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Keine Einsparungen auf Kosten von Schmerzpatienten:
„Koalition gegen den Schmerz“ stellt Forderungen in Berlin vor
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Handlungsaufforderung an die Politik
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Austauschpflicht für starke Opioide politische Fehlentscheidung
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Integration der Schmerztherapie in die medizinische Ausbildungsordnung überfällig
Berlin (20. Mai 2010) – Schmerzpatienten gehören zu den Verlierern im Gesundheitssystem. Diese Ansicht begründen die sechs zur „Koalition gegen den Schmerz“ zusammengeschlossenen Fachverbände und Patientenorganisationen mit den Auswirkungen der seit 2008 vorgeschriebenen Austauschpflicht von Arzneimitteln.
Denn auch stark wirksame Opioide sind davon nicht ausgeschlossen, obwohl bei dieser speziellen Substanzklasse selbst bei gleichem Wirkstoff und gleicher Dosis erhebliche Unterschiede in der Wirkung entstehen können. Viele der zirka 15 Millionen chronischen Schmerzpatienten und etwa 1,5 Millionen Krebspatienten in Deutschland benötigen diese Opioide der WHO-Stufe III. Für sie habe die Austauschpflicht gravierende Konsequenzen, wie zum Beispiel stärkere Schmerzen und vermehrte Nebenwirkungen. Der medizinisch nicht begründbare Austausch eines Opioids berge somit zahlreiche Risiken für die Gesundheit der Patienten. Die „Koalition gegen den Schmerz“ plädiert daher anlässlich eines Pressegesprächs für die Abschaffung dieser automatischen Austauschpflicht für Opioide, die der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) unterliegen.
Die Versorgung von Schmerzpatienten sei noch aus einem weiteren Grund unzureichend: Es herrsche ein gravierender Mangel an qualifizierten Ärzten in Deutschland, da Medizinstudenten noch immer nicht im Bereich Schmerztherapie ausgebildet werden. Seit Jahren drängt die „Koalition gegen den Schmerz“ darauf, die Schmerztherapie in die Approbationsordnung als Pflichtfach aufzunehmen. Die Politik sei aufgefordert, endlich im Sinne der Schmerzpatienten zu handeln.
Das Gesundheitssystem in Deutschland ist in einem ständigen Umbruch. Auch die aktuelle Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Gesundheitssystem für alle Bürger zugänglich und dennoch finanzierbar zu machen. Nach Ansicht der sechs zur „Koalition gegen den Schmerz“ zusammengeschlossenen Fachverbände und Patientenorganisationen häufig zum Nachteil der Patienten. Vor allem die zirka 15 Millionen chronischen Schmerzpatienten und etwa 1,5 Millionen Krebspatienten in Deutschland seien die Verlierer. Die Koalitionsmitglieder appellieren im Rahmen eines Pressegesprächs in Berlin an die politischen Entscheidungsträger, nicht länger tatenlos zuzusehen. „Medizinisch sind wir in der Lage, Schmerzen langfristig auf ein für die Patienten erträgliches Maß zu lindern. Es ist längst überfällig, dass die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen zur Umsetzung dieser Erkenntnisse geschaffen werden“, sagt Dr. Marianne Koch, Präsidentin der Deutschen Schmerzliga e.V.
Austauschpflicht: Nicht für stark wirksame Opioide
Akuten Handlungsbedarf sieht die „Koalition gegen den Schmerz“ vor allem im Bereich der Arzneimittelversorgung. Besonders bedenklich seien der am 1. April 2008 in Kraft getretene Rahmenvertrag zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband e.V. nach § 129 Abs. 2 SGB V sowie die Rabattverträge. Denn die Austauschpflicht von Arzneimitteln in der Apotheke gegen ein rabattiertes, wirkstoffgleiches Präparat bzw. eines der drei preisgünstigsten Generika gilt auch für Opioide der WHO-Stufe III, die der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung unterliegen. Für die Koalitionsmitglieder ist das eine Fehlentscheidung. Sie fordern, stark wirksame Opioide aus der automatischen Austauschpflicht heraus zu nehmen. Ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt dürfen diese nicht vom Apotheker ausgetauscht werden. Auch dann nicht, wenn kein aut-idem-Kreuz auf dem Rezept gesetzt wurde und der Arzt den Austausch somit formal zulässt.
Die Koalitionsmitglieder argumentieren, dass jede Umstellung eines Opioids einer Neueinstellung gleichkomme. Auch wenn Wirkstoff und Dosierung identisch seien, variiere häufig das Freisetzungsverhalten der Präparate. Die Folge seien unterschiedliche Wirkprofile, eine kürzere oder längere Wirkdauer sowie Über- oder Unterdosierungen. Der automatische Austausch sei zeit- und kostenaufwendig und berge alle Schwierigkeiten und Risiken einer Neueinstellung, wie stärkere Schmerzen und vermehrte Nebenwirkungen. Zudem seien die Patienten durch das unterschiedliche Aussehen der Arzneimittel verunsichert, was in diesem Bereich zu folgenschweren Einnahmefehlern führe. Um die negativen Folgen des Opioidaustauschs auszugleichen, seien häufig zusätzliche Medikamentenverordnungen sowie Arztkontakte und sogar Krankenhauseinweisungen notwendig. „Den geringfügigen Einsparungen bei Arzneimitteln stehen weit höhere Folgekosten für das gesamte Gesundheitssystem gegenüber. Die Austauschpflicht ist also nicht nur medizinisch sondern auch wirtschaftlich unsinnig“, so Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. Dennoch hält die Bundesregierung an dieser Maßnahme fest. Erst kürzlich hat sie im Rahmen der Eckpunkte zur Arzneimittelverordnung vorgeschlagen, die Rabattverträge weiterzuentwickeln. Zwar sollen Patienten die Möglichkeit haben, ein anderes als das rabattierte Präparat ihrer Krankenkasse zu wählen. Doch die zusätzlichen Kosten dafür müssen sie selbst übernehmen. „Eine adäquate und gut verträgliche Schmerztherapie steht somit nur noch den Patienten zur Verfügung, die es sich leisten können“, so Müller-Schwefe.
Schmerztherapie: Ein Muss für jeden Medizinstudenten
Die zweite Forderung der „Koalition gegen den Schmerz“ betrifft die Arztausbildung. Die Schmerztherapie soll als fester Bestandteil in der Approbationsordnung für Ärzte verankert werden. „Wir können es uns nicht leisten, dass Patienten über Jahre von einem Arzt zum nächsten gehen, weil ihre Schmerzen nicht adäquat diagnostiziert und behandelt werden“, sagt Prof. Dr. Rolf-Detlef Treede, Präsident der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. Es gibt viele Auslöser für Schmerzen, zum Beispiel Entzündungen, Verletzungen oder geschädigte Nervenbahnen. Jeder Patient muss mit seiner Schmerzart individuell behandelt werden. Wird der Schmerz nicht frühzeitig ausreichend gelindert, wird er chronisch. Deshalb ist es wichtig, dass angehende Ärzte in ihrem Medizinstudium Kenntnisse über die Diagnose und Therapie von chronischen Schmerzen erwerben. Andernfalls seien die Chronifizierung von Schmerzen bei den Patienten und hohe Kosten für das Gesundheitssystem vorprogrammiert. Bis zum 5. August 2009 war auch die Palliativmedizin noch kein Pflichtlehr- und Prüfungsfach. Dieses Defizit wurde bei der Überarbeitung des „Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus“ behoben. „Leider hat es die Bundesregierung dabei versäumt, auch die Schmerztherapie zu berücksichtigen. Die Leidtragenden sind die Patienten“, so Treede.
Koalition gegen den Schmerz: |
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Download
Koalition gegen den Schmerz – unser Anliegen: Präambel.pdf (53.09 KB)
Koalition gegen den Schmerz – Anforderungen an eine zukunftsorientierte und fachgerechte Schmerztherapie: Forderungen.pdf (69.96 KB)
Koalition gegen den Schmerz – Austausch Opioide: Austausch Opioide.pdf (108.15 KB)
Koalition gegen den Schmerz – Approbationsordnung: Approbationsordnung.pdf (88.48 KB)
Quelle: Pressegespräch zum Thema „Aktuelle Forderungen der ‚Koalition gegen den Schmerz’ an die Gesundheitspolitik – Schmerzpatienten besser versorgen – Ärzte besser ausbilden“ am 20.05.2010 in Berlin (Dorothea Küsters Life Science Communications) (tB).