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Menschen mit Behinderung
Fachleute warnen vor Versorgungslücken
Berlin (3. Februar 2012) – Die Behandlung gesundheitlicher Probleme von Erwachsenen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung stellt noch immer eine besondere Herausforderung für Ärztinnen und Ärzte dar. Besonders beim Übergang von der Kinder- und Jugendmedizin in die Erwachsenenbehandlung tut sich eine beträchtliche Versorgungslücke auf. „Dieses Defizit ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Medizinstudium, Weiterbildung sowie die große Palette ärztlicher Fortbildungen auf diesem Teilgebiet kaum spezialisierte Inhalte bereitstellen“, erklärte Dr. Peter Martin, Chefarzt der Séguin-Klinik für Menschen mit schwerer geistiger Behinderung in Kork, auf dem 36. Interdisziplinären Forum „Fortschritt und Fortbildung in der Medizin“ in Berlin.
„Bei erwachsenen Menschen geht eine geistige oder mehrfache Behinderung oftmals auf eine seltene Erkrankung zurück“, verdeutlichte Martin. Spezielle fachliche Kenntnisse seien ebenso notwendig wie bestimmte personelle, räumliche und organisatorische Voraussetzungen in ambulanten und stationären Zentren. Darüber hinaus fehle es an entsprechenden Forschungsdaten, um ein solides, empirisch untermauertes ärztliches Handeln in diesem Gebiet zu garantieren.
Der Deutsche Ärztetag hatte bereits mehrfach auf die Defizite in der Versorgung von Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Auf dem 113. Deutschen Ärztetag in Dresden hatten die Delegierten die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert. Es müsse sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen eine bedarfsgerechte medizinische Behandlung zur Verfügung steht. „Diese Forderungen sind unverändert aktuell“, sagte Gerd Freytag, Facharzt für Innere Medizin aus Hamburg vor den Teilnehmern des Forums. „Ein politischer Aktionsplan ist noch nicht in Sicht“. Um Menschen mit Behinderungen ausreichend und umfassend versorgen zu können, seien unterstützende Maßnahmen und eine angemessene Vergütung der medizinischen Leistungen dringend notwendig. „Ohne deutlich verbesserte Anreize wird sich bei der derzeit streng budgetierten Vergütung die ambulante Versorgung von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung nicht substantiell verbessern“, sagte Freytag.
Quelle: Bundesärztekammer, 03.02.2012 (tB).