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MDK-Gemeinschaft
Unabhängige Beratung und Begutachtung im Interesse der Patienten sichern
Essen/Berlin (12. März 2013) – Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste (MDK und MDS) sieht den Ausbau der Patientensicherheit als wichtiges Aufgabenfeld. Dazu werden die Medizinischen Dienste vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes ihre Unterstützung für die Patienten durch medizinische Gutachten bei der Verfolgung von Behandlungsfehlern und in Fällen fehlerhafter Medizinprodukte intensivieren. Gleichzeitig werden sie patientenorientierte Informationen wie das Verbraucherportal IGeL-Monitor, die frei sind von Anbieterinteressen, weiter ausbauen.
Mit der Berliner Erklärung appellieren die Medizinischen Dienste an die Politik, die fachliche Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste und ihre erfolgreiche Organisationsstruktur zu sichern.
Die Berliner Erklärung im Wortlaut:
"Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung (SPV) ist unabhängige medizinische Beratung und Begutachtung unverzichtbar. Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste (MDK* und MDS*) erfüllen diesen gemeinsamen sozial- und gesundheitspolitischen Auftrag. Sie begutachten Versicherte, die eine Leistung beantragen, und beraten die Kranken- und Pflegeversicherung in medizinischen und pflegefachlichen Fragestellungen. Die Medizinischen Dienste erledigen diese Aufgaben kompetent und wirtschaftlich.
6,35 Mio. Einzelfallberatungen und -begutachtungen für die Krankenversicherung und 1,64 Mio. Gutachten für die Pflegeversicherung unterstreichen die Leistungsfähigkeit der MDK Gemeinschaft. Hinzu kommen mehr als 22.000 Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen und 12.500 Begutachtungen bei vermuteten Behandlungsfehlern.
Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste stellt bundesweit einheitliche Beratungs- und Begutachtungsstandards sicher und schafft die Voraussetzung, dass alle Versicherten den gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen auf Grundlage des einheitlichen Leistungskatalogs haben. Von den Medizinischen Diensten gehen durch ihre anerkannte Fachlichkeit wesentliche Impulse zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und der Pflege und zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit aus.
Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste garantiert die fachlich unabhängige Beratung. Diese wird erreicht durch die eigenständige und selbstverwaltete Organisation, durch Vorgaben des Sozialgesetzbuches, durch gemeinsame Richtlinien und durch eine Finanzierung unabhängig vom Einzelfall und Ergebnis der Begutachtungen.
Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste bewegt sich bei der Begutachtung im Spannungsfeld zwischen Erwartungen auf individuelle Leistungsgewährung und dem an Qualität und Wirtschaftlichkeit orientierten gesetzlichen Leistungsrahmen. Durch Transparenz und Servicefreundlichkeit werden die Medizinischen Dienste ihre Akzeptanz bei Versicherten weiter verbessern. Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste erfüllt die Anforderungen aus dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) und dem Patientenrechtegesetz (PRG).
Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste steht dem Grundansatz eines Wettbewerbs zwischen verschiedenen Gutachterdiensten skeptisch gegenüber. Dies vor allem aus Sorge um den Erhalt der unabhängigen Begutachtung unter Beachtung der auf gesetzlichen Grundlagen basierenden einheitlichen Begutachtungsvorgaben und Qualitätsstandards. Ein Wettbewerb auf dem Gebiet der Gutachterdienste darf nicht dazu führen, dass die Auswahl von Gutachterdiensten von Anbieterinteressen der Leistungserbringer beeinflusst und die einheitliche Begutachtung aufgeweicht wird.
Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste sieht den Ausbau der Patientensicherheit als wichtiges Aufgabenfeld. Sie wird patientenorientierte Informationen, die frei von Anbieterinteressen sind, wie z. B. das Verbraucherportal IGel-Monitor, weiter ausbauen. Ebenso werden die Medizinischen Dienste die Unterstützung der Patienten durch medizinische Gutachten bei der Verfolgung von Behandlungsfehlern und bei fehlerhaften Medizinprodukten intensivieren.
Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste wird auch in Zukunft auf allen Aufgabenfeldern durch ihre einzigartige Verknüpfung von millionenfachen Einzelentscheidungen und Grundsatzgutachten oder Gutachten zu fehlerhaften Medizinprodukten einen wesentlichen Beitrag zur zeitgemäßen Weiterentwicklung des Gesundheitswesens liefern.
Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste appelliert an die Politik
-
die erfolgreiche Organisationsstruktur der Medizinischen Dienste und die fachliche Unabhängigkeit zu sichern.
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die Sicherung und Weiterentwicklung einheitlicher Grundlagen für die Beratung und Begutachtung zu unterstützen.
-
das System der Medizinischen Dienste auch in der öffentlichen Diskussion zu stärken.
-
klare und am aktuellen fachlichen Standard orientierte Rechtsgrundlagen für die Pflegebegutachtung und Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen zu schaffen.
Der fachlich kompetente, unabhängige und selbstverwaltete Medizinische Dienst ist für die Solidargemeinschaft der Versicherten und Beitragszahler unverzichtbar. Er unterstützt den zielgenauen Ressourceneinsatz für eine bedarfsgerechte, einheitliche und gleichmäßige Versorgung in Deutschland. Diesem sozialpolitischen Auftrag fühlt sich die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste verpflichtet
Berlin, im März 2013
*Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK in medizinischen und organisatorischen Fragen.
**Bewertungen von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) findet man im Internet unter: www.igel-monitor.de "
Quelle: MDK-GEMEINSCHAFT, 12.03.2013 (hB).