Kostenfrage bei Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderungen endlich lösen

  • Gemeinsamer Appell von Pflegebevollmächtigtem, Patientenbeauftragter und Behindertenbeauftragtem an Abgeordnete

 

Berlin (11. März 2021) — Mit einem gemeinsamen Schreiben haben sich der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke MdB, und der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, an Abgeordnete der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gewandt. In dem Schreiben fordern sie, noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung vorzulegen und zu verabschieden, die endlich dafür sorgt, dass die Finanzierung für die Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf im Krankenhaus geregelt wird.

Der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel: „Das Problem ist schon seit mehr als einem Jahrzehnt bekannt. Die Zuständigkeit für die Übernahme der Kosten muss jetzt vom Gesetzgeber geregelt werden, damit der Verschiebebahnhof zulasten von Menschen mit Behinderungen aufhört. Dieses Problem darf nicht länger auf den Rücken der betroffenen Menschen ausgesessen werden und kann mit politischem Gestaltungswillen gelöst werden.“

Die Patientenbeauftragte Prof. Dr. Claudia Schmidtke führt aus: „Für Menschen mit Assistenzbedarf bedeutet das Fehlen einer Begleitperson im Krankenhaus eine große Belastung und Verunsicherung in einer für sie ungewohnten Umgebung. Diese herausfordernde Situation kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen im Krankenhaus nicht durchführbar sind und daher verschoben werden müssen oder ganz entfallen. Hier muss zeitnah eine Lösung im Snne der betroffenen Patientinnen und Patienten gefunden werden.“

Der Pflegebevollmächtige Andreas Westerfellhaus verweist auf einen weiteren Aspekt: „Wenn Menschen mit Assistenzbedarf unbegleitet ins Krankenhaus aufgenommen werden, führt dies dazu, dass die dortigen Pflegekräfte, die ohnehin schon am Limit arbeiten, zusätzlichen Herausforderungen ausgesetzt sind, für die sie weder ausgebildet sind noch Kapazitäten im Berufsalltag haben. Dieser Zustand der ungeklärten Rechtslage ist nicht länger hinnehmbar und muss von den politisch Verantwortlichen beendet werden.“

 

 

Hintergrund

Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung in der Regel auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, damit die Behandlung durchgeführt werden kann. Dies gilt vor allem für Menschen, die beispielsweise aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht mit Worten kommunizieren können oder auf Ungewohntes mit Ängsten reagieren. Hier ist eine vertraute Begleitperson nötig, beispielsweise um Ängste zu nehmen, mit dem Krankenhauspersonal zu kommunizieren oder Betroffenen Unterstützung und Sicherheit zu vermitteln.

Doch wer die Kosten dafür trägt, ist nicht eindeutig geregelt. Nur Menschen, die ihre notwendige Begleitung im Arbeitgeber*innenmodell organisieren, bekommen durchgängig auch bei Krankenhausaufenthalten Geld, um ihre Assistenzkräfte zu bezahlen. Auf die meisten Menschen mit Assistenzbedarf findet diese Regelung jedoch keine Anwendung, weil sie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben oder ihre Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit über ambulante Dienste erhalten. Bei ihnen ist derzeit unklar, ob die Kosten überhaupt übernommen werden. Krankenkassen und Eingliederungshilfe streiten seit Jahren über die Zuständigkeit.

Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt. Im Mai 2020 hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich mit der Frage der Zuständigkeit für die Kostentragung, wenn Menschen mit Behinderungen eine professionelle Krankenhausbegleitung benötigen, zu befassen. Grund war eine einstimmige Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, dieses Thema mit dem höchst möglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen.

 

 


Quelle: Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, 11.03.2021 (tB).

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