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Internationaler Tag der Pflege
BMG: Pflegekräfte sind tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung
Berlin (12. Mai 2016) – Der Internationale Tag der Pflege wird jährlich am 12. Mai begangen. Der Tag erinnert an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Unsere Pflegekräfte setzen sich in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und bei der Pflege zu Hause tagtäglich unermüdlich für Menschen ein, die Hilfe benötigen. Pflegerinnen und Pfleger sind eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung. Dafür verdienen sie Anerkennung und Dank, vor allem aber gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Deshalb haben wir die Voraussetzungen geschaffen, damit Krankenhäuser mehr Personal am Krankenbett beschäftigen können, die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen angepasst wird, mehr Betreuungskräfte eingestellt werden und die Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif gestärkt wird. Wichtig ist jetzt, dass die Verantwortlichen in den Bundesländern, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Verbesserungen schnell umsetzen, damit sie den Pflegekräften zugutekommen."
Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, fordert mehr Wertschätzung und Anerkennung für die Pflegekräfte in Deutschland. "Die Pflege ist ein anspruchsvoller und komplexer Beruf. Unsere Pflegekräfte verfügen über ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und Professionalität. Gleichzeitig braucht es viel Empathie, um Patienten und Pflegebedürftige ihren Bedürfnissen entsprechend zu versorgen. Gerade der Tag der Pflege sollte daher ein Tag des ganz besonderen Dankes für dieses Engagement sein."
Neue Umfrage: Hohe Anerkennung für Pflegende – Zustimmung zu neuen Pflegeleistungen
Die große Mehrheit der Bevölkerung (95 Prozent) hält den Pflegeberuf für einen fachlich anspruchsvollen Beruf mit Zukunft, 98 Prozent sind der Meinung, dass Pflegende mehr Anerkennung für ihre Arbeit erhalten sollten. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage von Infratest dimap 2016. Die große Mehrheit der Bevölkerung hält zudem die Leistungsverbesserungen, die in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht wurden, für wichtig und richtig: 97 Prozent finden es richtig, Angehörige bei der Pflege zu Hause weiter zu entlasten, damit sie die Pflege und ihren Alltag vereinbaren können. Seit dem 1. Januar 2015 können Unterstützungsleistungen, wie z.B. Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege besser in Anspruch genommen werden. 66 Prozent der Bevölkerung halten es zudem für wichtig, dass demenziell Erkrankte künftig einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff – Personalausstattung muss angepasst werden
Ab dem 1. Januar 2017 gelten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade abgelöst. Damit kann besser erfasst werden, was Pflegebedürftige noch selbst können und wo sie Hilfe benötigen – unabhängig davon, ob sie an einer Demenz oder an körperlichen Einschränkungen leiden. Demenziell Erkrankte erhalten dadurch erstmals gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Gleichzeitig setzt die Hilfe künftig deutlich früher an: In den nächsten Jahren werden bis zu 500.000 Menschen zusätzlich erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Auch die Situation in den Pflegeeinrichtungen wird sich verbessern: Bis Herbst 2016 müssen neue Pflegesätze vereinbart und damit auch die Personalausstattung in den Einrichtungen überprüft und an den Bedarf angepasst werden. Dadurch können die Verantwortlichen auf Landesebene und die Pflegeeinrichtungen für nachhaltige Verbesserungen in der Personalsituation sorgen. Zudem wird die Pflege-Selbstverwaltung gesetzlich verpflichtet, ein wissenschaftliches Personalbemessungssystem zu entwickeln und zu erproben.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 12.05.2016 (tB).