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MDK-GEMEINSCHAFT
MDK informiert mit Faltblatt zur Pflegebegutachtung
Essen (6. Februar 2013) – Mit einem neuen Faltblatt informieren die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt haben über das Thema Pflegebegutachtung.
Wenn jemand pflegebedürftig wird, stehen die Betroffenen, aber auch ihr soziales Umfeld in der Regel vor einer großen Herausforderung.Nach wie vor herrscht bei vielen Versicherten und deren Angehörigen Unsicherheit über den Ablauf von Begutachtungen und über die Vergabe von Pflegestufen. Mit dem neuen Faltblatt möchten die MDK wichtige Fragen zur Pflegebegutachtung klären und Betroffenen die Angst vor dem Besuch der MDK-Gutachter nehmen. Kurz und verständlich wird deshalb erläutert, wie eine Begutachtung abläuft, wie sich Betroffene und ihre Angehörigen darauf vorbereiten können und was sie bei der Begutachtung beachten sollten. Die Versicherten erhalten das Faltblatt gleichzeitig mit der schriftlichen Terminankündigung des Besuches eines Gutachters oder einer Gutachterin.
Den Flyer finden Sie in diesem Internetangebot (Home-Seite) zum Download sowohl in deutscher Sprache als auch in griechischer, italienischer, kroatischer, polnischer, russischer und türkischer Übersetzung.
Download
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Italienisch: http://www.mdk.de/media/pdf/Pflegeflyer_ital_web.pdf
Hintergrund
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. Er ist auf Landesebene als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert. Im Jahr 2011 führten die Medizinischen Dienste bundesweit fast 1,5 Millionen Pflegebegutachtungen durch.
Quelle: MDK-Gemeinschaft, 06.02.2013 (tB).