L-Methionin bei neurogener Blasenstörung: Weder Belege für Nutzen noch für Schaden

Einzige bisher verfügbare Studie hat Daten zu wichtigen Aspekten nicht erhoben und ist anfällig für Verzerrungen

Berlin (12. Juli 2010) – Ob Patientinnen und Patienten mit sogenannten neurogenen Blasenstörungen vom Arzneiwirkstoff L-Methionin profitieren, ist unklar. Die einzige derzeit verfügbare Studie liefert weder Belege für einen Nutzen noch Belege für einen Schaden. Zu diesem Ergebnis kommt der am 12. Juli 2010 veröffentlichte Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Die normale Funktion der Harnblase besteht darin, den Urin zu speichern und diesen kontrolliert und koordiniert auszuscheiden. Diese koordinierende Aktivität wird durch das Nervensystem reguliert. Ist dieses geschädigt und die Verbindung zwischen der Blase und dem Nervensystem ganz oder teilweise unterbrochen, spricht man von einer neurogenen Blasenstörung.

Betroffene merken häufig wenig oder gar nichts von dem Bedürfnis auszuscheiden und sind unfähig mit der Ausscheidung zu beginnen oder die Blase von der Entleerung abzuhalten (Inkontinenz). Folgen können unter anderem wiederkehrende Harnwegsinfekte sein. Denn die Tatsache, dass nach der Harnentleerung immer eine gewisse Menge Urin in der Blase verbleibt, begünstigt das Entstehen von Harnsteinen (Phosphatsteine) und Harnblasenentzündungen, die sich zu Nierenentzündungen ausweiten können. Außerdem kann sich der Urin permanent im Nierenbereich stauen. Patientinnen und Patienten mit neurogener Blasenstörung haben deshalb häufig eine verminderte Lebensqualität und ein erhöhtes Risiko für eine Schädigung der Nieren.

L-Methionin senkt pH-Wert des Urins

Medikamentöse Behandlungen richten sich häufig an die Muskeln, die an der Harnspeicherung und der Entleerung der Blase beteiligt sind. Der Wirkstoff L-Methionin, der seit rund 30 Jahren auf dem Markt ist, hat ein anderes Prinzip: Er entfaltet seine Wirkung über die Ansäurung des Urins. Der niedrigere pH-Wert soll das Bakterienwachstum und das Anhaften von Bakterien an der Blasenwand verhindern und so dazu beitragen, Harnwegsinfekte zu heilen und das Auftreten neuer zu verhindern. Zum anderen soll er die Neubildung von Harnsteinen bremsen und die Wirkung von Antibiotika verbessern, die ihr Optimum in saurem Urin entfalten.

Studie umfasst nur 89 Patientinnen und Patienten

Recherchiert haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Studien, bei denen eine Gruppe von Patienten mit neurogenen Blasenstörungen mit L-Methionin behandelt wurde und eine Vergleichs-Gruppe entweder ein Scheinmedikament (Placebo) oder eine andere medikamentöse oder nichtmedikamentöse Therapie erhielt. Ziel der Therapien sollte es sein, Harnwegsinfektionen oder Harnsteine zu behandeln oder zu verhindern oder die Wirkung von Antibiotika zu optimieren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten nach dem Zufallsprinzip einer der beiden Gruppen zugeteilt sein. Hinsichtlich der Studiendauer gab es keine Einschränkung.

Wie sich zeigte, gibt es bisher nur eine einzige Studie mit insgesamt 89 Patientinnen und Patienten mit Querschnittslähmung, die diesen Kriterien entspricht. In dieser Studie wurde L-Methionin mit einem Scheinmedikament verglichen. Bedauerlicherweise bleiben wichtige Aspekte von Design und Durchführung der Studie in der Publikation unklar. Nach Einschätzung der IQWiG-Expertinnen und -Experten sind die Ergebnisse der Studie deshalb in hohem Maße anfällig für Verzerrungen. Der Sponsor der Studie, zugleich Hersteller eines L-Methionin-Präparats, hatte vom IQWiG angeforderte zusätzliche Informationen nicht zur Verfügung gestellt.

Daten zu Harnwegsinfektionen nicht aussagekräftig

Zu den meisten Zielgrößen wie etwa Sterblichkeit, Krankenhausaufenthalte, sonstige Komplikationen aufgrund der neurogenen Blasenstörung oder Lebensqualität liefert die Studie keine Daten. Erhoben und berichtet werden lediglich Daten zu unerwünschten Ereignissen und zu Harnwegsinfektionen.
Was die unerwünschten Ereignisse betrifft, treten in beiden Behandlungsgruppen ähnlich hohe Raten auf, so dass kein Beleg für einen Schaden von L-Methionin vorliegt.

Bei den Harnwegsinfektionen werden in der Studie zwei Zielgrößen zusammengefasst: Patienten, die lediglich eine erhöhte Keimzahl im Urin aufwiesen und Patienten, die sowohl eine bestimmte Keimzahl als auch klinische Symptome, wie z.B. Fieber, zeigten. Laut Leitlinien ist eine erhöhte Keimzahl allein jedoch nicht bedeutsam und deshalb auch nicht behandlungsbedürftig. Erst die Kombination mit klinischen Symptomen macht eine erhöhte Keimzahl zu einem sogenannten patientenrelevanten Endpunkt. Da die Studie aber keine getrennte Auswertung für die Gruppe mit Symptomen liefert, sind die Ergebnisse nach Auffassung des IQWiG nicht aussagekräftig. Somit liegt auch in Hinblick auf die Harnwegsinfektionen kein Beleg für einen Nutzen vor.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Die vorläufigen Ergebnisse, den sogenannten Vorbericht, hatte das IQWiG Ende Februar 2010 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach dem Ende des Stellungnahmeverfahrens wurde der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht Mitte Mai 2010 an den Auftraggeber versandt. Eine Dokumentation der schriftlichen Stellungnahmen sowie ein Protokoll der mündlichen Erörterung werden in einem eigenen Dokument zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert. Der Bericht wurde gemeinsam mit externen Sachverständigen erstellt.

Einen Überblick über Hintergrund, Vorgehensweise und weitere Ergebnisse des Abschlussberichts gibt folgende Kurzfassung (http://www.iqwig.de/download/A04-02_Kurzfassung_Abschlussbericht_L-Methionin_bei_neurogenen_Blasenstoerungen.pdf, PDF, 68 kB).


Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), 12.07.2010 (tB).

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