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KBV und BÄK fördern Dialog in der Palliativversorgung
Kooperationstagung – Wie kann die ambulante Versorgung Sterbender verbessert werden?
Berlin (8. November 2010) – „Besonders schutzbedürftige Patienten dürfen nicht vergessen werden. Deshalb hat die Vertragswerkstatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für sterbende Menschen ein neues Vertragskonzept erarbeitet, das einen fließenden Übergang zwischen der kurativen und der palliativen Behandlung garantiert.“ Das sagte Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV, auf der Kooperationstagung Ambulante Palliativversorgung – Vision und Wirklichkeit.
Das Konzept zur Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) ergänzt Verträge zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Müller wies darauf hin, dass lediglich zehn Prozent aller unheilbar kranken Menschen eine SAPV brauchen. Viele Menschen benötigten aber genauso dringend eine AAPV, die es bisher fast gar nicht gibt. „Der Vertragsentwurf zur AAPV schafft einen Übergang und ermöglicht vielen Schwerstkranken das Sterben in selbstgewählter Umgebung“, so der Vorstand der KBV. Zudem forderte die KBV, dass Verträge zur SAPV in den Kollektivvertrag aufgenommen und somit nicht dem Wettbewerb zwischen Kassen und Anbietern überlassen werden.
Prof. Dr. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer (BÄK), begrüßte auf der Tagung den Vertragsentwurf der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Diese Initiative könne einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Versorgungsstrukturen an die Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen. Wichtig sei zudem, Ärztinnen und Ärzte in der Aus-, Weiter- und Fortbildung auf den Umgang mit sterbenden Patienten noch besser vorzubereiten.
Als „Meilenstein“ in der Fortentwicklung der Palliativversorgung hob Fuchs die im September dieses Jahres verabschiedete Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland hervor. Rund 50 gesellschaftlich und gesundheitspolitisch relevante Institutionen haben sich unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes sowie der BÄK an dem Chartaprozess beteiligt. „Die Charta soll eine Orientierung für eine gemeinsame Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland geben, in deren Mittelpunkt die Bedürfnisse und Rechte Schwerstkranker und Sterbender stehen müssen“, erklärte Fuchs.
Weiteren Handlungsbedarf sieht auch Wolfgang Zöller, Mitglied des Bundestages und Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. „Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung ist noch lange nicht für alle verfügbar, die sie benötigen“, kritisierte er. Es sei nun Aufgabe der Selbstverwaltung und aller Beteiligten, die geschaffenen Regelungen zügig umzusetzen.
Die KBV und die BÄK hatten am 6. November zu der Kooperationstagung nach Berlin eingeladen. Neben Vorträgen konnten sich die Besucher zudem in verschiedenen Arbeitskreisen rund um die Palliativversorgung fortbilden und Erfahrungen austauschen.
Download
- Der Vertragsentwurf zur AAPV und entsprechende Eckpunkte sind auf der Website der KBV zu finden: www.kbv.de/koop/25907.html
- Die Beiträge zur Tagung sind auf der Website der KBV unter folgendem Link zu finden: www.kbv.de/veranstaltungen/26448.html
Quelle: KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung, 08.11.2010 (tB).