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Lohnerhöhungen in der Diakonie beschlossen
Stuttgart (20. November 2009) – Nach langwierigen Verhandlungen hat die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der EKD mit der notwendigen Mehrheit Lohnhöhungen für das Jahr 2009 beschlossen. Die Entgelte werden zunächst um Sockelbeträge zwischen 27 und 40 Euro erhöht und zusätzlich rückwirkend zum 1. Juli 2009 um 4 Prozent und zum 1. März 2010 nochmals um 1,5 Prozent erhöht. Hinzu kommt eine Einmalzahlung von 300,00 Euro im Dezember 2009.
Für Beschäftigte in Akutkrankenhäusern gelten abweichende Daten. Die 1,5 prozentige Erhöhung beginnt bereits zum 1. Dezember 2009, die Einmalzahlung beträgt 240,00 Euro. Die Eingruppierung und die Gehälter für Ärzte und Ärztinnen wurden analog den Abschlüssen des Marburger Bundes vereinbart.
Die Gehälter im Osten werden weiter den Westgehältern angeglichen. Der Bemessungssatz steigt zum 1. Oktober 2010 auf 93, 5 Prozent, zum 1. August 2011 auf 94,25 Prozent und erreicht zum 1. Dezember 2012 95 Prozent.
Für diakonische Einrichtungen in wirtschaftlich schwierigen Situationen wurden Möglichkeiten geschaffen, von den Zahlungsterminen und der Höhe abzuweichen.
Direkt anzuwenden sind diese Abschlüsse auf etwa 120.000 Beschäftigte in diakonischen Einrichtungen und Diensten.
Die Arbeitsrechtlichen Kommissionen setzen sich paritätisch aus Dienstgebern und Dienstnehmern zusammen. Sie legen die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der Diakonie fest.
Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 20.11.2009 (tB).