KBV: „Kassen wollen auf dem Rücken der Patienten sparen“

 

  • Bewertungsausschuss – KBV-Chef Dr. Andreas Köhler weist Forderungen der Kassen, an der ambulanten Versorgung finanzielle Kürzungen vorzunehmen, als verantwortungslos zurück

 

Berlin (8. August 2012) – Die gesetzlichen Krankenkassen wollen im nächsten Jahr deutlich weniger Geld für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung stellen. „Das ist in der gegenwärtigen Situation absolut unverständlich. Ein rigider Sparkurs ist nicht nur verantwortungslos gegenüber den Patienten, sondern steht auch im Widerspruch zum Gesetz“, erklärte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute zu den laufenden Verhandlungen mit den Krankenkassen.

 

Derzeit führen die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung im Bewertungsausschuss Gespräche über die Finanzierung der ambulanten Versorgung im nächsten Jahr. Dabei geht es auch darum, was die einzelnen Untersuchungen und Behandlungen kosten. Die KBV fordert einen seit 2008 angefallenen Inflationsausgleich von 3,5 Milliarden Euro. „Dieser Betrag ist notwendig, allein um die gestiegenen Betriebskosten und die Inflation seit 2008 auszugleichen“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende unter Verweis auf die aktuelle Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland, den Jahresbericht 2010 des ZI-Praxis-Panels.

 

Diese Längsschnittstudie zur wirtschaftlichen Lage in den Praxen belegt, dass diese im Schnitt 92.000 Euro Überschuss erreichen. Der Honorarordnung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten liegt aber die Annahme zugrunde, dass 105.572 Euro als angemessener Praxisüberschuss gelten. Das hat der Bewertungsausschuss bei der Bewertung der Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für 2008 angenommen. „Es fehlen damit 13 Prozent an der Vergütung“, sagte Köhler und warnte: „Durch die stetig steigenden Betriebskosten und die Inflation ist es bereits zu einem Investitionsstau von zwei Milliarden Euro im Jahr 2010 gekommen.“

 

Weiter führte der KBV-Chef aus: „Der Gesetzgeber schreibt außerdem vor, dass sich die Vergütung der Vertragsärzte und -psychotherapeuten ab dem Jahr 2013 der Entwicklung der Morbidität anpassen muss. Je nachdem, ob die Bevölkerung mehr oder weniger unter Krankheiten leidet und dementsprechend mehr oder weniger Behandlungen bedarf, sollen auch die finanziellen Aufwendungen der Krankenkassen für die ambulante Versorgung steigen oder sinken. Tatsächlich werden in unserer Gesellschaft die Menschen immer älter und leiden immer mehr an langwierigeren und in der Behandlung teureren Erkrankungen wie Diabetes oder Demenz“, erläuterte Köhler.

 

Er wies darauf hin, dass gerade auf dem Land die Versorgung gefährdet ist. „Patienten müssen immer weitere Wege zu ihrem nächsten Arzt zurücklegen. Für junge Mediziner sind solche Forderungen der Kassen ein verheerendes Signal, womit sie umso mehr von einer Niederlassung in ländlichen Regionen zurückschrecken“, kritisierte Köhler. Von den Kassen forderte er daher, sich ihrer Verantwortung zu stellen und die notwendigen Mittel für die Versorgung der Versicherten bereitzustellen.

 

 


Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 08.08.2012 (tB).

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