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Stärkere Fokussierung auf wachsende Patientengruppe bleibt weiterhin notwendig:
Koalitionsvertrag eröffnet Perspektiven für die Versorgung älterer Patienten in Deutschland
Berlin (9. Februar 2018) – Mit der nachhaltigen Stärkung der sektorübergreifenden Versorgung, des Präventionsgedankens und dem Ziel, frühzeitig Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, werden für die Versorgung geriatrischer Patienten wichtige Themen im Koalitionsvertrag aufgegriffen. Die vereinbarten Strukturreformen im Krankenhausbereich, insbesondere die vorgesehene Finanzierung der Pflegepersonalkosten unabhängig von Fallpauschalen, werden deutliche Auswirkungen auf die Geriatrien im Krankenhaus haben. Als personalintensiver Versorgungsbereich müssen hier sachgerechte Umsetzungsregelungen entwickelt werden, die nicht zu einer Verschlechterung der Versorgung führen dürfen. Vielmehr muss eine Stärkung der Versorgung unmittelbar am Patienten erreicht werden.
Aus Sicht des Bundesverbandes Geriatrie ist die noch stärkere Ausrichtung der medizinischen Versorgung am Bedarf des Patienten sehr zu begrüßen. Die Geriatrie kann insbesondere bei der angestrebten nachhaltigen Stärkung der sektorübergreifenden Versorgung einen wichtigen Beitrag leisten. Der Versorgungsbedarf geriatrischer Patienten liegt, bedingt durch die typische Multimorbidität dieser Patientengruppe und ihrer allgemeinen Gebrechlichkeit (Frailty), an der unmittelbaren Schnittstelle zwischen Akutversorgung, Reha und pflegerischer Versorgung und erstreckt sich von der vollstationären, teilstationären bis hin zur ambulanten Versorgung. „Diese Versorgungsziele der zukünftigen Regierungspartner sind im Sinne der geriatrischen Patienten sehr zu begrüßen“, so der Vorstandsvorsitzende des BV Geriatrie Ansgar Veer. „Die Koalitionspartner wollen zudem den Hospiz- und Palliativbereich stärken. Hier muss die Geriatrie als fachspezifische Versorgung in der Zeit vor bzw. während der Palliativ- und Hospizversorgung mitgedacht und entsprechend gefördert werden. Nur so kann das Vereinbarungsziel sinnvoll im Sinne der Patienten erreicht werden“, mahnte Veer an.
Die vorgesehene Finanzierung der Pflegepersonalkosten unabhängig von Fallpauschalen stellt eine weitere Neuerung dar, welche die Geriatrien als personal- und insbesondere pflegeintensiven Bereich stark beeinflussen wird. Hier ist die konkrete Umsetzung abzuwarten, die jedoch dem geriatriespezifischen Versorgungsauftrag entsprechen muss. Ebenso ist die Neupositionierung des MDK zu begrüßen, sofern dadurch Bürokratie abgebaut und ein fachbezogenes Miteinander erzielt werden kann.
Die Herausforderung, bestehende Versorgungshemmnisse zwischen ambulant und stationär abzubauen, zeigt sich nicht nur im Bereich der Notfallversorgung. Auch der geriatrische Patient braucht hier eine reibungslose Versorgung ohne Versorgungslücken an dieser Nahtstelle. Insofern sollte der Blick bei der Umsetzung der Vereinbarung weiter gefasst werden.
Im Bereich der Prävention gibt es in der Geriatrie eine Vielzahl von Ansatzpunkten, sodass eine weitere Schwerpunktsetzung in diesem Aufgabenfeld richtig und wichtig ist. Somit ist die Vorgabe, Prävention ´in allen Lebensbereichen´ stärken zu wollen auch für geriatrische Patienten ein sachgerechter Ansatz.
Ein echtes Versäumnis der Vereinbarung ist, dass der Rehabilitationsbereich vollkommen unerwähnt bleibt. Nicht nur, dass beispielsweise die Themenfelder Digitalisierung, Stärkung der Qualität oder Pflegepersonalkosten nur auf Krankenhäuser bezogen werden, auch darüber hinaus gibt es keine Impulse zur Verbesserung der Versorgung. „So bleibt z.B. die wichtige sektorübergreifende Versorgung in Richtung Pflegeversicherung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit unerwähnt“, gibt Veer zu bedenken.
Quelle: Bundesverband Geriatrie e.V., 09.02.2018 (tB).