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Deutscher Pflegerat
Memorandum zur Pflegebildung
Berlin (15. Mai 2009) – Der Deutsche Pflegerat e.V. und seine Mitgliedsverbände fordern die Parteien des Deutschen Bundestages und der Landtage auf, unverzüglich eine grundlegende Reform von Alten- und Krankenpflegegesetz vorzunehmen.
Die demographische Entwicklung führt zu einem steigenden Bedarf an pflegerischer Unterstützung und Betreuung bei Pflegebedürftigkeit, chronischer und akuter Krankheit, zur Prävention und Rehabilitation und am Ende des Lebens in der Palliativversorgung bei gleichzeitig sinkenden Zahlen von Schulabgängern. Diese Herausforderungen verlangen eine umfassende Investition in die Pflegebildung zur qualitativen und quantitativen Sicherstellung der professionellen pflegerischen Versorgung der Bevölkerung.
Dazu ist es unerlässlich, dass
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die bisher drei Pflegefachberufe (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) unter Beachtung der Vorgaben der EU-Richtlinie 2005/36/EG zu einem Beruf mit einer Berufsbezeichnung und Schwerpunktbildung in einer bundesrechtlich reglementierten Ausbildung zusammengeführt werden;
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die pflegeberufsbildenden Schulen aus der organisatorischen und wirtschaftlichen Verantwortung
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der Träger von Gesundheitseinrichtungen gelöst werden;
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die Pflegeerstausbildung an höheren Berufsfachschulen nach Landesrecht und an Hochschulen
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etabliert wird, nur so sind Bildungsstandards zu sichern und der Anteil von akademisch ausgebildeten Pflegenden steigt perspektivisch;
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die Durchlässigkeit im Bildungssystem verbessert wird;
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eine Ausbildungsoffensive den theoretischen und praktischen Unterricht und die praktische Ausbildung unterstützt;
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diese Regelungen eingebunden werden in ein Berufegesetz, das prioritär vorbehaltene Aufgaben der Pflege definiert.
Diese Investitionen in die Pflegebildung können nur Nachhaltigkeit entfalten, wenn gleichzeitig die Rahmenbedingungen der pflegerischen Arbeit verbessert werden durch
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eine angemessene Personalausstattung;
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eine Vergütung, die der Qualifikation und Verantwortung entspricht;
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eine Definition von Verantwortungs- und Gestaltungsräumen für die Berufsangehörigen, die das volle Potenzial pflegerischer Expertise im direkten Klientenbezug aber auch auf der Ebene der Selbstverwaltung zum Nutzen der betroffenen Menschen ausschöpft;
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Berufsperspektiven, die Karriereoptionen eröffnen und eine Berufsausübung bis zum Eintritt ins Rentenalter möglich machen.
Die Bewältigung demographischer Herausforderungen, insbesondere der des Alters, der Gesundheit und Krankheit sowie Pflegebedürftigkeit verlangen nachhaltiges Handeln. Die Betroffenen haben ein höchstes Maß an Qualität der Versorgung und Betreuung verdient. Die gesellschaftliche Antwort darauf muss zum Maßstab für Menschlichkeit und soziale Gerechtigkeit unserer Gesellschaft werden. Die Steigerung der Qualifikation und Attraktivität der Pflegeberufe ist eine Voraussetzung, damit sie eine Garantenstellung für eine bestmögliche Versorgung und Betreuung übernehmen können.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Pflegerates e.V. (DPR) vom Mai 2009.