Kabinett beschließt Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“

 

Berlin (16. März 2011) – Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Hygienequalität in Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen zu verbessern. Die Infektionsrate soll damit deutlich reduziert werden. Der Gesetzentwurf soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Mitte Juli 2011 könnte das Gesetz in Kraft treten.

 

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler bezeichnete den Beschluss als einen „Meilenstein auf dem Weg zu besseren Hygienestandards in Deutschland. Patientinnen und Patienten können sich künftig auf bundesweit einheitliche Kriterien verlassen. Außerdem müssen Krankenhäuser Qualitätsberichte veröffentlichen, in denen die jeweiligen Hygieneergebnisse aufgeführt werden. Damit stärken wir die Informationsrechte der Bürger.“

 

In Deutschland erkranken jährlich ca. 400.000 bis 600.000 Patientinnen und Patienten an Infektionen, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme stehen. Zwischen 7.500 und 15.000 Menschen sterben jährlich daran. Zwanzig bis dreißig Prozent der Infektionen, so schätzen Experten, wären durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen vermeidbar. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der Infektionen durch resistente Erreger verursacht werden, die schwierig zu behandeln sind. Die Infektionsraten mit resistenten Erregern in Deutschland sind im Vergleich zu den Nachbarländern hoch. Die Selektion und Weiterverbreitung von resistenten Krankheitserregern ist insbesondere durch eine sachgerechte Verordnung von Antibiotika vermeidbar.

 

Vor diesem Hintergrund sehen die Neuregelungen des Entwurfs unter anderem vor:

 

 

Bundesländer werden zum Handeln verpflichtet

 

Alle Länder werden verpflichtet, auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Verordnungen zur Infektionshygiene und zur Prävention von resistenten Krankheitserregern in medizinischen Einrichtungen zu erlassen. Diese gelten nicht nur für Krankenhäuser, sondern auch für andere medizinische Einrichtungen. Der Standard der Länderverordnungen wird damit vereinheitlicht.

 

 

Expertenrat für sachgerechte Antibiotika-Therapie

 

Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung der „Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie“ (Kommission ART) am Robert Koch-Institut vor. Sie soll den Ärztinnen und Ärzten Empfehlungen mit allgemeinen Grundsätzen für Diagnostik und Antibiotika-Therapie unter Berücksichtigung der Infektionen mit resistenten Krankheitserregern erstellen.

 

 

Empfehlungen zur Infektionshygiene werden verbindlich

 

Von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut gibt es anerkannte Empfehlungen zur Infektionsvermeidung.

 

Die Empfehlungen sollen nun für Ärztinnen und Ärzte rechtsverbindlichen Charakter erhalten. Der rechtsverbindliche Charakter gilt ebenfalls für die Empfehlungen der Kommission ART. Leiterinnen und Leiter von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen werden ausdrücklich dazu verpflichtet, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Präventionsmaßnahmen durchzuführen.

 

Mehr Transparenz, Qualität und Wettbewerb bei Hygiene und Versorgung Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird verpflichtet, in seinen Richtlinien zur Qualitätssicherung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienequalität vorzugeben. Darin sollen vor allem Kriterien zur Messung der Hygienequalität festgelegt werden, die eine Bewertung und Vergleichbarkeit der Hygienesituation in den Krankenhäusern ermöglichen. Die Ergebnisse sollen in die Qualitätsberichte der Krankenhäuser aufgenommen werden. Dann können sich Patienten gezielt über die Hygienequalität in einzelnen Krankenhäusern informieren.

 

In den Gesetzentwurf sind, neben der Verbesserung der Hygienestandards, weitere Neuregelungen zur besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten aufgenommen worden:

 

Schiedsstellenlösung bei der Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarungen Die Partner der Pflege-Transparenzvereinbarungen müssen bisher ihre Entscheidungen einstimmig fassen. Erfahrungen haben gezeigt, dass es notwendig ist, einen Mechanismus zur Konfliklösung zu verankern. Mit dieser Aufgabe wird die Schiedsstelle betraut. Diese Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarungen dient dazu, die Qualität in Pflegeeinrichtungen zu verbessern.

 

Beteiligung der privaten Krankenversicherung an Prüfungen der Pflegequalität Die Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an den Qualitätsprüfungen in der Pflege wird gesetzlich geregelt. Die Landesverbände der Pflegekassen haben danach jährlich zehn Prozent der Prüfaufträge an den Prüfdienst der privaten Pflegeversicherung zu vergeben.

 

 

Weitere Informationen

 

www.bundesgesundheitsministerium.de/infektionsschutzgesetz

 

 


Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 16.03.2011 (tB).

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