Intensivpflege

Mediziner fordern verbesserte Versorgung für außerklinisch künstlich beatmete Patienten

 

Berlin (13. August 2019) — Gewinnmaximierung auf Kosten schwerkranker Patienten: Statt von der künstlichen Beatmung schnellstmöglich entwöhnt zu werden, werden Betroffene oft so lange wie möglich an Maschinen angeschlossen. Der Grund ist oft finanzieller Natur. Für die Versorgung eines Beatmungspatienten im eigenen Zuhause erhalten Anbieter pro Monat bis zu 25.000 Euro, spezialisierte Pflegeeinrichtungen verlangen von Angehörigen bis zu 3.000 Euro pro Monat. Diese Entwicklung will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit dem heute öffentlich gemachten Entwurf zum „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“ stoppen.

„Wir unterstützen diese wichtige Initiative und fordern den Bundesgesundheitsminister auf, Vertreter der Intensivmedizin jetzt in die Ausgestaltung des Gesetzes miteinzubeziehen“, sagt Professor Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). „Nur Ärzte aus der Intensivmedizin sollten eine fachgerechte Indikation für eine außerklinische Beatmung stellen dürfen. Zudem muss der Patientenwille zwingend eingehalten werden.“

Es ist dringend an der Zeit zu handeln: „Auch wir haben in den vergangenen Jahren eine überproportionale und nicht mehr zu verantwortende Zunahme an außerklinisch behandelten Intensivpatienten beobachtet. Dies belastet das gesamte Gesundheitssystem“, sagt Uwe Jassens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. Besonders die Zahl der künstlich beatmeten Patienten habe sich drastisch erhöht. Schätzungen gehen heute von rund 30.000 Betroffenen aus, 2005 waren es lediglich 1.000 Patienten. Inzwischen haben sich in ganz Deutschland sogenannte Beatmungs-WGs gebildet, in denen mehrere Patienten gleichzeitig betreut werden. „Gerade hier ist zu befürchten, dass die hohen Anforderungen an die Qualität einer intensivmedizinischen Versorgung dort nicht erfüllt und auch nicht ausreichend kontrolliert werden“, sagt Janssens.

 

Steigende Qualitätsanforderungen für die Versorgung von Beatmungspatienten

Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass Intensivpflege mit Beatmung Zuhause nur noch in Ausnahmefällen stattfinden darf. Für Pflege-WGs und ambulante Versorgung sollen die Qualitätsanforderungen massiv erhöht werden, gleichzeitig sollen die Eigenanteile einer Unterbringung in Spezialeinrichtungen auf zehn Euro pro Tag und maximal 280 Euro pro Monat gedeckelt werden. Ein finanzieller Anreiz soll zudem dafür sorgen, dass Krankenhäuser Patienten häufiger von der künstlichen Beatmung entwöhnen. Die DIVI unterstützt dieses Vorhaben, fordert die Verantwortlichen aber dazu auf, zwei wichtige Aspekte mit in die neue Gesetzgebung aufzunehmen, um auch zukünftig die Qualität der Intensivversorgung zu sichern: Zum einen muss eine Indikation durch Ärzte aus der Intensivmedizin gewährleistet sein. Zum anderen muss zwingend der Patientenwille beachtet werden.

 

Ärzte und Patienten müssen im Mittelpunkt des Gesetzes stehen

Die DIVI betont, dass die Indikation für eine außerklinische, intensivmedizinische Versorgung von einem Arzt aus dem intensivmedizinischen Bereich getroffen werden sollte. Auch der Patientenwille müsse bei einer außerklinischen intensivmedizinischen Behandlung wie der künstlichen Beatmung unbedingt Beachtung finden, so DIVI-Präsident Janssens. „Eine solche Behandlung muss durch den Patientenwillen gedeckt sein, da sie sowohl für den Betroffenen als auch für die Angehörigen eine große Belastung darstellt. Ökonomische Interessen dürfen hier keinesfalls eine Rolle spielen.“ Die DIVI fordert, dass bei einer bestehenden außerklinischen intensivmedizinischen Behandlung oder Beatmung die Notwendigkeit in regelmäßigen Abständen durch eine unabhängige Expertengruppe überprüft werden sollte.

 

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI)

Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 2.500 persönlichen Mitgliedern und entsprechenden Fachgesellschaften. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

 


Quelle: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V., 13.08.2019 (tB).

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