KDA warnt vor Fehlentwicklungen in der Pflege

Pflegenoten fördern Wettbewerb und Verbrauchervertrauen

 

Köln (13. Juli 2010) – Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat an die Verhandlungspartner appelliert, an dem Bewertungssystem für ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen durch Pflegenoten unbedingt festzuhalten. „Allerdings müssen die Pflege-Transparenzkriterien weiterentwickelt werden, da sonst eine Fehlentwicklung in der Pflege droht“, warnt der Geschäftsführer des KDA Dr. Peter Michell-Auli.

 

Mit dem System der Pflegenoten wurde ein Meilenstein für den Verbraucherschutz gelegt, denn die Bürgerinnen und Bürger erhalten für ihre Entscheidung wichtige und unabhängige Informationen über das Leistungsangebot, die Qualität und den Service von Anbietern. „Die Transparenzkritieren, -berichte und Pflegenoten werden allerdings derzeit hauptsächlich noch unter dem Aspekt der Informationsgewinnung für die Bürger diskutiert“, resümierte Michell-Auli auf der KDA-Tagung zur Weiterentwicklung des Prüf- und Bewertungssystems am 1. Juli 2010 in Köln. „Vergessen wird dabei, dass das System auch erhebliche Steuerungswirkung und Chancen für die Anbieter entfaltet: Die Leistungserbringer müssen die Qualität ihrer Arbeit an den Transparenzberichten messen lassen und versuchen diese deshalb umzusetzen. Damit bekommt man in Deutschland die Pflege, die in den Kriterien beschrieben wird. Deshalb ist es wichtig bei der Weiterentwicklung der Kriterien, die Pflege zu beschreiben, die gesellschaftlich gewollt ist."

 

Kriterien und MDK-Prüfanleitung aus Verbrauchersicht überarbeiten 

 

Die Vereinbarungspartner der Selbstverwaltung haben zur Umsetzung der Pflegenoten festgelegt, das System der Transparenzberichte und -kriterien zu evaluieren sowie den Weiterentwicklungsbedarf zu bestimmen und bis zum 31.12.2010 umzusetzen. Bei der Weiterentwicklung der Transparenzkriterien plädiert Michell-Auli dafür, die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zum zentralen Ausgangspunkt zu machen. „Es ist sicherzustellen, dass die Transparenzkriterien die Wünsche und Zielvorstellungen der Pflegebedürftigen abbilden! Die Umsetzung der persönlichen Bedürfnisse und Ansprüche wäre dann der Prüfauftrag. Hierfür müssten die Kriterien teilweise umformuliert, die Prüfanleitung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) überarbeitet und in Folge die MDK-Prüfer/innen intensiv geschult werden.“

Ein Beispiel: Das Kriterium „Ist der Gesamteindruck der Einrichtung im Hinblick auf Sauberkeit und Hygiene gut?“ wird zwar dahingehend durch die Prüfanleitung ergänzt, dass „die Würde und Privatsphäre des Menschen gewahrt bleibt.“ Unbeantwortet bleibt jedoch, ob das Kriterium Sauberkeit dann in den Hintergrund treten muss, wenn einer Bewohnerin oder einem Bewohner einmal seine Privatsphäre wichtiger ist und sie bzw. er nicht möchte, dass sein Raum zu dem vorgegebenen Zeitpunkt geputzt werden soll. Und gänzlich unberücksichtigt lässt das Kriterium, ob der Betroffene grundsätzlich andere, geringere Ansprüche an Ordnung und Sauberkeit hat, sich aber gerade dann besonders geborgen und heimisch fühlt. Die Gefahr ist somit, dass das Kriterium Maßnahmen – auch gegen den ausdrücklichen Wunsch der Bewohner – vom Leistungserbringer erzwingt, der sich hier zweifellos in einem großen Zwiespalt befindet. Zum einen, es doch „allen recht machen zu wollen“ – nämlich bei der Benotung gut abzuschneiden. Und zum anderen, den ja verständlichen Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner nicht entsprechen zu können. „Die strikte Umsetzung der Kriterien, ohne dabei zu berücksichtigen, was eigentlich der Wunsch der Bewohner ist – ist in der Praxis sehr häufig festzustellen. Gleichwohl muss aber vermieden werden, dass unter dem Deckmantel der Autonomie verletzliche Menschen nicht mehr optimal versorgt werden“, unterstreicht Heiko Rutenkröger, Leiter des Bereichs Pflege, und betont, „dass es deshalb notwendig ist, Pflegeprozesse und die vom Bewohner gewünschten  Abweichungen von fachlich gebotenen Standards zu dokumentieren.“

 

 

Zusätzliche Kriterien entwickeln

 

Entscheidende Voraussetzung, um Selbstbestimmung umsetzen zu können, ist die Kommunikationsfähigkeit der Pflegenden. Durch verbale und nonverbale Kommunikation gilt es, die Wünsche der Pflegebedürftigen herauszufinden und beim Entscheidungsprozess notwendiges pflegefachliches Know-how zur Verfügung zu stellen. Das KDA empfiehlt daher, zusätzliche Transparenzkriterien zu erstellen, die auch die Umsetzung von Wünschen und die dazu notwendige Kommunikation abbilden. Bislang wird eine aktive Kommunikation mit den Mitarbeitenden der stationären Pflegeeinrichtung nicht abgefragt, ebenso wenig, ob mit den Pflegebedürftigen systematisch Ziele entwickelt und umgesetzt werden. Im Qualitätsbereich 1 „Pflegerische Leistungen“ für ambulante Pflegedienste sollen immerhin „die individuellen Wünsche zur Körperpflege im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt“ werden. 

 

 

Kundenbefragung mehr für die Qualitätsentwicklung nutzen

 

Um die Kundenperspektive weiter zu stärken, sollte die Kundenbefragung selbst aus den Transparenzkriterien herausgenommen werden. Stattdessen könnte Leistungserbringern verbindlich vorgeschrieben werden, Kundenbefragungen durch Personen durchführen zu lassen, die nicht an der Versorgung des Pflegebedürftigen beteiligt sind. Durch den MDK würde dann geprüft werden, ob der Leistungserbringer Ergebnisse aus der Kundenbefragung zur Qualitätsentwicklung in der eigenen Organisation genutzt hat.

 

 

Höhere Motivation bei Pflegenden

 

Christine Sowinski, die Leiterin des Bereichs Beratung im KDA, weist darauf hin, dass eine Überarbeitung des Systems dazu führen wird, dass Leistungserbringer und Pflegende ihre Tätigkeit wieder bewusster, engagierter und zufriedener wahrnehmen. Einer guten Kommunikationsfähigkeit und entsprechendem Training für Pflegekräfte kommt damit in Zukunft eine Schlüsselrolle zu, die bereits in zahlreichen Studien erfolgreich untersucht wurde. „Wenn die Pflegenden in die Lage versetzt werden, ihre berufsethische Motivation optimaler umzusetzen, und nicht die Gefahr besteht, Fachlichkeit im Sinne von pflegefachlichem Wissen und subjektive Bedürfnisse der älteren Menschen trennen zu müssen, ist dies auch ein entscheidender Schritt, mehr Menschen für die Pflege zu begeistern, und so dem Fachkräftemangel entgegenzutreten“, so Sowinski weiter.

 

 

Gesamtkonzept mittelfristig erarbeiten

 

Das KDA regt an, das Gesamtkonzept der Prüfkriterien mittelfristig zu überarbeiten und Prüfkriterien komplett aus der Verbraucher- bzw. Nutzersicht zu entwickeln. Unterschiedlichen Studien belegen, dass Themenbereiche wie zum Beispiel dem „Leben einen Sinn zu geben“ oder Sicherheit und Selbstverwirklichung älteren Menschen wichtig sind, um ein „gutes Leben zu führen“. Diese Themen sind derzeit jedoch nicht in den Kriterien abgebildet. Im Rahmen des KDA-BMG-Leuchtturmprojektes „Potenziale in Haus- und Wohngemeinschaften mit Hilfe von Benchmarking“ wurde beispielsweise bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Mitarbeit beim Zimmerreinigen, Mahlzeiten vorbereiten oder bei spirituellen Aktivitäten die höchsten Wert für Wohlbefinden beobachtet.

Eine Tagungsdokumentation zur KDA-Fachtagung „Transparenzkriterien – Was ist zu tun, wie geht es weiter?“ mit den Präsentationen der Referenten finden Sie unter http://www.kda.de/tagungsarchiv

 

 

Hintergrund: Transparenzkritieren und Pflegenoten

 

Im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes werden Pflegeeinrichtungen und -dienste vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft und bewertet. Die Ergebnisse werden seit Dezember 2009 in Form von Transparenzberichten und Pflegenoten im Internet veröffentlicht.  Die Pflege-Transparenzvereinbarungen gehen auf eine Vereinbarung des GKV-Spitzenverbandes mit den Leistungserbringern, den Trägern der Sozialhilfe und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zurück. Bislang sind 6931 Transparenzberichte veröffentlicht (Stand  5.Juli 2010). 

 

 

Hintergrund: KDA

 

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) setzt sich seit 1962 für die Lebensqualität und Selbstbestimmung älterer Menschen ein. Unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten führen unabhängige Experten Projekte und Studien durch.
Das KDA berät Ministerien, Kommunen, Unternehmen, Sozialverbände, Leistungserbringer, wie Heimträger und ambulante Dienste, bietet Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Führungs- und Fachkräfte an und informiert die breite Öffentlichkeit mit seinem Fachmagazin ProAlter sowie durch Tagungen und Publikationen.

 


 

Quelle: Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA), 13.07.2010 (tB).

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