Kombinationsbehandlung hilft Alkoholabhängigen

Modulare Kombinationsbehandlung: Individuelle Therapien erhöhen Behandlungserfolg

 

Oldenburg (11. Januar 2011) – Weihnachten, Silvester, Geburtstage: Die typischen Gelegenheiten für das Gläschen zu viel. Doch ab wann wird das Gläschen zu viel zu einem Problem? Und ab wann nimmt der Alkohol Besitz vom eigenen Leben? „Es lässt sich schwer sagen, wann man alkoholabhängig ist. Es gibt keinen Schalter, der sich plötzlich umlegt, der entscheidet, ob man Alkoholiker ist oder nicht“, erklärt Kerstin Ratzke, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Didaktischen Zentrum (diz) der Universität Oldenburg. Für ihre Promotion mit dem Titel „Neue Ansätze in der Behandlung von Alkoholabhängigen. Eine empirische Untersuchung über Möglichkeiten und Grenzen systematisierter Zuweisungsentscheidungen“ setzte sich die Wissenschaftlerin mit der Modularen Kombinationsbehandlung (MoKo) auseinander. Das ist eine Behandlungsform, die jedem Alkoholabhängigen eine individuelle Therapieform ermöglicht, die sich auf seine jeweiligen Belange einstellt und eine Kombination aus stationärer und ambulanter Therapie anbietet.

 

Mit Erfolg: Alkoholabhängige, die eine Kombinationsbehandlung durchlaufen, schließen die stationäre Phase zu 86 Prozent, die ambulante zu 64 Prozent erfolgreich ab. „Durchschnittlich gingen die Probanden, die in der Studie befragt wurden, nach 11 Jahren Alkoholabhängigkeit zum ersten Mal in die REHA“, berichtet Ratzke. Eine Krankheitsgeschichte, die in dieser Zeitspanne oftmals viele soziale Probleme, Stress in der Familie und lange Krankheitsausfallzeiten beinhalte. Da jeder Alkoholkranke eine andere Suchtgeschichte aufweise, müsse auch die Therapieform individuell angepasst werden. Kombinationsbehandlungen, bei denen Patient, Therapieeinrichtungen und Therapeuten eng zusammen arbeiten und im ständigen Austausch miteinander stehen, bieten dabei die besten Möglichkeiten für eine passgenaue Hilfe, so Ratzke. Die Vernetzung verschiedener Rehabilitationsangebote in Form von Kombinationsbehandlungen nahm in der Nordwest-Region mit der „Entwöhnung im Verbundsystem“ (EVS) und in Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers Oldenburg-Bremen ihren Anfang. Daraus entwickelte sich schließlich die heute aktuelle „Kombi-Nord“, die von den Rentenversicherungsträgern Oldenburg-Bremen, Braunschweig-Hannover und Nord vorgehalten wird. In einem Modellprojekt begleitete Ratzke gemeinsam mit KollegInnen die Umsetzung der Modularen Kombinationsbehandlung und evaluierte die Zusammenarbeit zwischen Klienten, Leistungsträgern und Leistungsanbietern; in ihrer Promotion überprüfte sie die Zuweisung von Klienten in die individualisierten Verfahren. „Die Vorteile einer Kombinationsbehandlung liegen auf der Hand. Die Mischung macht es, also die individuelle Abstimmung zwischen ambulanter und stationärer Therapie“, erklärt die Wissenschaftlerin.

 

Alkoholentwöhnungsbehandlungen finden üblicherweise zu 60 Prozent im stationären Rahmen statt. Doch es gibt auch Alkoholabhängige, für die eine ausschließliche stationäre Alkoholtherapie aufgrund sozialer Verpflichtungen, ihrer Arbeit oder aus familiären Gründen nicht in Frage kommt. Durch die Kombinationsbehandlung besteht die Möglichkeit, auch diese Personengruppe aufzufangen und zu betreuen. Zudem garantiert die Konzeption der Kombinationsbehandlung ein schnelleres Eingreifen und Reagieren im Behandlungsprozess, falls ein Rückfall droht. Leistungsanbieter, wie TherapeutInnen oder Suchtkliniken können bei einer Krisensituation weitaus flexibler reagieren als bei konventionellen Alkoholbehandlungen. „Auf diese Weise wird auch vermieden, dass Alkoholabhängige aus der Therapie aussteigen und die bisherigen Therapieerfolge zunichte gemacht werden. So wird verhindert, dass Patienten nach einiger Zeit wieder – und gegebenenfalls kränker als zuvor – eine Entwöhnungsbehandlung aufnehmen“, berichtet Ratzke.

 

Ein weiterer wichtiger Grund für das Gelingen der Kombinationstherapie ist die enge Zusammenarbeit zwischen ambulanten und stationären TherapeutInnen mit den PatientInnen. Übergabegespräche zwischen beiden Parteien erhöhen die Verbindlichkeit der Behandlung auf der einen Seite. Auf der anderen Seite können Probleme, die während der Behandlung auftreten, durch die enge Zusammenarbeit sofort behoben werden. „In der Kombinationstherapie weisen die Quote der erfolgreichen Behandlungsabschlüsse stationär sowie die gelungenen Übergänge in die ambulante Behandlung auf einen erfolgreichen Behandlungsverlauf“, so die Wissenschaftlerin. Und die Kombinationstherapie habe noch einen weiteren Vorteil: Die individuelle Therapie entlaste die stationären Behandlungszeiten und somit die Kosten für diese Verfahren zugunsten einer Ausweitung ambulanter Angebote. Geschehe dies unter qualitativer, behandlungsorientierter Perspektive, profitierten nicht nur die PatientInnen sondern auch die Leistungsträger.

 

 


Quelle: Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg, 11.01.2011 (tB).

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