polysomnographieplätze und 8 Polygraphiesysteme. Dennoch sind wir für ca. 750.000 Menschen das einzige Schlaflabor mit pneumologischer Ausrichtung“, erklärt Dr. Steffen Schädlich, Oberarzt und Leiter des Schlaflabors am Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau.
In Halle gingen Dr. Schädlich und sein Team deshalb den Weg der intensiven Kooperation mit den niedergelassenen Kollegen. Am schnellsten ließen sich die Erstkontrollen und Problemvorstellungen der bereits mit CPAP versorgten Patienten koordinieren. Alle ermächtigten Pneumologen und HNO-Ärzte wurden mit der Auslese- und Einstellsoftware ausgestattet. Die Arzthelferinnen der Praxen erlernten in Hospitationen am Schlaflabor das Handling mit den verschiedenen Geräten, Befeuchtern und den Maskensystemen. Die Patienten wurden entsprechend informiert. Entsprechend positiv wirkte sich aus, dass die gleichen Ärzte und Arzthelferinnen, die die Vordiagnostik durchführten, nun auch die Therapiekontrolle und die positiven Effekte der eingeleiteten Therapie sahen. In der Hand des Schlaflabors verblieb die Diagnostik und Therapieeinstellung. Dennoch war mit den 7 PSG-Plätzen, genutzt an den fünf Wochentagen die Flut an Patienten nicht zu bewältigen. Die Wartezeit stieg bis auf 11 Monate!
„Im nächsten Schritt gelang es, die jüngeren niedergelassenen Kollegen zu Schlafmedizinern auszubilden. Jetzt war es möglich, durch diese Kollegen die Diagnostik-Nächte am Wochenende zu bewältigen. Dabei werden die technischen und personellen Voraussetzungen des Schlaflabors genutzt. So konnte die Wartezeit auf 5-6 Monate gesenkt werden“, berichtet Schädlich. Die Zahl der versorgten Patienten stieg um 30%. Möglich war diese beispielhafte Entwicklung nur, durch eine enge und extrem transparente Zusammenarbeit aller Beteiligten. Sämtliche Befunde werden in beide Richtungen weitergegeben. Zurzeit sind fünf Pneumologen und ein HNO-Arzt mit Abrechnungsberechtigung für die Polysomnographie in dieses System integriert. Weiterhin sind alle anderen ambulant tätigen HNO-Ärzte und Pneumologen, die über die Berechtigung zur Polygraphie verfügen, in die Primärdiagnostik und die Kontrolluntersuchungen einbezogen. Einfache Polygraphien finden am Krankenhaus praktisch nicht mehr statt.
In diesem Jahr konnte ein 8. Polysomnographieplatz integriert werden. Die Zusammenarbeit soll weiter optimiert, die Anzahl der PSG-Ableiteplätze erhöht und eine gemeinsame Datenbank als Grundlage der Patientenbetreuung etabliert werden.
„Diese kurze Krankengeschichte zeigt eindrucksvoll, wie durch sektorübergreifende Zusammenarbeit auch widrige politische Umstände zum Wohle der Patienten gestaltet werden können. Voraussetzung ist ein fairer Umgang aller Beteiligten“, bekräftigt Dr. Schädlich abschließend.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin anlässlich der 17. Jahrestagung (12.-14.11.2009 in Leipzig) vom 12.11.2009.