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Krankenkassen-Rabattverträge
Alleinige Fokussierung auf mögliche Einsparungen greift zu kurz
Idstein (16. November 2009) – Die Hochschule Fresenius hat die Auswirkungen von Rabattverträgen auf Patienten wissenschaftlich untersucht. Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern sind seit ihrer „Scharfstellung“ durch die Abgabeverpflichtung der Apotheken (April 2007) ein zunehmend bedeutsames gesundheitspolitisches Instrument, das alle Versorgungsebenen erfasst. Es soll die Ausgabensteigerungen der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen. Im Rahmen der Rabattvereinbarungen gewähren Pharmahersteller den Krankenkassen vergünstigte Preise und erhalten im Gegenzug das „Exklusiv-Recht“ der Versorgung der Versicherten. Über die Höhe der Preisnachlässe sind weder Ärzte noch Apotheker informiert.
Die Diskussion um Rabattverträge wurde bisher aus Sicht der Krankenkassen ausschließlich unter Sparaspekten geführt. Außer Acht gelassen wurde, dass bei ihren Versicherten, bei Ärzten und Apothekern – möglicherweise auch bei den Krankenkassen selbst – erhebliche Mehrbelastungen entstehen. So klagen 49 % der befragten Patienten über Nebenwirkungen nach der Umstellung auf ein rabattiertes Arzneimittel, wobei sogar jeder Vierte angibt, starke Nebenwirkungen zu verspüren. 63 % wollen grundsätzlich ihr altes Medikament wieder zurück. Um dies zu erreichen, sind immerhin etwas mehr als die Hälfte dieser Patienten bereit, eine Aufzahlung zu leisten, am ehesten diejenigen mit den stärksten Nebenwirkungen. Zudem mussten 9% aller Befragten auf Grund der Umstellung ambulante oder stationäre Krankenhausbehandlungen in Anspruch nehmen. Jedem Vierten der Befragten entstanden darüber hinaus sogar finanzielle Mehrkosten. Diese fielen an z.B. über ergänzende Medikamente, Rückumstellungen, Pflege- und Betreuungskosten oder Fahrtkosten auf Grund der zusätzlichen Arztbesuche. Schließlich zeigt sich ein zeitlicher Mehraufwand für Apotheker und Ärzte: 53 % der Patienten werden erstmals in der Apotheke über die Umstellung auf ein rabattiertes Medikament informiert. 24 % der Patienten geben an, von ihrem Arzt über die bevorstehende Umstellung informiert worden zu sein.
Die Ergebnisse der Pilotstudie lassen den Schluss zu, dass eine gesundheitsökonomische Bewertung der Rabattverträge, die allein auf die Einsparsumme durch den niedrigeren Preis der ausgetauschten Medikamente abhebt, zu kurz greift. Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass die medizinischen und ökonomischen Folgewirkungen nicht vorteilhaft sein müssen. Ergänzend zu der bereits eingeführten „Kosten-Nutzen-Bewertung“ von neuen Arzneimitteln sollte die Politik darüber nachdenken, im Hinblick auf die aufgezeigten Nebenwirkungen von Rabattverträgen für Generika eine „Sparen-Schaden-Bewertung“ einzuführen bzw. das Instrument der Rabattverträge grundsätzlich zu überprüfen. Dabei sollte sie die Mehrbelastungen für Versicherte, Ärzte und Apotheker mit einbeziehen. Die oben genannten Ergebnisse erfordern nicht nur eine neues Nachdenken der Politik, sondern zeigen auch weiteren Forschungsbedarf auf.
Die Hochschule Fresenius, gegründet 1848 als Chemisches Laboratorium und seit 1971 private Fachhochschule mit staatlicher Anerkennung, bietet in den drei Fachbereichen Chemie & Biologie, Gesundheit sowie Wirtschaft & Medien Bachelor- und Masterprogramme in Voll- und Teilzeit sowie in angebundenen Berufsfachschulen Aus- und Weiterbildungen an.
Deutschlandweite Pionierarbeit leistete sie 1998 mit der Einführung grundständiger Studiengänge im therapeutischen Bereich, um das Abschlussniveau an europäische Ausbildungsstandards anzupassen. Die Hochschule Fresenius unterhält neben ihrem Stammhaus in Idstein Standorte in Köln, Hamburg, München, Darmstadt, Zwickau und Wien, an denen derzeit insgesamt rund 3.300 Studierende und Berufsfachschüler eingeschrieben sind.
Quelle: Pressemitteilung der Hochschule Fresenius vom 16.11.2009.