HAUPTMENÜ
AWARDS
Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
DOC-CHECK LOGIN
MDS zur Diskussion um Betrugsfälle in der Pflege
Kontrollmöglichkeit für häusliche Krankenpflege verbessern
Essen (26. April 2016) – „Bei den bekannt gewordenen Betrugsfällen in ambulanten Pflegediensten können die MDK derzeit nicht prüfen, wenn es ausschließlich um Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach der gesetzlichen Krankenversicherung geht. Die Medizinischen Dienste können nur dann prüfen, wenn gleichzeitig Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht werden. Nach den derzeitigen Regelungen sind auch keine MDK-Prüfungen in Wohngemeinschaften mit intensivpflegebedürftigen Menschen möglich. Hier fehlt es an Transparenz und an Kontrollmöglichkeiten. Insoweit sollten hier MDK-Prüfungen, die sowohl die Qualität der Versorgung als auch die Leistungsabrechnung in den Blick nehmen, eingeführt werden.
Abrechnungsbetrug und Fehlabrechnungen können nicht toleriert werden. Der MDK prüft die ambulanten Pflegedienste und die stationären Pflegeeinrichtungen einmal jährlich hinsichtlich der Qualität der Versorgung. Grundlage dafür ist die soziale Pflegeversicherung. Bereits in der Vergangenheit waren Abrechnungsprüfungen bei ambulanten Diensten optional möglich. Künftig wird die Abrechnungsprüfung dort verpflichtend sein. Ein Instrument dafür wird derzeit von MDK-Gutachtern getestet. Nach unserer Kenntnis rechnet die Mehrzahl der Pflegedienste korrekt ab. Insoweit besteht aus Sicht des MDS keine Veranlassung, die Branche unter Generalverdacht zu stellen.“
—
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die MDK führen zudem Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und ambulanten Diensten durch.
Weitere Informationen
- Fragen und Antworten zur Diskussion um Abrechnungsbetrug in der Pflege : https://www.mds-ev.de/uploads/media/downloads/16-04-25_MDS_Fragen_und_Antworten_Pflegebetrug.pdf
Quelle: Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS ), 26.04.2016 (tB).