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Keine Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage
Ratsvorsitzender bedauert neues Gesetz zur Patientenverfügung
Hannover (18. Juni 2009) – Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, sieht in dem heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz über Patientenverfügung keine Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage. Er bedauerte, dass der Deutsche Bundestag sich unter mehreren Möglichkeiten mehrheitlich für den unter dem Namen des Abgeordneten Joachim Stünker eingebrachten Gesetzesentwurf entschieden hat. "Wir haben uns zwar grundsätzlich für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen" – so Huber -, "aber es war gerade der vom Abgeordneten Joachim Stünker initiierte Entwurf, der in den Kirchen erhebliche Kritik auf sich gezogen hat".
Huber würdigte die gehaltvolle Debatte, die der Abstimmung vorausging, gab aber zu bedenken, dass der Gesetzentwurf einseitig von einer zu eng gefassten Vorstellung von Selbstbestimmung ausgehe: "Die Balance zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge stimmt nicht:"
Der Ratsvorsitzende erinnerte daran, dass bei allen Gesetzesvorhaben, über die ohne Fraktionszwang entschieden worden ist, der ernstliche Versuch gemacht worden sei, in der praktischen Umsetzung so weit wie möglich auf andere Überzeugungen Rücksicht zu nehmen. Er erklärte am Abend: "Das Instrument der Patientenverfügung ist von großer Bedeutung. Nachdem die Richtungsentscheidung getroffen worden ist, müssen nun alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um wenigstens in der Umsetzung auch die kritischen Stimmen, insbesondere vieler Ärzte, so angemessen wie möglich zu berücksichtigen."
Quelle: Pressemitteilung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom 18.06.2009.