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Internationales Übereinkommen gegen Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten unterzeichnet
Berlin (28. Oktober 2011) – Die Bundesrepublik Deutschland hat heute in Moskau das „Übereinkommen des Europarats über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten“ unterzeichnet. Deutschland gehört zu den ersten 12 Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens, mit dem erstmals ein internationaler Rechtsrahmen geschaffen wird, der das Fälschen von Arzneimitteln und Medizinprodukten international strafrechtlich sanktioniert.
Gefälschte Arzneimittel stellen eine ernste Gefahr für die Gesundheit des Einzelnen, aber auch für die öffentlichen Gesundheitssysteme dar. Die kriminellen Aktivitäteninternational organisierter Täter müssen länderübergreifend bekämpft werden.
Das Übereinkommen ist ein wichtiger Schritt gegen die internationale Kriminalität und ist als sinnvolle Ergänzung der EU-Direktive gegen Arzneimittelfälschungen anzusehen. Es schafft einen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit in entsprechenden Strafrechtsangelegenheiten. Staaten, die nicht dem Europarat angehören, können sich ebenfalls dem Abkommen anschließen.
Das Übereinkommen tritt in Kraft, wenn fünf Staaten dies ratifiziert haben und drei davon Mitgliedsstaaten des Europarats sind.
Download
Übereinkommen des Europarats über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten – Pharmacrime_in__DEU__abgestimmt_nicht__amtlich_111028.pdf (110.87 KB)
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 28.10.2011 (tB).