GESUNDHEITSPOLITIK
AWARDS
Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
DOC-CHECK LOGIN
Krankenkassen dürfen Medikamente nicht skandalisieren
Berlin (6. Januar 2012) – Zu dem seit einigen Monaten schwelenden Streit um Retaxationen meldet sich Prof. Dr. Theo Dingermann in der aktuellen Ausgabe der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) zu Wort. „Rezepte müssen korrekt ausgefüllt sein, keine Frage. Die Krankenkassen sollten aber die Kirche im Dorf lassen und die Versorgung ihrer Patienten in den Vordergrund stellen, statt wegen bürokratischer Fehler die Apotheker unverhältnismäßig abzumeiern,“ sagt Dingermann, der Mitglied der Chefredaktion der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) ist.
„Durch die systematische Retaxation werden Medikamente skandalisiert, die die betroffenen Patienten dringend brauchen. Immer wieder wird zu Recht beklagt, dass stark wirkende Schmerzmittel in Deutschland zu wenig aufgeschrieben werden. Während Experten dies in langwierigen und beratungsintensiven Prozessen zu korrigieren versuchen, melden sich Verwaltungsexperten mit einem drakonischen Strafszenario zu Wort. Die Arzneimittelsicherheit sei gefährdet, und das müsse bestraft werden. Derweil fragen sich Arzt und Patient, was sie denn da eigentlich verordnen bzw. was sie da einnehmen. Suchterzeugende Wirkstoffe, deren Abgabe so restriktiv gehandhabt werden muss, dass bei kleinsten Formfehlern die Krankenkasse die Kosten für das Arzneimittel und für die pharmazeutische Dienstleistung einbehalten muss?“
Einige Krankenkassen erstatten Apotheken die Kosten für stark wirksame Schmerzmittel nicht, wenn der Apotheker Fehler des Arztes beim Ausfüllen des Rezepts nicht korrigiert hat. So wird beispielsweise die Erstattung von Betäubungsmitteln seit einiger Zeit verweigert, wenn auf dem Rezept statt des vorgeschriebenen Passus „gemäß schriftlicher Anweisung“ nur „gem. schriftl. Anweisung“ steht. Retaxationen finden in der Regel erst mehrere Monate nach Abgabe des Medikaments an den Versicherten statt. Bei einer Retaxation erhält der Apotheker nicht nur kein Honorar für seine Dienstleistung, auch die Einkaufspreise für die Arzneimittel werden ihm nicht erstattet.
Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, 06.01.2012 (tB).