Kommerzieller Pflegeheimbetreiber kündigt öffentlich die Überwachung von Betriebsräten durch Privatdetektive an —

ver.di: „Neuer Tiefpunkt im Umgang mit Arbeitnehmerrechten“

 

Berlin (29. April 2021) — Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert entschieden das Vorgehen der Residenz-Gruppe gegen Betriebsräte in Bremen. Anlass ist die Äußerung des Rechtsanwalts des kommerziellen Pflegeheimbetreibers, der bei einer Anhörung vor dem Bremer Arbeitsgericht ankündigte, Betriebsräte von einer Detektei überwachen zu lassen. Mehrere Teilnehmende der Verhandlung, darunter die ver.di-Gewerkschaftssekretärin Kerstin Bringmann und der Rechtsanwalt Michael Nacken, bestätigen die Äußerungen.

Das zum französischen Orpea-Konzern gehörende Unternehmen scheiterte in erster Instanz damit, die örtliche Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreterin fristlos zu kündigen, sie aus der Interessenvertretung auszuschließen bzw. das Gremium komplett aufzulösen. „Statt nach dieser krachenden Niederlage endlich die gesetzliche Mitbestimmung zu achten, geht einer der größten Pflegeheimbetreiber sogar so weit, demokratisch gewählte Beschäftigtenvertreterinnen öffentlich mit Bespitzelung durch Privatdetektive zu drohen. Das ist ein neuer Tiefpunkt im Umgang des Orpea-Konzerns mit Arbeitnehmerrechten“, sagte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig ist.

Die Orpea-Gruppe ist mit über 1.100 Einrichtungen in 23 Ländern nach eigenen Angaben europäischer Marktführer in der Altenpflege. Es ist nicht das erste Mal, dass sie in Deutschland durch einen rabiaten Umgang mit Beschäftigtenrechten auffällt. An der ebenfalls zum Konzern gehörenden Celenus Reha-Klinik im thüringischen Bad Langensalza versuchte das Management 2018 ebenfalls, zwei Gewerkschafterinnen fristlos zu kündigen. Diese blieben standhaft, am Ende eines langen Konflikts stellte das Unternehmen die Einschüchterungsversuche ein.

„Offenbar hat Orpea aus diesen Erfahrungen nichts gelernt“, sagte Bühler. „Ein Konzern, der hierzulande sein Geschäftsfeld in der Altenpflege betreibt und sich aus Sozialbeiträgen finanziert, muss die demokratischen Rechte seiner Beschäftigten achten. Darauf müssen die Gerichte, aber auch die politisch Verantwortlichen und die Gesellschaft als Ganzes bestehen.“ Außer mit den Kündigungsbegehren ist das Unternehmen zeitweise auch mit Hausverboten und dem Zurückhalten von Gehaltszahlungen gegen Betriebsräte vorgegangen. Zudem hat es eine „Schadensersatzklage“ wegen angeblicher „Rufschädigung“ eingereicht. „Für die Rufschädigung von Orpea ist ausschließlich die Unternehmensleitung verantwortlich“, stellte Bühler klar. „Sie muss die Bedrohung von Beschäftigten sofort beenden.“ Der Betriebsrat habe eine Klage wegen der Behinderung von Betriebsratsarbeit eingereicht. Leider dauerten solche Verfahren in Deutschland viel zu lang. „Das muss sich ändern. Es braucht effektive Möglichkeiten, illegale Praktiken zur Behinderung von Betriebsräten juristisch zu stoppen“, forderte Bühler mit Blick auf den Gesetzgeber.

Auch international sorgen die Vorgänge in Bremen für Aufsehen. So protestierte der Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst (EGÖD), Jan Willem Goudriaan, in einem Schreiben an das Unternehmen gegen die Maßnahmen. „Es sollte sich lieber darauf konzentrieren, die Gesundheitskrise zu managen und eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen, statt gegen Betriebsräte vorzugehen, die die Beschäftigten in diesen schwierigen Zeiten vertreten“, erklärte der Gewerkschafter.

 

 


Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), 29.04.2021 (tB).

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