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Krankenkassen erzielen im 1. Halbjahr 2009 einen Überschuss von 1,2 Mrd. Euro
Berlin (7. September 2009) – Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten sechs Monaten des Jahres 2009 einen Überschuss von rd. 1,2 Mrd. Euro erzielt. Einnahmen in Höhe von 85,0 Mrd. Euro standen Ausgaben in Höhe von 83,8 Mrd. Euro gegenüber. Bei allen Kassenarten waren in den Monaten Januar bis Juni die Einnahmen höher als die Ausgaben. Mit Ausnahme der Ersatzkassen, die im 1. Halbjahr nur mit einem geringen Plus abschlossen, konnten alle übrigen Kassenarten ihre Überschüsse gegenüber dem 1. Quartal dieses Jahres noch steigern.
Nach der erfolgreichen finanziellen Konsolidierung der GKV bis Ende 2008 hat sich die Finanzlage der Krankenkassen nach dem Start des Gesundheitsfonds weiter stabilisiert. Nach dem Abbau eines Schuldenbergs von 8,3 Mrd. Euro bis Ende 2008 konnten die Krankenkassen durch die Überschussentwicklung der letzten fünf Jahre wieder Finanzreserven von 4,9 Mrd. Euro aufbauen. Diese sind eine gute Grundlage, um auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten durch
effizientes Haushalten die vorhandenen Mittel im Sinne der Versicherten zu nutzen.
Den Krankenkassen stehen für das Jahr 2009 (ohne Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKV), die nicht am Gesundheitsfonds teilnehmen) Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von rd. 167,6 Mrd. Euro für die Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung.
Dies sind rd. 11 Mrd. Euro mehr als im Jahr 2008. Damit hat sich die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen – entgegen allen Unkenrufen – deutlich verbessert, so dass auch Spielräume zur Finanzierung der Impfungen gegen die "Neue Influenza" A (H1N1; Schweinegrippe) vorhanden sind, ohne dass die Kassen allein hiermit die Erhebung von Zusatzbeiträgen begründen könnten. Durch die Impfung werden die Kassen in den Jahren 2009 und 2010 voraussichtlich mit zusammen rund 1 Mrd. Euro belastet, da sie die Kosten für höchstens 50 Prozent ihrer Versicherten zu tragen haben. Darüber hinausgehende Kosten einer höheren Impfquote werden aus Steuermitteln übernommen. Nach der aktuellen Prognose des Schätzerkreises vom Juli 2009 stehen den Kassen im Gesamtjahr 2009 voraussichtlich 1,1 Mrd. Euro mehr an Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung als zur hundertprozentigen Deckung der prognostizierten Ausgaben nötig sind.
Es ist im Jahr 2009 bisher weder zu Defiziten der Krankenkassen noch – von einer Ausnahme abgesehen – zur Erhebung von Zusatzbeiträgen gekommen. Während drei Krankenkassen für ihre Versicherten die Auszahlung von Prämien beschlossen haben, erhebt lediglich eine kleinere Kasse mit 30 Tsd. Mitgliedern im 2. Halbjahr 2009 einen Zusatzbeitrag.
Die Entwicklung der Zahl der Kassen zeigt, dass viele Selbstverwaltungen die Zeichen der Zeit erkannt haben und sich zu wirtschaftlicheren Leistungseinheiten zusammengeschlossen haben. Gab es Ende 2008 noch 215 Kassen, so ist die Zahl bis heute auf 186 Kassen gesunken. Weitere Fusionen sind bereits beschlossen bzw. angekündigt, in vielen Fällen laufen Fusionsverhandlungen.
Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds zahlte für das erste Halbjahr Zuweisungen in Höhe von insgesamt rd. 82,99 Mrd. Euro an die Krankenkassen aus. Diese Auszahlungen wurden durch entsprechende Einnahmen des Gesundheitsfonds aus Beiträgen und Bundeszuschüssen gedeckt. Dabei hat der Fonds von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, monatliche Bundeszuschussraten in Höhe von insgesamt rd. 1,12 Mrd. Euro vorzuziehen.
Daten zur Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen (= Grundlöhne, insbesondere Arbeitsentgelte und Renten) der Mitglieder in der GKV im 1. Halbjahr 2009 liegen derzeit noch nicht vor. Die aktuelle Einnahmeentwicklung in der Pflege-versicherung zeigt allerdings, dass die beitragssatzbereinigten Beitragseinnahmen im 1. Halbjahr 2009 noch um rd. 1,3 Prozent gestiegen sind. Es spricht daher einiges dafür, dass die Entwicklung der Einnahmeseite bislang günstiger verläuft als erwartet.
Mit der voraussichtlichen Finanzentwicklung des Jahres 2010 wird sich der Schätzerkreis erstmals im Oktober unter Berücksichtigung der aktuellsten gesamtwirtschaftlichen Eckdaten sowie Experteneinschätzungen zur Entwicklung der Ausgaben beschäftigen. Fest steht bereits jetzt, dass der Bundeszuschuss von 7,2 Mrd. Euro in 2009 im Jahr 2010 auf 11,8 Mrd. Euro ansteigen wird. Dies dient der soliden Gegenfinanzierung der ab 1. Juli 2009 erfolgten Beitragssatzsatzsenkung und enthält zudem einen zusätzlichen Betrag von 1,5 Mrd. Euro zu Finanzierung von Ausgabenzuwächsen.
Ausgabenzuwächse bislang unterhalb der Prognosen für das Gesamtjahr 2009
Die Leistungsausgaben der Kassen sind im 1. Halbjahr 2009 um 6,2 Prozent je Versicherten gestiegen. Damit haben sich die Veränderungsraten im 1. Halbjahr nicht nur im Vergleich zu denen des 1. Quartals mit einem Anstieg von 6,5 Prozent reduziert. Sie liegen auch deutlich unterhalb des Ausgabenzuwachses von 6,8 v.H., den Bundesversicherungsamt und Bundesministerium für Gesundheit im GKV-Schätzerkreis bezogen auf das Gesamtjahr 2009 erwartet hatten. Die Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes, der bislang von noch höheren Ausgabenzuwächsen von 7,3 v.H. für 2009 ausgegangen war, hat sich damit bislang nicht bestätigt.
Auch vor diesem Hintergrund ist die Interpretation des GKV-Spitzenverbands, die Finanzsituation der Kassen habe sich im 2. Quartal 2009 im Vergleich zum 1. Quartal eher verschlechtert, nicht nachvollziehbar.
Entwicklung in einzelnen Leistungsbereichen
In den großen Leistungsbereichen ist die Ausgabenentwicklung sehr unterschiedlich:
Der Zuwachs von 8,1 v.H. je Versicherten bei den Ausgaben für ambulante ärztliche Behandlung* zeigt, dass sich die Honorarsituation für die Ärzte im Jahr 2009 mit der Honorarreform bereits aktuell erheblich verbessert hat. Die Ausgaben für ärztliche Früherkennungsuntersuchungen, die einen auch mit Leistungs-verbesserungen verbundenen und damit gesundheitspolitisch gewollten Anstieg von 21,7 v. H. ausweisen, steigern die ärztlichen Honorare zusätzlich. Bereits 2008 hatten die Ärzte anders als von manchen Funktionären immer beklagt auf Basis einer Zuwachsrate von 5 v.H. rd. 1,4 Mrd. Euro mehr von den Kassen erhalten als in 2007. Auch die jüngsten Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes für 2007 zeigen, dass die niedergelassenen Ärzte trotz dauerhafter Beschwerden über zu geringe Einkünfte kontinuierliche Zuwächse verbuchen konnten. So wuchs der Reinertrag pro Praxis zwischen 2003 und 2007 um fast 18 Prozent, pro Praxisinhaber um immerhin fast 13 Prozent. Obwohl hierbei auch die Privateinnahmen berücksichtigt werden, stammt der Hauptanteil der Einkünfte von Arztpraxen – nämlich durchschnittlich 71 Prozent ? aus Vergütungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Insgesamt beträgt damit der Anteil aller Ausgaben der GKV, die der vertrags-ärztlichen Versorgung zugute kommen (einschließlich der von den Versicherten gezahlten Praxisgebühr) ca. 19 v.H..
Der Anstieg bei den Ausgaben für die stationäre Versorgung lag im 1. Halbjahr 2009 je Versicherten bei 5,8 v.H. und spiegelt zu einem erheblichen Teil bereits die zusätzlichen Mittel von ca. 3,5 Mrd. Euro wieder, die den Krankenhäusern in diesem Jahr zur Verbesserung der Finanz- und Arbeitssituation zur Verfügung stehen. Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz werden ab 2009 die für die Jahre 2008 und 2009 tariflich vereinbarten Personalkostensteigerungen, soweit diese über die Grundlohnentwicklung hinausgehen und tatsächlich bezahlt werden, zu 50 Prozent durch die Krankenkassen refinanziert. Auch zur Verbesserung der Situation im Pflegebereich der Krankenhäuser sind zusätzliche Finanzierungs-möglichkeiten (90% Anteil der Kassen) für bis zu 17.000 Neueinstellungen von Pflegekräften in den nächsten Jahren vorgesehen. Darüber hinaus erhalten die Krankenhäuser im Rahmen des Konjunkturpakets II in diesem und im kommenden Jahr zusätzliche Mittel zur Finanzierung dringend erforderlicher Krankenhausinvestitionen. Der Bund beteiligt sich an zusätzlichen Investitionen der Länder mit 75%.
Der Anstieg der Arzneimittelausgaben (ohne Impfkosten) lag bei 5,1 v.H. je Versicherten. Einsparungen durch Rabattverträge zwischen Kassen und Arznei-mittelherstellern sind darin noch nicht enthalten. Deren konsequente Nutzung ist weiterhin dringend geboten. Eine wirksame Steuerung der Arzneimittelausgaben darf sich nicht auf die erfolgreiche Ausschöpfung von Preissenkungsspielräumen im Festbetragsmarkt beschränken. Vielmehr sollte auch die mit dem GKV-WSG geschaffene Möglichkeit der Kosten-Nutzen-Bewertung sowie der Definition von Voraussetzungen für die Verordnung besonderer Arzneimittel (sogenannte "Zweitmeinung") genutzt werden. Gerade im Bereich der neuen, hochwirksamen und teuren Arzneimittel ist es wichtig, dass diese zielgenau und evidenzbasiert eingesetzt werden. Bei Schutzimpfungen sind die Ausgaben nach den hohen Zuwächsen der Jahre 2007 und 2008 um rd. 9,3 v.H. zurückgegangen. Ein Grund dafür sind mittlerweile deutlich rückläufige Ausgaben für HPV-Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs.
Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind nach längerer Stabilität in den Vorjahren mit 3,9 v.H. je Versicherten gestiegen, wenn auch mit unterschiedlichen Entwicklungen bei den einzelnen Kassenarten.
Bei den Zuzahlungen der Versicherten zeichnet sich insgesamt über alle Leistungsbereiche ein ähnliches Niveau wie im Vorjahreszeitraum ab. Allerdings sind die Zuzahlungen für Arzneimittel um über 6 v.H. angestiegen. Dass es hier trotz Rabattverträgen und weiteren Befreiungsmöglichkeiten zu einem so deutlichen Zuwachs gekommen ist, beruht zumindest teilweise auf einem Basiseffekt des Vorjahreszeitraumes, wo die Zuzahlungen für Arzneimittel um rd. 6 Prozent gesunken waren. Bemerkenswert ist der deutliche Zuzahlungsrückgang bei der Praxisgebühr und bei Krankenhausbehandlung um jeweils mehr als 2 Prozent.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen auf einem hohen Ausgabenniveau stabil und in den prognostizierten Korridoren verläuft.
Download
Anlage 1.pdf (63.01 KB) – Zahlen 1. Halbjahr, Anlage 1
Anlage 2.pdf (143.52 KB) – Zahlen 1. Halbjahr, Anlage 2
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 07.09.2009.