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MDS: Prüfungen von Krankenhausabrechnungen in vollem Umfang erhalten
Essen (11. Oktober 2011) – "Das eigentliche Problem bei den Krankenhausabrechnungen ist die große Zahl von Falschabrechnungen, nicht die Zahl der Prüfungen", so Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) zu Vorschlägen, mit denen die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Zahl der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschränken will.
Anlässlich einer Diskussionsveranstaltung zum Thema "Krankenhausabrechnung im Fokus" hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) am 11. Oktober unter anderem ein neues Konzept zum Prüfprozedere von Krankenhausabrechnungen vorgestellt. "Die vorgeschlagenen Neuregelungen zielen primär darauf, die Zahl der geprüften Fälle zu reduzieren, indem Hürden aufgebaut und Aufwände der Prüfungen auf den MDK verlagert werden sollen", so Pick. "Damit lenkt die DKG vom eigentlichen Problem mangelnder Abrechnungsqualität in Krankenhäusern ab!". Dabei hatte u.a. der im April veröffentlichte Prüfbericht des Bundesrechnungshofes gezeigt, dass die Krankenkassen durch Korrektur falscher Abrechnungen Ausgaben von ca. 875 Mio. Euro vermeiden.
Die DKG fordert, den Aufwand der Prüfungen für den MDK durch zusätzliche Anzeige- und Abstimmungspflichten zu erhöhen und zugleich enge Fristen für die Bearbeitung festzulegen. Außerdem sollen die Prüfungen grundsätzlich im Krankenhaus stattfinden. "Dies zeigt, dass es der DKG letztlich nur darum geht, die Zahl der Abrechnungsprüfungen durch formale Hürden zu begrenzen", so Pick. "Angesichts der Höhe des Rückforderungspotenzials, das die MDK-Abrechnungsprüfungen jährlich zutage fördern, ist die DKG gefordert, in den Krankenhäusern für eine bessere Abrechnungsqualität zu sorgen, anstatt immer neue Vorschläge zu machen, wie die Abrechnungsprüfungen eingeschränkt werden können".
Hintergrund
Im Auftrag der Krankenkassen prüfen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) Krankenhausfälle von gesetzlich Versicherten. Dabei machte der Teil der geprüften Fälle, die Abrechnungen nach dem DRG-System betreffen, etwa 2 Mio. im Jahr 2010 aus. Damit prüften die MDK in 2010 etwa 11 Prozent aller abgerechneten Krankenhausfälle.
In etwa 45 Prozent dieser vom MDK geprüften Fälle waren die Krankenhausabrechnungen fehlerhaft. Je geprüfter Abrechnung ergab sich ein durchschnittlicher Kürzungsbetrag von mehr als 700 Euro. Dieser Betrag ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes resultiert aus den Prüfungen ein Rückforderungspotenzial von bis zu 1,5 Mrd. Euro.
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem per Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.
Quelle: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), 11.10.2011 (tB).