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Kosten für Systeme zum kontinuierlichen Glukosemonitoring (CGM) ab sofort erstattbar
VDBD fordert auch Honorierung der CGM-Schulung
Berlin (8. September 2016) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni diesen Jahres entschieden, dass Systeme zum kontinuierlichen Glukosemonitoring (CGM) bei Patienten die eine intensivierte Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie durchführen künftig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat diesen Entscheid akzeptiert. diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) begrüßen diese Entscheidung sehr. Sie fordern von den Krankenkassen aber auch eine pragmatische Übergangsregelung, was die Abrechnung der für die CGM-Nutzung notwendigen vorhergehenden Patientenschulung angeht. Seit kurzem gibt es ein offiziell anerkanntes Schulungsprogramm, das aber noch nicht evaluiert ist und für das es daher noch keine Abrechnungswege gibt. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Patienten auf die Geräte geschult werden und dass diese qualifizierte Tätigkeit auch honoriert wird, so die beiden Organisationen. Denn die Schulung ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche und sichere Anwendung des CGM.
CGM steht für „Continuous Glucose Monitoring“, also „kontinuierliches Glukosemonitoring“. CGM-Systeme sind Geräte, die rund um die Uhr alle fünf Minuten den Glukosegehalt in der Gewebeflüssigkeit des Unterhautfettgewebes messen. Von den gesetzlichen Krankenkassen wurden die Kosten für CGM-Systeme bislang nur in seltenen Einzelfällen auf Antrag und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) übernommen. „Wir freuen uns sehr, dass CGM-Systeme künftig generell Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2, die eine intensivierte Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie erhalten, verordnet werden können“, sind sich Dr. med. Jens Kröger, niedergelassener Diabetologe aus Hamburg-Bergedorf und Vorstandsvorsitzender von diabetesDE sowie Diabetesberaterin Dr. rer. medic. Nicola Haller, stellvertretende Vorstandsvorsitzende von diabetesDE und Vorstandsvorsitzende des VDBD, einig. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Dazu zählt unter anderem, dass die zwischen Arzt und Patient festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung mit der bisherigen Therapie nicht erreicht werden und dies umfassend dokumentiert ist. Außerdem muss der Patient sowohl zu seiner Insulintherapie als auch zu seinem künftigen CGM-System umfassend geschult sein. „Die Schulung ist die Grundlage für eine erfolgreiche Therapie“, betont Jens Kröger. Auch für Nicola Haller ist sie Voraussetzung, damit sich die Stoffwechseleinstellung mit einem CGM-System dauerhaft verbessert. Seit kurzem gibt es ein strukturiertes Schulungs- und Behandlungsprogramm zum kontinuierlichen Glukosemonitoring. Es ist dieses Jahr unter dem Namen „Spectrum“ erschienen und wurde von der Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Technologie (AGDT) und der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetologie (AGPD) der Deutschen Diabetes Gesellschaft entwickelt. „Das Programm bietet viele Vorteile“, erklärt Prof. Lutz Heinemann, Vorsitzender der AGDT: „Es ist unter anderem herstellerneutral und -unabhängig, auf Patienten unterschiedlicher Altersgruppen und Fokussierung angepasst und für alle CGM-Systeme und Insulintherapieformen anwendbar.“
Da das Schulungsprogramm erst seit diesem Jahr angeboten wird, ist es noch nicht evaluiert. „Entsprechende Planungen für eine Evaluierungsstudie laufen, es wird aber einige Zeit dauern, diese durchzuführen“, betont Lutz Heinemann. „Hier sehen wir eine Lücke, für welche die Krankenkassen eine Übergangsregelung schaffen sollten“, fordert Dr. Kröger.
Weitere Informationen
Quelle: diabetesDE – Deutsche Diabetes, 08.09.2016 (tB).