IQWiG: Vorläufige Ergebnisse zur Blutzuckerselbstmessung

Studien liefern keine Belege für Nutzen bei Patienten mit Typ-2-Diabetes, die kein Insulin spritzen

IQWiGBerlin (23. Juni 2009) – Wer Insulin spritzt, sollte seinen Blutzucker regelmäßig selbst kontrollieren, um das Insulin bedarfsgerecht dosieren zu können – das ist bei Patienten wie auch bei Ärzten und Wissenschaftlern seit langem unstrittig. Unklar ist jedoch, ob auch Menschen mit Typ-2-Diabetes, die ohne Insulin auskommen, von einer Zuckerselbstkontrolle profitieren. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet deshalb derzeit im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den für Patientinnen und Patienten relevanten Nutzen der Urin- und Blutzuckerselbstmessung bei der Behandlung des Typ-2-Diabetes ohne Insulin. Am 23. Juni 2009 hat das Institut seine vorläufigen Ergebnisse vorgelegt. Bis zum 21. Juli können interessierte Personen und Institutionen schriftliche Stellungnahmen zum Vorbericht einreichen.

Änderung des Lebensstils könnte durch Messwerte beeinflusst werden

Neben der medikamentösen Therapie spielt bei der Behandlung des Typ-2-Diabetes der Lebensstil, vor allem Ernährung und körperliche Bewegung, eine große Rolle. Da sich die Lebensstiländerung in Messwerten spiegeln kann, gehen viele Experten davon aus, dass Patienten, die sich selbst testen, die Folgen einer veränderten Ernährung oder körperlicher Aktivität früher erkennen und korrigieren. In der Folge müsste ihr Blutzucker langfristig besser eingestellt und Akut- und Langzeitkomplikationen vermindert sein – so jedenfalls die Annahme.

Die Niere scheidet Zucker aus, wenn er einen zu hohen Wert im Blut überschreitet. Patienten können deshalb eine Überzuckerung feststellen, indem sie einen Teststreifen in den Urin halten. Eine Unterzuckerung lässt sich so allerdings nicht erkennen. Letzteres ist zuverlässig nur durch die Blutzuckerselbstmessung möglich: Dazu muss man eine geringe Menge Blut entnehmen und auf einen Teststreifen geben. Patientinnen und Patienten brauchen aber in jedem Fall eine gründliche Schulung, damit sie die Teststreifen richtig handhaben und die Informationen von Blut- und Urintests richtig interpretieren können.

6 Studien in die Bewertung einbezogen

Um zu überprüfen, ob sich die oben beschriebenen Annahmen auch wissenschaftlich nachweisen lassen, suchte das IQWiG nach vergleichenden Studien mit und ohne Selbstmessung. Bewertet wurde dabei die Intervention "Zuckerselbstmessung" als solche. Nicht bewertet wurden strukturierte Schulungs- und Behandlungsprogramme als Ganzes, bei denen die Zuckerselbstmessung nur eine von mehreren Komponenten der komplexen Intervention darstellte.

Insgesamt fanden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 6 Studien, die geeignet sind, den Einfluss von medizinischen Maßnahmen auf den Krankheitsverlauf zu untersuchen.

Für keinen Test Vorteile nachgewiesen

Als Kriterien für den patientenrelevanten Nutzen konzentrierten sich das IQWiG und seine externen Sachverständigen bei der Auswertung dieser Studien auf eine Reihe von Kriterien: Unterzuckerungen – in Kombination mit dem HbA1c-Wert (ein Indikator für die langfristige Blutzuckereinstellung) – waren ebenso wichtig wie Lebensqualität, Therapiezufriedenheit und Folgekomplikationen des Diabetes in Form von Augenschäden oder Herzerkrankungen.

Gemessen an diesen sogenannten patientenrelevanten Endpunkten kommt das IQWiG zu dem folgenden vorläufigen Fazit: Entgegen der weit verbreiteten Annahme gibt es keinen Beleg dafür, dass nicht insulinpflichtige Patienten mit Typ-2-Diabetes von der Zuckerselbstmessung profitieren. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fanden auch keine Belege, dass der Blut-Test gegenüber dem Urin-Test einen Zusatznutzen aufweist oder umgekehrt, d.h. der eine oder andere Test einen Vorteil bieten würde.

Zu diesem Vorbericht können bis zum 21. Juli 2009 schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden. Das IQWiG wird diese sichten und würdigen. Sollten die Stellungnahmen nach Auffassung des IQWiG Fragen offen lassen und Diskussionsbedarf bestehen, wird eine mündliche Erörterung stattfinden. Danach wird der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht an den G-BA weitergeleitet.


Quelle: Pressemitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom 23.06.2009.

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