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Internationale Experten stützen Warnung des BfS vor Solariennutzung
Solarien bergen Gesundheitsgefahren
Salzgitter (12. Januar 2017) – Wer Solarien nutzt, geht Gesundheitsrisiken ein. Diese Warnung, die das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bereits in der Vergangenheit ausgesprochen hat, bestätigen internationale Experten. Die Europäische Kommission und ihr Wissenschaftlicher Ausschuss für Gesundheits-, Umwelt- und Schwellenrisiken (SCHEER) haben jüngst eine Stellungnahme zu den gesundheitlichen Folgen von UV-Strahlung veröffentlicht. Dabei bewertete das Gremium insbesondere auch die Nutzung künstlicher UV-Strahlung in Solarien.
Das wissenschaftliche Gremium kommt unter anderem zu dem Schluss, dass der Zusammenhang zwischen Solariennutzung und Hautkrebserkrankungen eindeutig ist und es keine gesundheitlich sichere UV-Bestrahlung in Solarien gibt. „Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses der EU unterstreicht unser Engagement für den UV-Schutz“, so Ina Stelljes vom BfS. „Die gesundheitlichen Risiken der UV-Strahlung, die unter Wissenschaftlern unstrittig sind, werden immer wieder unterschätzt.“
So wirbt die Branche teilweise damit, dass sich mit künstlicher UV-Strahlung einem angeblich drohenden Vitamin-D-Mangel begegnen ließe. Zwar ist es richtig, dass ein Teil der UV-Strahlung zur Bildung von Vitamin D nötig ist. SCHEER stellt dazu aber klar, dass die gesundheitlichen Risiken, insbesondere für Hautkrebs, die Vorteile bei weitem überwiegen. Für die Vitamin-D-Bildung reichen maßvolle Aufenthalte in der Sonne, sagen Experten verschiedener Fachrichtungen übereinstimmend. Im Winter wird das im Sommer gespeicherte Vitamin D vom Körper genutzt. Die BfS- und die EU-Wissenschaftler sehen daher keine Notwendigkeit, Solarien zur Vitamin-D-Bildung zu nutzen.
Das BfS hatte bereits 2014 eine wissenschaftsbasierte und gemeinsam mit 19 weiteren Fachorganisationen getragene „Empfehlung zu UV-Strahlung und Vitamin-D“ herausgegeben. Darin wird „dringend von starken, nicht ärztlich kontrollierten UV-Bestrahlungen (Sonne oder Solarium) zum Zweck der Vitamin-D-Bildung, der Selbsttherapie eines Vitamin-D-Mangels oder der Bräunung“ abgeraten.
Das BfS setzt sich bereits seit Jahren unter anderem für eine Regulierung des Solarienbetriebs ein. Per Gesetz ist es seit August 2009 in Deutschland verboten, Minderjährige Solarien nutzen zu lassen. Eine Verordnung regelt darüber hinaus Gerätestandard, Betrieb sowie Einsatz, Aufgaben und Qualifikation von Fachpersonal für Solarien.
Zum Thema
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Stellungnahme SCHEER: http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/scheer/opinions/index_en.htm
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BfS Info zu Solarien: http://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/solarien/solarien_node.html
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UMID-Artikel „UV-Schutz konkret – Solarienregulierung“: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/360/publikationen/umid_02_2016_
solarienregulierung.pdf -
Empfehlung zu UV und Vitamin D: http://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/wirkung/akut/empfehlung.html
Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz, 12.01.2017 (tB).