Kabinett beschließt „Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“

20.000 zusätzliche Stellen zur Entlastung der Pflegehilfskräfte

 

Berlin (23. September 2020) — Mehr Personal in der Altenpflege, eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr und mehr Stellen in der Geburtshilfe. Das sind die wesentlichen Ziele des Entwurfs eines „Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG), dem heute das Bundeskabinett zugestimmt hat.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „In der Pflege zu arbeiten wird wieder attraktiver, wenn mehr Kolleginnen und Kollegen mit anpacken. Deswegen finanzieren wir 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege, jedes Pflegeheim in Deutschland profitiert davon. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein, um Pflegekräfte zu entlasten. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen für das zusätzliche Personal nicht mehr bezahlen müssen.“

Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft treten.

 

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege

  • In der vollstationären Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen, die Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert.
  • Die Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs zeigen, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen zukünftig insbesondere mehr Pflegehilfskräfte erforderlich sind. Diese zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt in Richtung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
  • Parallel dazu wird auch – wie in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbart – der Roadmap-Prozess zur Vorbereitung der Einführung des Personalbemessungsverfahrens wieder aufgenommen.

 

Gesetzliche Krankenversicherung wird finanziell stabilisiert

  • Um nach der von der COVID-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, erhält die GKV im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro.
  • Außerdem werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt.
  • Zur Stabilisierung der Zusatzbeitragssätze werden zudem das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven ausgeweitet.

 

Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

  • Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, hat sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren soll daher ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.

 

Zusätzliche Hebammen in Kliniken

  • Krankenhäuser sollen künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu soll ein Hebammenstellen-Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr (Laufzeit 2021 – 2023) aufgelegt werden.
  • Dadurch können etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.

 

Weitere Regelungen

  • Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, welche die Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen, können bereits ab dem Jahr 2021 in die zusätzliche Finanzierung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum einbezogen werden. Daneben werden mit der Einführung gestaffelter Zuschläge in Abhängigkeit basisversorgungsrelevanter Fachabteilungen, bestehende Krankenhausstrukturen im ländlichen Raum stärker gefördert.
  • Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume für Selektivverträge z.B. für Vernetzungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus und um regionalen Bedürfnissen besser Rechnung tragen zu können. Gleichzeitig werden Versorgungsinnovationen gefördert, indem für Krankenkassen die Möglichkeit erleichtert wird, durch den Innovationsfonds geförderte Projekte auf freiwilliger Basis weiterzuführen.

 

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Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 23.09.2020 (tB).

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