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Interoperabilität als Voraussetzung für eine nutzenstiftende digitale Pflege
Berlin (16. Juni 2021) — Institutionen aus dem Bereich der beruflichen Pflege, der Wissenschaft und Industrie sprechen sich in einem fachlichen Diskussionspapier für die konsequente Umsetzung von Interoperabilität und die Verwendung technischer Standards in der Pflege aus. Sie sehen darin eine zentrale Voraussetzung für eine nutzenstiftende und erfolgreiche Digitalisierung der Pflege.
Der Einsatz digitaler Lösungen in der Pflege verspricht große Mehrwerte: sowohl für die Versorgungsqualität als auch für den Arbeitsalltag der Pflegenden. Damit dies gelingen kann, ist eine möglichst reibungslose system- und sektorenübergreifende Vernetzung erforderlich.
In einem gemeinsamen Diskussionspapier sprechen sich deshalb mehrere Akteure aus den Bereichen Pflege und IT für eine digitale Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung auf Grundlage konsequenter Interoperabilität aus. Dabei heben Sie vier Aspekte besonders hervor:
Digitale Pflegedokumente auf alle pflegerelevanten Settings ausrichten
Elektronische Dokumente müssten in allen Pflegesettings nutzbar sein, in denen die darin enthaltenen Informationen von Relevanz sind. Bei der Entwicklung sollte eine Abkehr vom auf bestehende Dokumentationssysteme fokussierten „Schubladendenken“ gewagt und Daten möglichst zielgerichtet zusammengeführt werden.
Internationale Standards und Terminologien konsequent anwenden
Interoperabilität kann nur unter Verwendung international anerkannter Standards und Terminologien erreicht werden. Dahingehend sollten die bestehenden Anstrengungen des Gesetzgebers fortgeführt und von allen Beteiligten unterstützt werden.
Reibungslose Integration in den Pflegealltag
Die Herstellung von Interoperabilität und die Einbindung digitaler Pflegedokumente in den Arbeitsalltag sollten für die Pflegenden mit möglichst geringen Reibungsverlusten einhergehen und gleichzeitig spürbare Verbesserungen erwirken. Dafür müssen digitale Lösungen noch stärker als bisher auf praktische Nutzungsszenarien ausgerichtet werden, die gemeinsam mit Pflegenden identifiziert werden.
Datennutzung für weitere Zwecke ermöglichen
Die Digitalisierung von pflegerelevanten Dokumenten sollte als Grundlage für eine sektorenübergreifende Versorgung genutzt werden. Dafür ist ein einheitliches Set an Pflegedaten erforderlich, das national und international vergleichbar ist.
Das Diskussionspapier ist ein gemeinsamer Impuls des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg), der Bundespflegekammer, des Deutschen Pflegerats (DPR), der Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück und der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein.
Download
- Das Gemeinsame Diskussionspapier „Interoperabilität & technische Standards in der Pflege“ finden Sie zum Download hier.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Quelle: Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), 16.06.2021 (tB).
Schlagwörter: Digital Health, digitale Pflege, DPR