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Integrierte Notfallzentren
DGINA und DIVI fordern höhere Mindeststandards für Vertragsärzte
Berlin (18. Juli 2019) — Bei der vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Einführung von sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ) fordern die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) die klare Qualitätsstandards für die dort tätigen Fachkräfte. Die beiden Fachgesellschaften haben gemeinsam ein Positionspapier erstellt, in dem sie „Empfehlungen zur Struktur und Qualifikation des Personals in Integrierten Notfallzentren“ geben. Diese Forderungen gehen deutlich über die kürzlich veröffentlichten Strukturempfehlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Marburger Bundes zum gleichen Thema hinaus.
Auf Vorschlag des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen sollen in einem Integrierten Notfallzentrum (INZ) künftig die Zentrale Notaufnahme eines Krankenhauses und eine Bereitschaftspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zusammenarbeiten. An einem „gemeinsamen Tresen“ sollen Patienten ersteingeschätzt und bei niedrigem Risiko im KV-Bereich des INZ durch Vertragsärzte der Kassenärztlichen Vereinigungen behandelt werden.
Notfallversorgungsstrukturen müssen deutlich verändert werden
„Die aktuellen Notfallversorgungsstrukturen im vertragsärztlichen Bereich müssen deutlich verändert werden, damit das Modell erfolgreich umgesetzt werden kann“, erklären DGINA und DIVI jetzt. „Die alleinige räumliche Zusammenführung der Notfallversorgung unter einem Dach ist nicht ausreichend“, heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier.
Anforderungen genau definiert: Fünf Voraussetzungen für sichere Patientenbehandlung
Analog zu den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) für Notaufnahmen der Krankenhäuser halten es die beiden Fachgesellschaften für erforderlich, dass auch für die KV-Behandlungsbereiche Struktur- und Qualitätsanforderungen definiert werden. Das Positionspapier listet fünf Voraussetzungen auf, die erfüllt sein müssen, „damit eine effiziente und sichere Patientenbehandlung garantiert ist und die notfallmedizinischen Behandlungsbereiche des Krankenhauses entlastet werden.“ Die kürzlich erschienenen Empfehlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Marburger Bundes sind aus Sicht von DGINA und DIVI dafür nicht ausreichend.
Gefordert: Fachärzte müssen Erfahrung in der Notaufnahme eines Krankenhauses erwerben
Unter anderem fordern die beiden notfallmedizinischen Fachgesellschaften, dass die Ärzte in der KV-Bereitschaftspraxis eines INZ Fachärzte für Allgemeinmedizin mit notfallmedizinischer Erfahrung sind, die in der Notaufnahme eines Krankenhauses erworben wurde. Nur so könne sichergestellt werden, dass kleine Verletzungen, die der häufigste Grund für eine ambulante Notfallversorgung in Notaufnahmen sind, gut behandelt werden.
Weitere Informationen
- https://www.divi.de/presse/pressemeldungen/pm-integrierte-notfallzentren-dgina-und-divi-fordern-hoehere-mindeststandards-fuer-vertragsaerzte-als-von-kbv-und-marburger-bund-empfohlen
- https://www.divi.de/images/Dokumente/190718-empfehlungen-dgina-divi-zur-personalqualifikation-und-struktur-von-integrierten-notfallzentren.pdf
Quelle: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V., 18.07.2019 (tB).