Kristina Schröder: "Familienpflegezeit ist ein Meilenstein für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege"

 

Berlin (16. Februar 2011) – Die Bundesregierung wird die Vereinbarung von Beruf und Pflege umfassend und wirksam verbessern. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, wird am Donnerstag den Bundesministerien ein neues Gesetz zur Einführung einer Familienpflegezeit zur Abstimmung vorlegen. Das Fördergesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

 

"Union und FDP sind sich einig: Die Familienpflegezeit zeigt den Weg, wie wir die Herausforderungen des demographischen Wandels gemeinsam bewältigen können. Sie bietet eine Lösung für das große Problem der Vereinbarkeit von Beruf und der Pflege von Angehörigen", so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Und es ist uns gelungen ein modernes Modell zu entwickeln, von dem alle profitieren: Die Pflegenden und ihre pflegebedürftigen Angehörige, die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber – und das ganze ohne Milliardenausgaben und ohne einen ungedeckten Scheck auf die Zukunft unserer Kinder. Zugleich verringern wir mit diesem Modell Altersarmut, die oftmals – gerade bei Frauen – Folge einer Pflegeauszeit ist. Vielmehr werden Arbeitnehmer mit geringen Einkommen dank der Familienpflegezeit bei der Rente sogar besser da stehen als ohne."

 

"Die Familienpflegezeit stellt einen Paradigmenwechsel in der Senioren- und Familienpolitik dar, der den demographischen Veränderungen in unserer Gesellschaft Rechnung trägt. Ziel ist die bessere Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen und pflegerischen Aufgaben durch eine gesteigerte Bereitschaft der Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zeit für die Pflege ihrer Angehörigen zu ermöglichen", sagte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion Ingrid Fischbach, MdB.

 

"Bei diesem Fördergesetz steht im Mittelpunkt, dass wir Arbeitnehmern Zeit für ihre Familie geben. Gleichzeitig unterstützen wir Unternehmen, eine Familienpflegezeit anzubieten. Die Menschen können so auf betrieblicher Ebene individuell und flexibel reagieren. Damit haben pflegende Angestellte und Unternehmer die notwendige Planungssicherheit", so die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Miriam Gruß, MdB.

 

"Die Familienpflegezeit ist neben dem Ausbau der Kinderbetreuungsplätze ein weiterer wichtiger Schritt, um die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen den Bedürfnissen von Familien anzupassen", betonte die stellvertretende Generalsekretärin der CSU und Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dorothee Bär, MdB.

 

Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen – und das bei einem Gehalt von in diesem Fall 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, muss jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschließen. Die Prämien sind lediglich gering; die Versicherung endet mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit.

 

Das Modell der Familienpflegezeit hat auch das Problem der Altersarmut im Blick. Die Untergrenze des Beschäftigungsumfangs in der Familienpflegezeit wurde deshalb bewusst auf 50 Prozent gesetzt. Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit und die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente bewirken damit zusammen einen Erhalt der Rentenansprüche. Diese Ansprüche steigen mit der Höhe der Pflegestufe. Damit erhalten pflegende Angehörigen trotz Ausübung der Pflege die Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung. Personen mit geringem Einkommen werden sogar besser dargestellt.

 

In der betrieblichen Praxis soll sich die Familienpflegezeit am Modell der Altersteilzeit orientieren. Das bedeutet, Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab. Der Arbeitgeber beantragt dann eine Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Nach der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurück. Die Erfahrung mit der Altersteilzeit zeigt eine große Akzeptanz bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern ohne, dass gleichzeitig Beschäftigte und Unternehmen in gesetzliche Zwänge gedrängt werden. Nicht umsonst stieg die Nutzung der Altersteilzeit seit ihrer Einführung 1997 innerhalb von 10 Jahren auf 100.000 Teilnehmer an.

 

In Deutschland beziehen heute rund 2,25 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mehr als 1,5 Millionen Menschen werden zu Hause versorgt – durch Angehörige und ambulante Dienste. Auch Berufstätige (65 Prozent) möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen, stoßen dabei aber häufig noch auf große Schwierigkeiten. Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums belegt: Für 79 Prozent lassen sich Beruf und Pflege nicht gut vereinbaren. Genau hier setzt das Modell der Familienpflegezeit an.

 

"Viele Familien stellen sich der schwierigen Aufgabe und pflegen einen Angehörigen selbst. Wer dabei außerdem voll im Berufsleben steht, kommt schnell an seine Grenzen", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Es gibt heute die Möglichkeit, für ein halbes Jahr unbezahlt komplett aus dem Beruf auszusteigen. Aber viele Menschen fürchten deshalb gravierende finanzielle und berufliche Nachteile. Wir dürfen das nicht verdrängen: Die Pflege eines Angehörigen bringt die meisten Menschen an die Grenze der psychischen und physischen Belastbarkeit. Wenn dazu auch noch die Angst um die Arbeitstelle und die eigene Zukunft kommt, dann ist das für viele Angehörige eine wirklich beinahe unmenschliche Situation. Deshalb ist es so wichtig, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf so zu gestalten, dass die Menschen im Beruf bleiben können.", so Kristina Schröder.

 

Weitere Informationen zur Familienpflegezeit finden Sie unter http://www.bmfsfj.de

 

 


Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; 16.02.2011 (tB).

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