IQWiG: Bedeutung der Gegenbezahnung für die Wahl des Zahnersatzes: Vorbericht erschienen

Mangels Studien keine belastbaren Aussagen möglich – IQWiG bittet um Stellungnahmen

 

Berlin (30. Juni 2008) – Zahnlücken sind nicht nur ein ästhetisches Problem. Sie können sich auch ungünstig auf die benachbarten Zähne und die Zähne des Gegenkiefers auswirken: Probleme beim Kauen, Karies, nächtliches Zähneknirschen und migräneartige Kopfschmerzen sind nur einige der möglichen Folgeschäden. Schließen lassen sich die Lücken durch festsitzenden Zahnersatz in Form von Brücken oder durch herausnehmbare Teilprothesen. Beides lässt sich auch auf Implantate aufbauen. Seit Anfang 2005 zahlen die Krankenkassen ihren Versicherten einen festen Betrag, unabhängig davon, für welche dieser Varianten sich die Patienten entscheiden.

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat deshalb das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, anhand der wissenschaftlichen Literatur zu prüfen, ob je nach Beschaffenheit der Zähne – oder des Zahnersatzes – im gegenüberliegenden Kieferteil ein fester oder ein herausnehmbarer Zahnersatz für Patienten vorteilhafter ist. Die vorläufigen Ergebnisse dieser Nutzenbewertung hat das Institut am 30. Juni 2008 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen zum Vorbericht können interessierte Personen und Institutionen bis zum 28. Juli 2008 beim IQWiG einreichen.

 

Nur eine Studie stellt direkten Vergleich an

Wie die Wissenschaftler feststellten, ist die Studienlage unzureichend. Dabei hatten sie sich bei ihrer Recherche nicht nur auf randomisiert kontrollierte Studien (RCTs) beschränkt, sondern auch nicht randomisiert kontrollierte Studien und unkontrollierte Interventionsstudien einbezogen, sofern diese bestimmte methodische Voraussetzungen erfüllten. Insgesamt konnten sie 17 Arbeiten in die Bewertung einschließen, wovon allerdings nur eine einzige Studie die beiden untersuchten Zahnersatzformen im Sinne einer kontrollierten prospektiven Interventionsstudie direkt miteinander verglich.

 

Leider sind aufgrund der vorhandenen unzureichenden wissenschaftlichen Untersuchungen belastbare Aussagen nicht möglich. Somit bleibt unklar, ob die Beschaffenheit der Gegenbezahnung einen Einfluss auf den für Patienten bedeutsamen Nutzen von festem oder herausnehmbarem Zahnersatz hat. Als Aspekte des patientenrelevanten Nutzens hatte das IQWiG die Funktionsdauer, die Veränderung des Ernährungsverhaltens, die Patientenzufriedenheit sowie den Aufwand für Prothesenpflege und -nachsorge untersucht.

 

Mehr und bessere patientenorientierte Forschung in der Zahnmedizin notwendig

Das Institut empfiehlt, weitere klinische Vergleiche anzustellen. Studien, die hinreichend sichere und interpretierbare Daten liefern, sind nach Auffassung des IQWiG auch in der Zahnmedizin notwendig und möglich. Zwar gebe es in diesem Bereich der medizinischen Versorgung besondere Einschränkungen etwa durch die Art der Kostenerstattung oder die Unmöglichkeit der Verblindung. Dennoch sollte die wissenschaftliche Zahnmedizin vermehrt Anstrengungen unternehmen, auch hier belastbare Evidenz zu schaffen. Der Vorbericht enthält in diesem Zusammenhang auch Vorschläge für die Planung künftiger Studien zur Fragestellung des Auftrags (Diskussionsteil S. 79-86).

 

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Den Berichtsplan in der Version 1.0 hatte das IQWiG Anfang November 2006 publiziert. Zu diesem Berichtsplan sowie zu einem Mitte Juli 2007 veröffentlichten Amendment bat das Institut um Stellungnahmen. Erhalten hat das Institut allerdings nur eine einzige Stellungnahme. Sie stammte vom Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und war bereits November 2004 vom VDZI anlässlich der Änderung der Festzuschussrichtlinien (A.3, gemäß § 91 Abs. 6 SGB V) beim G-BA eingereicht worden. Sie bezog sich inhaltlich nicht auf den Berichtsplan, sondern auf die auftragsbezogene Forschungsfrage und war bereits vor der Vergabe des Auftrags im G-BA diskutiert worden. Da substanzielle Stellungnahmen fehlten, verzichtete das IQWiG auf eine mündliche Erörterung.


Quelle: Pressemitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom 30.06.2008.

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